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Längeres Touristenvisum für türkische Schwiegermutter (Gelesen: 4.362 mal)
flippp
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24.04.2014 um 22:28:47
 
Hallo zusammen,

ich habe mich schon eine Weile erfolglos durchs Forum, sowie per Google durchs WWW gesucht. Leider konnte ich noch nicht so recht die Antwort auf meine Frage finden.

Ich habe aufgeschnappt, dass es wohl eine Art Grundrecht geben soll, enge Verwandte zu besuchen, was ja wohl ein Grund sein sollte um ein längerfristiges Besuchsvisum auszustellen. 90 aus 180 Tagen ist klar, jedoch multiple entry, Dauer >= 12 Monate

Unser Setting sieht folgendermassen aus:
* Deutscher und Türkin seit 6 Monaten in Deutschland verheiratet
* Meine Türkische Frau hat nun 2 Jahre Residency
* Wir sind beide Vollzeit berufstätig
* Eine Verpflichtungserklärung VE wollen wir zunächst nicht abgeben

* Türkische Schwiegermutter möchte hin-und-wieder zu Besuch kommen, ohne jedes Mal extra ein Visum zu beantragen
* In der Vergangenheit war meine Schwiegermutter des oefteren in Schengenlaendern zu Urlaubszwecken, zuletzt in Deutschland fuer die Standesamtliche Hochzeit
* Schwiegermutter ist Single
* Schwiegermutter ist Rentnerin
* Schwiegermutter besitzt mehrere Wohnungen in der Türkei


Koennt ihr mir hier einen Tipp geben, welcher Visumstyp in Frage kommt, und wie man den Beantragungsprozess moeglichst erfolgreich hinsichtlich der Visumsdauer gestalten kann?
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Aras
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Antwort #1 - 24.04.2014 um 22:38:31
 
Es ist zwar kein Grundrecht, aber es ist im Möglichen.

Was ihr wollt ist ein unechtes Jahresvisum

Hier könnt ihr euch informieren:
http://www.manila.diplo.de/Vertretung/manila/de/05/2_20Visabestimmungen/FAQ__alf...

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Stefan-TR
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Antwort #2 - 25.04.2014 um 00:08:00
 
flippp schrieb am 24.04.2014 um 22:28:47:
Koennt ihr mir hier einen Tipp geben, welcher Visumstyp in Frage kommt, und wie man den Beantragungsprozess moeglichst erfolgreich hinsichtlich der Visumsdauer gestalten kann?

Wir haben auf dem Formular neben den 90 Tagen auch immer "unechtes Jahresvisum" vermerkt und das ganze nochmal in einem Begleitschreiben als Bitte erwähnt. Meine (jetzige) Frau hat vom GK Istanbul aber trotzdem nie mehr als 6 Monate bekommen, ihre Eltern haben glaube ich sogar einmal ein Visa für 12 Monate bekommen.

Alternativ kann sich die Schwiegermama ja auch ein bisschen in anderen Schengenländern umschauen. Meine Schwiegereltern haben von Malta Schengenvisa mit recht langer Gültigkeitsdauer bekommen (2 oder 5 Jahre, müsste nachfragen). Damit waren sie dann erst mal in Malta im Urlaub. Solange die Visa noch gelten können sie jetzt natürlich auch in jedem anderen Schengen Land benutzt werden.
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flippp
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Antwort #3 - 25.04.2014 um 07:55:43
 
Danke fuer die Tipps. Das hoert sich ja schon ganz gut.

Rueckfrage zum "Verwandschaftsnachweis" - muss hier die Verwandschaft zu mir (angeheiratet) nachgewiesen werden oder die leibliche Verwandschaft zu meiner türkischen Frau?
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Antwort #4 - 25.04.2014 um 08:18:13
 
Stefan-TR schrieb am 25.04.2014 um 00:08:00:
Meine Schwiegereltern haben von Malta Schengenvisa mit recht langer Gültigkeitsdauer bekommen (2 oder 5 Jahre, müsste nachfragen). Damit waren sie dann erst mal in Malta im Urlaub. Solange die Visa noch gelten können sie jetzt natürlich auch in jedem anderen Schengen Land benutzt werden. 

Klar, und niemand würde auf den Gedanken kommen, daß angesichts des in Deutschland lebenden Kindes das Hauptreiseland ein anderes als Malta sein könnte.

Um es völlig unmißverständlich zu formulieren:

Beantragt ein Negativstaater ein Visum für eine touristische Reise von zwei Wochen in den Schengenstaat X (nicht Deutschland) bei der zuständigen AV des Staates X und gibt dabei eine gewünschte Visumgültigkeit passend zur Reise an, dann ist alles in Ordnung.
Erhält er aufgrund eines solchen Antrags ein Jahresvisum oder mehr, darf er es völlig legal auch für spätere Aufenthalte in beliebigen anderen Schengenländern nutzen.


Hat derselbe Negativstaater ein Kind, das in Deutschland lebt und beantragt ein Jahresvisum (!) mit Angabe "Hauptreiseland X", dann ist das in den allermeisten Fällen eine Falschangabe.
Und zwar immer dann, wenn tatsächlich in erster Linie das Kind in Deutschland besucht werden soll.


Unabhängig von philosophischen Diskussionen über die Möglichkeit des Nachweises, tatsächlicher Planänderungen und dergleichen:
Der Rat, ein Visum bei einem anderen Schengenstaat als dem wahren Hauptreiseland zu beantragen, führt nur dann zum Erfolg, wenn gleichzeitig Falschangaben gemacht werden.
Solche Ratschläge haben keinen Platz in diesem Forum!
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Antwort #5 - 25.04.2014 um 10:08:37
 
Es gibt eine Eu Richtlinie dir den Begriff des familienangehörigen definiert. Da sind die Eltern der Ehefrau auch aufgelistet.
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Antwort #6 - 25.04.2014 um 10:43:35
 
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Antwort #7 - 25.04.2014 um 11:02:51
 
Die RL 2004/38 EG ist für den Fall, daß die Eltern der Ehefrau eines Deutschen zu Ihrer Tochter nach Deutschland wollen, völlig bedeutungslos!

Sie regelt Freizügigkeitstatbestände und ist keine allgemeine Vorschrift für "Familienangehöriger oder nicht".
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Antwort #8 - 02.05.2014 um 15:18:37
 
ich glaub dieses "unechte Jahresvisum" klingt recht smart - ich hoffe, dass der Begriff im Istanbuler Generalkonsulat auf offene Ohren stoesst....

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Antwort #9 - 02.05.2014 um 15:37:59
 
Sie sollte beim Antrag "kompromissbereit" sein. Also: Wenn die beim Jahresvisum zucken, als Alternative den nächsten geplanten Urlaub in Deutschland (für ein Drei-Wochen-Visum oder so) angeben und beim nächsten Mal wieder das Jahresvisum ansprechen.

Falls sie das Jahresvisum bekommt, sollte sie beim nächsten Mal das Drei-Jahres-Visum ansprechen. Und dann später natürlich das Fünf-Jahres-Visum.
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Antwort #10 - 02.05.2014 um 16:16:57
 
Stefan-TR schrieb am 25.04.2014 um 00:08:00:
Wir haben auf dem Formular neben den 90 Tagen auch immer "unechtes Jahresvisum" vermerkt und das ganze nochmal in einem Begleitschreiben als Bitte erwähnt. 

Mann sollte dazu eine entsprechende Visa-Vegangenheit für DEU aufbauen. Ist man mit kurzfrist und längeren Einzelvisa in DEU gewesen dann bewußt beim nächsten Aufenthalt ein unechtes Jahresvisa bantragen und dann ein unechtes Mehrjahresvisum.

Die Visa sollten auch entsprechend häufig in Anspruch genommen werden. Bei 5+ Einreisen ohne Probleme und Weigerung ein Enjahres- oder Mehrjahresvisa, sollte man dann schon mal schriftlich nachfragen, warum man das gewünschte Visum nicht bekommt. Das kann man ggf dann auch  bei der Konsulatsleitung oder dem Bürgerservice des AA machen.
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flippp
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Antwort #11 - 03.05.2014 um 12:16:55
 
grisu1000 schrieb am 02.05.2014 um 16:16:57:
Mann sollte dazu eine entsprechende Visa-Vegangenheit für DEU aufbauen. Ist man mit kurzfrist und längeren Einzelvisa in DEU gewesen dann bewußt beim nächsten Aufenthalt ein unechtes Jahresvisa bantragen und dann ein unechtes Mehrjahresvisum.


das letzte Visum war bereits ein 3-Monatiges. Ich verstehe dass der "normale" naechste Schritt von 3 auf 12 Monate waere.
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