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Arbeiten (Gelesen: 1.394 mal)
ProjectX007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkisch
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18.04.2014 um 14:31:50
 
Hallo,
Ich möchte mich bei McDonalds bewerben (Nebenjob) bin 16 Jahre alt und besuche noch die Schule.
Jedoch habe ich eine Fiktionsbescheinigung: Fiktiv fortbestehender Aufenthaltstitel (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ist es mir erlaubt zu arbeiten?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 18.04.2014 um 14:48:57
 
Um welchen Aufenthaltstitel geht es denn, der fortbesteht?

Und gibt es für diesen AT Nebenbestimmungen?
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ProjectX007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #2 - 18.04.2014 um 14:58:41
 
Befristete Aufenthaltserlaubnis.
Nebenbestimmungen:
Erwerbstätigkeit gestattet.
Der Wohnsitz ist in Thüringen zu nehmen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.04.2014 um 16:32:47
 
Wenn die Erwerbstätigkeit gestattet ist, bleibt sie mit der "Fiktion" der Verlängerung auch gestattet.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #4 - 18.04.2014 um 16:38:15
 
Also darf ich arbeiten? ^^
Muss ich mir noch eine Arbeitserlaubnis holen oder kann ich auch so schon arbeiten?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 18.04.2014 um 16:45:08
 
Die Arbeitserlaubnis ist ja schon da (AT, Beschäftigung erlaubt, durch Fiktion verlängert).

Du musst vielleicht mit dem Arbeitgeber diskutieren, der solch eine Fiktion nicht kennt. Aber Du darfst.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #6 - 18.04.2014 um 16:48:50
 
Wow Danke für deine Hilfe, hat mir echt weitergeholfen.

Grüße.
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