i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Arbeiten
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1397824310

Beitrag begonnen von ProjectX007 am 18.04.2014 um 14:31:50

Titel: Arbeiten
Beitrag von ProjectX007 am 18.04.2014 um 14:31:50
Hallo,
Ich möchte mich bei McDonalds bewerben (Nebenjob) bin 16 Jahre alt und besuche noch die Schule.
Jedoch habe ich eine Fiktionsbescheinigung: Fiktiv fortbestehender Aufenthaltstitel (§ 81 Abs. 4 AufenthG).

Ist es mir erlaubt zu arbeiten?

Titel: Re: Arbeiten
Beitrag von reinhard am 18.04.2014 um 14:48:57
Um welchen Aufenthaltstitel geht es denn, der fortbesteht?

Und gibt es für diesen AT Nebenbestimmungen?

Titel: Re: Arbeiten
Beitrag von ProjectX007 am 18.04.2014 um 14:58:41
Befristete Aufenthaltserlaubnis.
Nebenbestimmungen:
Erwerbstätigkeit gestattet.
Der Wohnsitz ist in Thüringen zu nehmen.

Titel: Re: Arbeiten
Beitrag von reinhard am 18.04.2014 um 16:32:47
Wenn die Erwerbstätigkeit gestattet ist, bleibt sie mit der "Fiktion" der Verlängerung auch gestattet.

Titel: Re: Arbeiten
Beitrag von ProjectX007 am 18.04.2014 um 16:38:15
Also darf ich arbeiten? ^^
Muss ich mir noch eine Arbeitserlaubnis holen oder kann ich auch so schon arbeiten?

Titel: Re: Arbeiten
Beitrag von reinhard am 18.04.2014 um 16:45:08
Die Arbeitserlaubnis ist ja schon da (AT, Beschäftigung erlaubt, durch Fiktion verlängert).

Du musst vielleicht mit dem Arbeitgeber diskutieren, der solch eine Fiktion nicht kennt. Aber Du darfst.

Titel: Re: Arbeiten
Beitrag von ProjectX007 am 18.04.2014 um 16:48:50
Wow Danke für deine Hilfe, hat mir echt weitergeholfen.

Grüße.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.