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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Arbeiten https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1397824310 Beitrag begonnen von ProjectX007 am 18.04.2014 um 14:31:50 |
Titel: Arbeiten Beitrag von ProjectX007 am 18.04.2014 um 14:31:50
Hallo,
Ich möchte mich bei McDonalds bewerben (Nebenjob) bin 16 Jahre alt und besuche noch die Schule. Jedoch habe ich eine Fiktionsbescheinigung: Fiktiv fortbestehender Aufenthaltstitel (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Ist es mir erlaubt zu arbeiten? |
Titel: Re: Arbeiten Beitrag von reinhard am 18.04.2014 um 14:48:57
Um welchen Aufenthaltstitel geht es denn, der fortbesteht?
Und gibt es für diesen AT Nebenbestimmungen? |
Titel: Re: Arbeiten Beitrag von ProjectX007 am 18.04.2014 um 14:58:41
Befristete Aufenthaltserlaubnis.
Nebenbestimmungen: Erwerbstätigkeit gestattet. Der Wohnsitz ist in Thüringen zu nehmen. |
Titel: Re: Arbeiten Beitrag von reinhard am 18.04.2014 um 16:32:47
Wenn die Erwerbstätigkeit gestattet ist, bleibt sie mit der "Fiktion" der Verlängerung auch gestattet.
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Titel: Re: Arbeiten Beitrag von ProjectX007 am 18.04.2014 um 16:38:15
Also darf ich arbeiten? ^^
Muss ich mir noch eine Arbeitserlaubnis holen oder kann ich auch so schon arbeiten? |
Titel: Re: Arbeiten Beitrag von reinhard am 18.04.2014 um 16:45:08
Die Arbeitserlaubnis ist ja schon da (AT, Beschäftigung erlaubt, durch Fiktion verlängert).
Du musst vielleicht mit dem Arbeitgeber diskutieren, der solch eine Fiktion nicht kennt. Aber Du darfst. |
Titel: Re: Arbeiten Beitrag von ProjectX007 am 18.04.2014 um 16:48:50
Wow Danke für deine Hilfe, hat mir echt weitergeholfen.
Grüße. |
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