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Doppelte Staatsbürgerschaft (Deutsch/Türkisch) und andere Fragen. (Gelesen: 8.908 mal)
MeisterBaum
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch/Türkisch
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14.04.2014 um 16:18:51
 
Ich wünsche euch einen schönen Tag, ich hoffe uns geht es allen gut  Smiley

Paar Vorimformationen über mich.
- Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen.
- Bin 21 Jahre alt (in paar tagen 22) und bin seit 1998 Doppelter Staatsbürger (Deutsch/Türkisch)
- Meinen Schulabschluss habe ich in Deutschland gemacht und bereite mich auf einen Studium in der Türkei vor.

Ich lebe seit fast 2 ahren nun in der Türkei. Da ich ja auch einen Türkischen Ausweis besitze, kann ich auch ohne Aufenthaltserlaubnis in der Türkei leben.

Doch nun stehe ich vor einem Poblem. Mein Deutscher Personalausweis muss verlängert (neu beantragt) werden und ich würde auch gerne meine Anmeldung in die Türkei nehmen.

Ich würde das gerne im Generalkonsulat in Istanbul machen doch leider ist das nicht so einfach.

Soweit es mir bekannt weiß der Deutsche Staat nichts über meine Doppelte Staatbürgerschaft bescheid.

Meine Eltern haben sich vor 2000 auch wenn sie darüber nicht so richtig im klaren waren die Doppelte Staatsbürgerschafft erschlichen. Darüber wie Moralisch korrekt das war kann man sich streiten, ich denke sie wollten einfach das best mögliche für uns.

Nun um ein neues Personalausweis zu bekommen wäre es am einfachsten in Istanbul zu verraten das ich beide Staatsangehörigkeiten habe.

Doch leider habe ich Angst dadurch meine deutsche Bürgerschaft zu verlieren

So weit ich weiß darf die deutsche Staatsbürgerschaft deswegen nur inerhalb von 5 Jahren abgezogen werden.

Aber ich weiß nicht ob das inerhalb von 5 Jahren nach der Einbürgerung ist oder inerhalb von 5 Jahren nachder bekanntgabe.

Könnt ihr mir bei dem Problem helfen ? Ich wünsche euch frohe Ostern Smiley
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 14.04.2014 um 19:38:56
 
MeisterBaum schrieb am 14.04.2014 um 16:18:51:
Könnt ihr mir bei dem Problem helfen ? 

Du wirst hier im Forum zur Unterstützung illegaler und rechtswidrigen Machenschaften keine Beihilfe erhalten.
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MeisterBaum
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Antwort #2 - 14.04.2014 um 20:14:22
 
Was soll dabei Illegal sein ?

Ich will doch nur wissen ob meine Deutsche Staatsbürgerschaft im momment in Gefahr ist (was ich nicht glaube) und ob es mir möglich ist mir einen neuen Ausweis zu beantragen Smiley

Hier gibt es nichts Illegales.
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Aras
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Antwort #3 - 14.04.2014 um 20:45:32
 
Die Frage ist doch, ob hier die zum 1.1.2000 weggefallene Inlandsklausel greift...

Wo wart ihr zum Zeitpunkt der Einbürgerung 1998?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 14.04.2014 um 21:31:01
 
Aras schrieb am 14.04.2014 um 20:45:32:
Die Frage ist doch, ob hier die zum 1.1.2000 weggefallene Inlandsklausel greift...

Wo wart ihr zum Zeitpunkt der Einbürgerung 1998?


Wir waren alle in Deutschland Smiley und sind bis auf mir alle noch in Deutschland.
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Aras
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Antwort #5 - 14.04.2014 um 21:35:52
 
Dann fällt das unter die Inlandsklausel und du bist rechtmäßig Doppelstaatler.

Aber warte noch... vielleicht hat jemand anderes noch eine andere Meinung.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #6 - 14.04.2014 um 21:53:22
 
Aras schrieb am 14.04.2014 um 21:35:52:
Dann fällt das unter die Inlandsklausel und du bist rechtmäßig Doppelstaatler.

Aber warte noch... vielleicht hat jemand anderes noch eine andere Meinung.


Laut manchen Quellen kann aber der deutsche Staat die Einbürgerung für ungültig erklären wenn der verdacht besteht das es erschlichen wurde.

Dann gibt es aber auch Quellen die behaupten das, dass  nur inerhalb von 5 Jahren nach der Einbürgerung passieren kann.
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Aras
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Antwort #7 - 14.04.2014 um 22:00:28
 
Was heißt denn bitte schön erschlichen?

Erschlichen heißt falsche Unterlagen einzureichen. Falsche Tatsachen behaupten. Etc. etc.

Bei dir besteht doch die Befürchtung, dass du deutsche Staatsangehörigkeit verlierst weil deine Eltern "heimlich" die türkische Staatsbürgerschaft erworben haben. Das ist nunmal nicht Erschleichen der deutschen Staatsbürgerschaft. Sondern, dass Staatsbürgerschaft de facto erloschen wäre aber es noch nicht de jure ist.

So. Und bei dir greift die Inlandsklausel. Zusätzlich 1998 warst du 5 Jahre alt.  Und falls du die türkische Staatsangehörigkeit erworben hast, weil sich deine Eltern eingebürgert haben, dann bist du auch rechtmäßig Doppelstaatler.

letzter Absatz von diesem Dokument:
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/16/8/04218.pdf

Also bist du eher in Sicherheit....
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 14.04.2014 um 22:14:34
 
Ok vielen Dank für deine Zeit und Hilfe Aras.
Einen schönen Abend.
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Antwort #9 - 14.04.2014 um 23:25:14
 
Aber nochmal um es ganz klar zu machen. Das gleiche gilt dann aber auch für meine Eltern oder ?

Sie sind also auch auf der "sicheren" Seite oder ?
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Aras
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Antwort #10 - 14.04.2014 um 23:32:08
 
Such mal im Internet nach der Inlandsklausel und lies dir das bitte durch. Dann kannst du das selber beurteilen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #11 - 15.04.2014 um 08:03:18
 
MeisterBaum schrieb am 14.04.2014 um 23:25:14:
Sie sind also auch auf der "sicheren" Seite oder ? 

Sofern sie die türkische Staatsangehörigkeit vor dem 1.1.2000 erworben haben (maßgeblich ist der Tag des Beschlusses des tr. Ministerialrates) und sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD hatten, ist nichts passiert. Die angesprochene "Inlandsklausel" galt zu diesem Zeitpunkt, § 25 I StAG war wie folgt formuliert:

Zitat:
Ein Deutscher, der im Inland weder seinen Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthalt hat, verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag oder auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters erfolgt, die Ehefrau und der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach den §§ 18, 19 die Entlassung beantragt werden könnte.


Außerdem erhalten Minderjährige nach türkischem Recht ohnehin automatisch die türkische Staatsangehörigkeit wenn sich die Eltern wieder einbürgern lassen. In Deinem Fall ist also § 25 StAG überhaupt nicht anwendbar und die deutsche Staatsangehörigkeit hatte schon immer Bestand.
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Antwort #12 - 15.04.2014 um 09:40:23
 
Ja. Es ist alles vor 2000 passiert um genau zu sein wie gesagt in 1998.

Bei einem bin ich mir aber noch nicht sicher. Laut vielen Quellen kann die Deutsche Staatsbürgerschaft zurück genommen werden.

Ich weiß nicht ob man auf andere seiten verlinken darf deswegen kopiere ich nur den absatz.

"5. Ich erhielt die deutsche und anschließend die türkische Staatsbürgerschaft noch vor dem 1. Januar 2000. Wie steht es um meine doppelte Staatsbürgerschaft?

Hier wurde die türkische Staatsbürgerschaft zu einer Zeit erworben wurde, in der die Inlandsklausel galt. Wenn sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt des Erwerbs der türkischen Staatsbürgerschaft in Deutschland hatten, so sind sie sowohl deutscher als auch türkischer Staatsbürger (vgl. Frage 4 Beispiel 1). Doch kann die deutsche Staatsbürgerschaft, sofern sie rechtswidrig erteilt (erschlichen) wurde, zurückgenommen werden.

6. Wann ist deutsche Staatsbürgerschaft rechtswidrig erteilt bzw. erschlichen und kann zurückgenommen werden?
Eines der Voraussetzungen, die beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft vorliegen müssen ist, dass der Antragende seine türkische Staatsbürgerschaft aufgibt. An einer Aufgabe fehlt es jedoch, wenn der Betroffene bereits zum Zeitpunkt der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband beabsichtigt, die türkische Staatsangehörigkeit wieder zu erwerben und er diese Absicht verwirklicht. In diesem Fall wäre der – nur vorübergehende – Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit eine sinnentleerte Formalie. Maßgebliches Indiz für eine solche Absicht ist ein in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband gestellter Wiedereinbürgerungsantrag.

In diesem Fall ist die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband rechtswidrig bzw. erschlichen und kann zurückgenommen werden."

Wie sieht es hiermit aus ?
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Antwort #13 - 15.04.2014 um 09:56:55
 
Können wir nicht beurteilen, da wir deine genauen Daten nicht kennen. Also wann deutsche staatsbürgerschaft bekommen, wann türkische...

aber unabhängig hiervon solltest du die Urkunden bereit haben, falls Fragen kommen wann du die türkische stag bekommen hast
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Antwort #14 - 15.04.2014 um 10:39:42
 
Also da weiß ich nicht mehr als du. Ich weiß nur das, dass so schnell wie eben möglich passiert ist.

Also in einem sehr sehr sehr kleinem Zeitraum. Ich denke ich kann mich daran errinern das meine Mutter mal gesagt hat das sie alles an einem Tag gemacht haben.
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