Ich wünsche euch einen schönen Tag, ich hoffe uns geht es allen gut
Paar Vorimformationen über mich.
- Ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen.
- Bin 21 Jahre alt (in paar tagen 22) und bin seit 1998 Doppelter Staatsbürger (Deutsch/Türkisch)
- Meinen Schulabschluss habe ich in Deutschland gemacht und bereite mich auf einen Studium in der Türkei vor.
Ich lebe seit fast 2 ahren nun in der Türkei. Da ich ja auch einen Türkischen Ausweis besitze, kann ich auch ohne Aufenthaltserlaubnis in der Türkei leben.
Doch nun stehe ich vor einem Poblem. Mein Deutscher Personalausweis muss verlängert (neu beantragt) werden und ich würde auch gerne meine Anmeldung in die Türkei nehmen.
Ich würde das gerne im Generalkonsulat in Istanbul machen doch leider ist das nicht so einfach.
Soweit es mir bekannt weiß der Deutsche Staat nichts über meine Doppelte Staatbürgerschaft bescheid.
Meine Eltern haben sich vor 2000 auch wenn sie darüber nicht so richtig im klaren waren die Doppelte Staatsbürgerschafft erschlichen. Darüber wie Moralisch korrekt das war kann man sich streiten, ich denke sie wollten einfach das best mögliche für uns.
Nun um ein neues Personalausweis zu bekommen wäre es am einfachsten in Istanbul zu verraten das ich beide Staatsangehörigkeiten habe.
Doch leider habe ich Angst dadurch meine deutsche Bürgerschaft zu verlieren
So weit ich weiß darf die deutsche Staatsbürgerschaft deswegen nur inerhalb von 5 Jahren abgezogen werden.
Aber ich weiß nicht ob das inerhalb von 5 Jahren nach der Einbürgerung ist oder inerhalb von 5 Jahren nachder bekanntgabe.
Könnt ihr mir bei dem Problem helfen ? Ich wünsche euch frohe Ostern