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Remonstrationsschreiben, Visum wurde abgelehnd keine Rückkehrbereitschaft (Gelesen: 7.333 mal)
Themen Beschreibung: Verfassen der Remonstration
alami
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Remonstrationsschreiben, Visum wurde abgelehnd keine Rückkehrbereitschaft
11.04.2014 um 20:51:13
 
Hallo, bin neu hier und komme noch nicht so gut zurecht.
Benötige dringend Hilfe beim Verfassen eines Remonstrationsschreibens. Habe mich nun zwei Tage damit auseinander gesetzt und mir eben einige Beiträge von 2013 dazu durchgelesen, die ich wirklich sehr gut fand. Dennoch habe ich nicht alles verstanden.
Vorgeschichte: ich bin seit 2007 mit meinem marokkanischen Freund zusammen. Knapp ein Jahr habe ich bei ihm in Marokko verbracht, worüber es auch Dokumente gibt. Er ist selbstständig mit einem eigenen Laden, hat Steuernachweise darüber, Kontoauszüge etc. gezeigt. Darüber dass er Land und ein Appartement besitzt hat er in der Vorsprache Nichts gezeigt, da dies nicht thematisiert wurde.Auch die Dokumente die belegen, wielange wir uns kennen und dass ich lange da war, hat er nicht vorlegen können.Nachdem er vorgesprochen hatte, bekam er am selben Tag Antwort: Ablehnung da die Rückkehrbereitschaft nicht deutlich wurde.
Möchte nun das Remonstrationsschreiben schreiben, habe mir nen älteren Beitrag hier durchgelesen, in dem dazu geraten wurde, dass es aus seiner Sicht geschrieben wird. Was gibt es noch für Ideen dazu? Würde vor Beginn der Remonstration eigentlich gerne dem Botschafter persönlich schreiben, oder meint Ihr das macht keinen Sinn?Bin dankbar über jeden guten Tipp!
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reinhard
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Antwort #1 - 11.04.2014 um 21:10:09
 
Wenn du dem Botschafter persönlich schreibst, bedeutet das eher das Scheitern seiner Remonstration. Wer soll denn noch die Rückkehrbereitschaft glauben, wenn deutlich wird, dass er zu seiner Freundin will?

Er sollte im Remonstrationsschreiben seine Rückkehrbereitschaft belegen und wirklich gut, sehr gut, sehr ausführlich erklären, warum er das beim Antrag nicht getan hat. Er hätte das thematisieren müssen, wenn er ernsthaftes Interesse am Visum gehabt hätte. Schließlich stellt er den Antrag, nicht der Botschaftsangestelle. Was er nicht thematisiert, kommt dann nicht vor – und ohne das ist die Ablehnung selbstverständlich.
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alami
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Antwort #2 - 11.04.2014 um 23:09:37
 
Danke Reinhard, ich fürchte das ist ein guter Tipp. Ich bereite gerade die Remonstration vor und würde gerne morgen einen Entwurf dazu vorstellen. Bin dankbar über weitere Ideen, Kritik etc., da mir der Besuch ein wichtiges Anliegen ist.
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alami
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Antwort #3 - 11.04.2014 um 23:11:56
 
Achso, was hälst Du denn davon dass er vor der eigentlichen Remonstration ein persönliches Schreiben an den Botschafter schickt oder ich eines von meiner Seite hinzufüge o.ä.?
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Einbeck
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Antwort #4 - 11.04.2014 um 23:31:06
 
@Alami
Schreiben an den Botschafter.. gerne.. was bringt es..
ist Alltagsgeschaeft..
schreibe nichts zu internen Vorgaengen ..

Es interessieren letztlich nur positive Fakten die fuer --seine-- Rueckkehr sprechen..
wichtig auch Du als Gastgeber bist nicht Entscheidungsgrundlage, es geht nicht um Dich
das Du ihn bereits 1 Jahr in Marokko besucht hast kann man auch anders auslegen, dass Ihr evtl. Heirat und Verbleib in D plant..
irgendwann will man aus einer Freundschaft vielleicht mal was festeres machen..

Zur Remonstration, es geht um die Rueckkehrbereitschaft Deines Freundes, diese muss er glaubhaft belegen koennen..

wie lange will er denn zu Besuch kommen? das Maximum von 3 Monaten, Motto es muss sich ja lohnen?
selbstaendig mit eigenen Laden.. wenig aussagekraeftig..
Mitarbeiter? Firma.. Restaurant.. schon mal gereist?
Schon Auslandsaufenthalte..
Wer kuemmert sich um Laden in Abwesenheit?
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« Zuletzt geändert: 11.04.2014 um 23:42:51 von Einbeck »  
 
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Antwort #5 - 11.04.2014 um 23:42:09
 
Nunja. Es scheint aber so, als würdest du nur Argumente liefern, die gegen eine Rückkehrbereitschaft sprechen?

Die gemeinsame Vorgeschichte ist schön und gut. Aber sowas wäre ein Grund warum man ein abgelehntes FZF-Visumverfahren remonstrieren würde.

Er sollte lieber das Grundproblem ansprechen:

alami schrieb am 11.04.2014 um 20:51:13:
Er ist selbstständig mit einem eigenen Laden, hat Steuernachweise darüber, Kontoauszüge etc. gezeigt. Darüber dass er Land und ein Appartement besitzt hat er in der Vorsprache Nichts gezeigt, da dies nicht thematisiert wurde.


Denn mit diesen Nachweisen kann er seine Rückkehrbereitschaft nachweisen. Da er zum ersten Mal ein Visum für Deutschland beantragt und er nicht wusste welche Unterlagen er einreichen muss, hat diese Unterlagen mit gehabt und hat auf eine entsprechende Rückfrage des Sachbearbeiters gewartet. Da aber diese Rückfrage nicht kam, dachte er es wäre nicht relevant. Am gleichen Tag erhielt er die Ablehnung und als er den Grund für die Ablehnung hörte, war er über sich selber verärgert, warum er nicht die Unterlagen mit eingereicht hat um ein positives Resultat zu erhalten.  Mit der Remonstration besteht er dann auch gleich darauf, dass diese Unterlagen mit in die Akte genommen und beachtet werden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #6 - 11.04.2014 um 23:48:49
 
@ Aras..
Appartment gut und schoen.. wuerde ich zur Kenntnis nehmen, mich interessieren eher die Gesamtumstaende..
Appartments zwingen nicht zur Rueckkehr, die bringen durch Vermietung in Abwesenheit sogar Geld..

Wichtiger waere fuer mich Dauer und berufliche Taetigkeit  hier Geschaeft..etc.
denke mal er ist ledig etc. in der klassischen Risikogruppe..

Spekuliere mal, evtl wollte er auch bei erster Reise gleich 3 Monate..
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Aras
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Antwort #7 - 12.04.2014 um 00:20:04
 
Ich stimme Dir zu.

Aber ich vermute auch, dass diese Aspekte nicht in die Gesamtbeurteilung mit eingeflossen sind.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 12.04.2014 um 10:15:30
 
Guten Morgen, danke!

Weitere Details:

ledig, klas. Riskogr. passt (Ende 30)

als Zeitraum habe ich bei VE 4 Wochen angegeben

bei Land stehen die weiteren Geschwister mit drin - ist das pos. oder neg.?
Über Appartement hat er Unterlagen, aber ein Problem: es gibt darüber 2 Arten von Nachweis: 1) es gehört ihm, das hat er, das andere 2)  es ist registriert, den genauen Unterschied kenne ich noch nicht, aber solch eine Registrierung kostet 2000,-€ und nach 10 Jahren ist es registriert ohne dass man 2000,-€ vorher gezahlt hat - die sind aber noch nicht um

er ist noch nie gereist
Vertreung im Laden ist jung, hat keinen guten Überblick - ev Argument?!
Firma: Zusammenschluss mit 2 Freunden=3 Geschäfte, ev Argument, dass er zurück gehen wird? Die haben jeder ihren eigenen Laden und kümmern sich nicht um seinen. Zu diesen Läden gehört zusätzlich auch eine Jugendherberge,  um die sich in der Abwesenheit 1 alleine kümmern muss.





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alami
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Antwort #9 - 12.04.2014 um 15:15:29
 
Es gibt noch einen weiteren prägnanten Fehler, mein Verlobter war einfach ehrlich - er hat gesagt, dass wir heiraten wollen, aber das haben wir nicht in dem Besuch vorgehabt. Er soll hier mein Leben sehen, bevor wir uns den Schritt vorstellen können und im Anschluss wollen wir dann die Entscheidung treffen. Das hat er glaube ich nicht extra erklärt, da auf die Info keiner weiter eingegangen ist. Nachdem ich einen Teil Eurer einwände gelesen und für mein schreiben bereits umgesetzt habe, wird mir noch deutlicher wie schwierg das ist und ich bitte auch weiter um gute Einwände oder Tipps. unentschlossen
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Antwort #10 - 12.04.2014 um 15:56:18
 
Tipps habe ich keine..
will auch wenig Hoffnung machen..

Finde Ehrlichkeit und Offenheit gut, werte dies positiv, ob es ihm unter diesen Gesamtumstaenden ausreicht..

Mag bisher wenig erkennen was fuer eine Rueckkehr spricht, das ist aber bei vielen Reisenden so... viele koennen nicht mehr in die Wagschale werfen.. hier kommen dann negative Punkte wie Risikogruppe und Heiratsabsichten hinzu..

weiter offen und ehrlich probieren und hoffen..
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« Zuletzt geändert: 12.04.2014 um 16:10:23 von Einbeck »  
 
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Antwort #11 - 13.04.2014 um 17:37:03
 
Einbeck schrieb am 12.04.2014 um 15:56:18:
weiter offen und ehrlich probieren und hoffen..

und wenn es nicht klappt mit einem Besuchsvisum und Ihr wirklich heiraten wollt:

Eheschliessun vorbereiten und mit Eheschliessungsvisum einreisen. Hierfür ist Rückkehrberitschaft nicht notwendig.
Ihr habt dann mehr als 4 Wochen Zeit, rauszufinden, ob Ihr dann wirklich heiratet und wenn nicht, kann er immer noch unverheiratet zurückreisen.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #12 - 13.04.2014 um 17:55:17
 
Danke!!! Das ist endlich mal wieder eine positive Aussicht. Schreibe seit Freitag am Remoschreiben, ev stelle ich auch Auszüge ins Forum, bin mir noch nicht sicher.
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reinhard
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Antwort #13 - 13.04.2014 um 20:00:55
 
Wichtig ist:

1) Er muss direkt auf die Gründe für die Ablehnung zielen (in diesem Fall: Rückkehrbereitschaft).

2) Er muss neue Argumente oder Belege vorlegen.

3) Falls es die bei Antragstellung schon gab, muss er erklären, warum er sie damals nicht vorgelegt hat.
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Antwort #14 - 13.04.2014 um 20:16:28
 
Auszug:

....da zu dieser Zeit die Hauptsaison des Tourismus beendet ist und der Haupttourismuszeit erst Anfang des Sommers wieder beginnt. Als Selbstständiger bin ich darauf angewiesen, stetig meinen Lebensunterhalt zu besorgen und mich um meine laufenden Projekte zu kümmern. Mein eigenes Geschäft, welches als Firma zusammengeschlossen mit ...., erfordert mein stetiges persönliches Engagement und nahezu permanente Anwesenheit vor Ort. Die dazugehörigen Dokumente wurden in meiner Vorsprache nicht berücksichtigt, lediglich die meines Geschäftes.

Es wurde sein Laden berücksichtigt, aber dazu gehört mehr. Der Laden bildet mit weiteren Projekten eine Firma, die zusammen mit einem Partner geführt wird. Ist das so ok?
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