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Remonstrationsschreiben, Visum wurde abgelehnd keine Rückkehrbereitschaft (Gelesen: 7.393 mal)
Themen Beschreibung: Verfassen der Remonstration
reinhard
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Antwort #15 - 13.04.2014 um 20:22:26
 
Ja, das klingt gut.

(Du kannst hier keine Spekulation erwarten, wie viele Prozent Erfolgsaussicht er hat, aber versuchen sollte er es.)
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alami
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Antwort #16 - 13.04.2014 um 20:25:49
 
Prima, nein, mir hilft das hier schon sehr gut. Weiß gerade nicht mehr wer, aber jmd argumentierte damit, dass wir verdeutlichen sollen, dass es "eigene Dummheit war" dass er nicht mehr darauf geachtet hat, alle Dokumente zu geben sondern dummerweise gewartet hat, dass er gefragt wird. Das habe ich ebenfalls berücksichtigt..

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein, bitte nutzte die 15-minütige Änderungszeit.


Macht es wirklich Sinn eine Vertreung in der Nebensaison anzugeben? Nicht, dass das dann doch ganz anders hingedreht wird..Es würde eine Vertreung geben, die tatsächlich keine tatkräftige Unterstützung in der Zeit sein wird sein wird, wenn mein Verlobter mich doch noch besuchen kann. Aber nicht, dass es dann heisst, dass er sich nämlich doch vom Acker machen will.

Änderung:
Folgepost 2


Achso und noch was, er hat sich von dort aus versichert. Zusätzlich möchte ich auch noch von hier eine Versicherung machen, aber erst wenn klar ist,dass er komemn darf. Einen Flug haben wir deshalb auch nicht reserviert gehabt. Habe von Manchen gehört, dass die das auch so gemacht habenj, Andere nicht. Hat dazu jemand noch eine Meinung?
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« Zuletzt geändert: 13.04.2014 um 20:48:32 von Tippi »  
 
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i4a rocks!


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Antwort #17 - 14.04.2014 um 09:47:19
 
alami schrieb am 13.04.2014 um 20:25:49:
Achso und noch was, er hat sich von dort aus versichert. Zusätzlich möchte ich auch noch von hier eine Versicherung machen, aber erst wenn klar ist,dass er komemn darf.


Wenn er schon eine Versicherung hat, ist es mMn nicht nötig, ihn doppelt zu versichern. Aber bei den jenigen Versicherungen, die eine Versicherung für den ausländischen Gast anbieten, lässt sich diese in der Regel ohne Probleme kostenlos kündigen sollte das Visum nicht erteilt werden.
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alami
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 14.04.2014 um 16:27:36
 
Hallo, bin langsam kurz davor mir doch einen Anwalt zu nehmen, mir teilte man heute von einer Behörde mit,dass die wahrheitsgemäße Angabe, dass man perspektivisch irgendwann auch heiraten wird, schon fast zum Ausschluß eines bewilligten Touristenvisums führt. Das kann doch alles nicht wahr sein..
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #19 - 15.04.2014 um 11:22:18
 
Daran kann aber ein Anwalt rein gar nichts ändern, das ist nur Geldverschwendung.

Entweder er kann die Botschaft von seiner Rückkehrbereitschaft (trotz allgemeiner späterer Heiratsplänen) überzeugen oder eben nicht. Ein Anwalt hilft ihm gar nichts.

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alami
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 16.04.2014 um 09:07:37
 
Hallo, bekommt denn ein Anwalt nur Akteneinsicht wenn es sich um eine Klage handelt? Bei Remonstration also nicht? Und falls doch, nur bei Remonstration oder Klage gegen andere Visaablehnungen - z.B. bei Familienzusammenführung o.ä., aber nicht bei Touristenvisa?
Wer prüft eigentlich die Remonstration? Die Schaltermitarbeiter / VisastellenleiterIn oder BotschafterIn? Kann man darauf bestehen, dass der Botschafter an der Prüfung beteiligt ist?
Habe mit der Abteilung kooperiert und zwei Emails von Mehreren erhalten, in denen ich die Aussagen, Inhalt und den Umgang etwas fragwürdig empfand.
Mir geht es nicht darum, mich über die Behörden zu beschweren, ich kann die Situation der dort arbeitenden Beamten so gut es geht nachvollziehen. Der Job ist sicherlich eine Herausforderung und leider gibt es viele Leute, die die Ämter austricksen, so dass viel Mißtrauen und Unmut entsteht... Doch ich frage mich, inwieweit man in seriösen Fällen sein Recht nutzen kann? Mein Gefühl ist,dass die mit mir kooperierende Person auch bei sehr guter Remo diese nicht anerkennen wird, weshalb ich gerne möchte,dass eine neutrale Person an der Prüfung beteilgt ist.
Gibt es hierzu Ideen oder Erfahrungen?
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Antwort #21 - 16.04.2014 um 12:29:58
 
alami schrieb am 16.04.2014 um 09:07:37:
Wer prüft eigentlich die Remonstration? Die Schaltermitarbeiter / VisastellenleiterIn oder BotschafterIn? Kann man darauf bestehen, dass der Botschafter an der Prüfung beteiligt ist?


Je nach Größe der Konsularabteilung ist dies unterschiedlich geregelt.
Das 4 Augen-Prinzip wird gewahrt, der Entscheider der auf Ablehnung entschieden hat, ist im Verfahren beteiligt, die Remonstration bearbeitet/entscheidet ein Kollege.

Bestehen kannst Du auf nichts. Die Abläufe sind intern im Ordnungs- und Aufgabenverteilungsplan geregelt.

Der Botschafter ist in diesen Verfahren nicht beteiligt. Der Botschafter hat sehr viele und andere Aufgaben.
Für den Bereich RK hat er eine ganze Abteilung, mehrere Mitarbeiter mit Referenten, auf die er sich stützt. Da landen nur Ausnahmefälle auf seinen Schreibtisch oder werden mit ihm besprochen.
Er wird sich auch nicht in Routineanglegenheiten einmischen.

Die Ablehnung ist reine Routine, eine von vielen..
mag hier nichts Besonderes erkennen, das sich hier Vorgesetzte einschalten müßten.

Es gilt was bereits wiederholt gesagt wurde, er muss die Kollegen von seiner Rückkehrbereitschaft überzeugen.

Im Remonstrationsverfahren gibt es keine Akteneinsicht. Es gibt da auch nicht viel zu sehen.
Der Vorgang der Antrag ist ja den Antragsteller auch bekannt, er hat diesen selber abgegeben.
Zusätzlich dürfte nur ein Vermerk zu Ablehnungsgründen und Paraffe des Bearbeiters vorhanden sein.

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