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Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 987 mal)
esrag
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Beiträge: 18

Wanne Eickel, Nordrhein-Westfalen, Germany
Wanne Eickel
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis
28.02.2014 um 19:00:50
 
Hallo ihr lieben.

Mein Mann und ich haben ein großes Problem.
Es ist so: mein Mann ist durch die Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen. Ich musste dafür arbeiten natürlich. Er hat sein Aufenthalt noch bis Mitte Mai und er beginnt den Deutschkurs erst Mitte März. Das Problem ist: ich bekomme mein Arbeitsvertrag wahrscheinlich nur verlängert, wenn ich mit Teilzeit einverstanden bin. Bis vor einer Woche hieß es, dass ich Vollzeit weiterarbeiten kann und daher habe ich dem Arbeitsamt dies auch nicht mitgeteilt.

Jetzt meine Frage: wird mein Mann sein Aufenthalt trotzdem bekommen? Es ist alles sehr schief gelaufen und ich weiß auch nicht mehr weiter. Ohne Sozialhilfe leben bis Sommer und dann wird gesagt, er bekommt sein Aufenthalt nicht, weil wir Sozialhilfe beziehen...oder wenn ich nur Teilzeit tätig bin.
Dann ist noch mein Studium, was im Oktober starten wird..ich weiß nicht weiter.

Hoffentlich könnt ihr mir behilflich sein.

LG !
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erne
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Beiträge: 6.682

., Bayern, Germany
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Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis
Antwort #1 - 28.02.2014 um 20:24:16
 
esrag schrieb am 28.02.2014 um 19:00:50:
Jetzt meine Frage: wird mein Mann sein Aufenthalt trotzdem bekommen? 


*kann* sein.
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#29
Zitat:
(3) Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 und § 29 Abs. 1 Nr. 2 verlängert werden, solange die eheliche Lebensgemeinschaft fortbesteht.


das liegt im Ermessen der Behörde
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