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Kurz vor Hochzeit - was nun (Gelesen: 3.132 mal)
Bellabianca1978
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Kurz vor Hochzeit - was nun
28.02.2014 um 11:57:52
 
Mein Verlobter hat für Polen die unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Ich bin Deutsche und wir wollen heiraten.
Alle Unterlagen liegen beim Gericht für die Beibringung des EFZ. Problem ist das er Mitte März ausreisen muss weil er sich in Deutschland nur 3 Monate aufhalten darf.
Was tun wir wenn wir bis dahin kein Bescheid haben ? Wie darf er länger bleiben? Soll er jetzt vielleicht schon erstmal ausreisen ?
Ich danke für Eure Hilfe
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reinhard
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Antwort #1 - 28.02.2014 um 12:01:25
 
Er sollte sofort ausreisen, damit er noch zwei Wochen Aufenthaltszeit übrig behält.
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Antwort #2 - 28.02.2014 um 12:01:49
 
lieber aureisen und die Ausreise auch dokumentieren.

Wenn ihr heiratet und er in Deutschland gleich eine AE beantragen will geht das nur, wenn er sich aufgrund des polnischen AT hier aufhalten darf (das sind 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen).
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Bellabianca1978
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Antwort #3 - 28.02.2014 um 12:23:30
 
ok danke für die Info. Darf man denn trotz das die Sachen bei Gericht liegen ausreisen?
Oder kann man so ein Aufenthalt verlängern ?
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Bayraqiano
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Antwort #4 - 28.02.2014 um 12:25:43
 
Bellabianca1978 schrieb am 28.02.2014 um 12:23:30:
Oder kann man so ein Aufenthalt verlängern ?

derzeit gibt es keinen Grund dafür, er kann ja nach dem OK des OLG bzw. sobald ein Termin für die Eheschließung feststeht wieder einreisen.

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Bellabianca1978
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Antwort #5 - 28.02.2014 um 12:48:59
 
Das verstehe ich ja. Aber wenn das Gericht ihn wegen iwas anschreiben will und er abgemeldet ist ist ja auch dumm oder ?
Wie kann man das umgehen. Gibt es eine Möglichkeit ?
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reinhard
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Antwort #6 - 28.02.2014 um 13:19:41
 
Er könnte dem OLG einen Brief mit seiner aktuellen Adresse schicken.
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Antwort #7 - 28.02.2014 um 13:19:53
 
Bellabianca1978 schrieb am 28.02.2014 um 12:48:59:
Aber wenn das Gericht ihn wegen iwas anschreiben will und er abgemeldet ist ist ja auch dumm oder ? 

Dann sollte er eine polnische Adresse hinterlassen, wo er zu erreichen ist.

Nach meiner Erfahrung funktioniert der Postverkehr mit Polen reibungslos. Ganz abgesehen von anderen Kommunikationsmöglichkeiten, die heutzutage verwendet werden (können).

Allerdings kann er auch Dich als Empfangsberechtigten angeben und Du kannst ihm dann die "Erfolgsmeldung" übermitteln.
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Antwort #8 - 28.02.2014 um 13:42:50
 
Ok. Wenn ihr der Meinung seid das er sich einfach abmelden kann dann machen wir das so. Wer weiss wie lange das Gericht noch brauch  Traurig
zudem habe ich gerade erfahren das er in Hamburg zur polnischen Botschaft gehen kann um dort ein Visum zur Hochzeit zu bekommen. Somit könnten wir das doch evtl. verhindern....bzw Zeit schinden
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reinhard
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Antwort #9 - 28.02.2014 um 13:46:28
 
Eine polnische Botschaft in Hamburg gibt es nicht.

Die polnische Botschaft in Berlin stellt nur Visa zum Besuch von Polen aus, weil die polnische Botschaft nur die Regierung von Polen vertritt.

Sei vorsichtig mit dem "was Du hörst" – es ist zu 99 % Unsinn.
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Antwort #10 - 28.02.2014 um 14:10:48
 
Oh ok. Vielen Dank Reinhard.Man man man ,..so kurz vorm Ziel aber die Strecke scheint noch solang weinend
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Antwort #11 - 28.02.2014 um 14:11:24
 
und die ABH hier kann auch nix machen ?
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reinhard
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Antwort #12 - 28.02.2014 um 14:27:55
 
Es existiert doch überhaupt kein Problem, das gelöst werden müsste. Oder grasiert ein paar Kilometer weiter, in Polen, die Pest?

Die Behörden sollten dann eingeschaltet werden, wenn es ein Problem gibt, das man alleine nicht lösen kann.
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Bellabianca1978
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Antwort #13 - 28.02.2014 um 15:40:40
 
Das Problem ist das er ausreisen MUSS wir das aber nicht wollen. Deswegen die Frage ob HIER nicht iwas getan werden kann von unserer Seite.
Und ja dort grasiert die Pest. Seine Ex ist Anwältin und droht ihm ohne ende. Der Vater von ihr ist nicht ohne,....
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Aras
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Antwort #14 - 28.02.2014 um 15:42:03
 
Dann gib ihm genug Geld und er soll eben in einer günstigen Jugendherberge an der Grenze Polens in Polen solange warten.

Sobald du die Befreiung im Postkasten hast, holst ihn wieder rüber.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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