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Anerkennung ausländischer Eheschließung (Gelesen: 8.099 mal)
tom23
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 20.02.2014 um 00:07:03
 
Es fehlte die Unterschrift eines Zeugen. Es mussten insgesamt 6 Zeugen unterschreiben doch wir hatten nur 5.
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tom23
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Antwort #16 - 20.02.2014 um 00:56:30
 
Jetzt haben wir die neue Heiratsurkunde mit allen nötigen Unterschriften. Diese muss jetzt aber wiederum durch einen Vertrauensanwalt überprüft werden.

Daher frage ich mich halt ob es nicht sinnvoller wäre, die Überprüfung direkt über das Standesamt im Wege der Amtshilfe zu veranlassen. Denn dann kann ich ja 2 Anforderungen in einem Schritt erfüllen. 1. werden die Urkunden überprüft. Und 2. kann das Standesamt die Ehe in Deutschland eintragen und somit den Weg für die Zustimmung der ABH ebnen.
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Aras
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Antwort #17 - 20.02.2014 um 01:05:56
 
Es gibt ja schon einen Vorgang bei der deutschen Vertretung. Ich würde eher der deutschen Vertretung die neue Urkunde schicken und diese überprüfen lassen. 

Zitat:

Kosten
Für die Überprüfung entstehen Gebühren in Höhe von ca. 225 Euro (abhängig vom Wechselkurs). Das
Ersuchen muss eine Kostenübernahmeerklärung über diesen Betrag enthalten. Es handelt sich um
einen pauschalierten Preis, d.h. die Anzahl der zu überprüfenden Urkunden spielt keine Rolle. Die
Gebühr kann nicht durch die Urkundsinhaber direkt bei der Auslandsvertretung eingezahlt werden,
sondern ist ggf. auf einem Verwahrkonto der ersuchenden Behörde zu hinterlegen.


Im gleichen Schritt mit dem Standesamt sprechen und sagen dass du gleich nach der positiven Überprüfung die Ehe nachbeurkunden möchtest.

Stell dir vor es wird nach Jahren wieder ein Formfehler entdeckt.... dann schaust wieder in die Röhre. Sobald du die deutsche Urkunde hast ist es verfestigt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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tom23
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Antwort #18 - 20.02.2014 um 01:13:31
 
Das Problem ist, dass das Standesamt erst nachbeurkundet, wenn das FZF Visum erteilt ist. Weil dann aus deren Sicht klar ist, dass die Ehe rechtsgültig ist und die Urkunden echt sind. Die ABH wiederum gibt erst ihre Zustimmung, wenn die Ehe in Deutschland vorab anerkannt wurde. Wie soll ich das nur lösen?
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tom23
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Antwort #19 - 20.02.2014 um 01:15:45
 
Oder meinst Du wie in deinem vorherigen Post, dass das Standesamt nach positiver Urkundenüberprüfung durch die AV, die Bestätigung bei der AV einholen soll?
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Antwort #20 - 20.02.2014 um 01:36:24
 
Solange die relevanten Urkunden nicht von der Botschaft überprüft wurden, sind diese Urkunden ohne Rechtskraft. Es ist praktisch ein Stück Papier mit Unterschriften und Stempel, aber keine Urkunde für den deutschen Rechtsverkehr.

Also musst du dich erstmal darum kümmern, dass die Urkunde positiv überprüft wurde. Wenn die Urkunde überprüft wurde, kannst du erst etwas machen.

Wenn das passt, dann kannst du dich vor jeder Behörde immer auf die Referenznummer der überprüften Urkunde berufen. Also kann dann das Standesamt anhand der Referenznummer schauen ob es valide ist und unmittelbar nachbeurkunden.

Hat die deutsche Botschaft eigentlich schon die neue Urkunde vorgelegt bekommen?
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Antwort #21 - 20.02.2014 um 01:58:16
 
Verstehe! Danke! Also wieder Urkundenüberprüfung im Zuge des FZF Visums durch die AV wie beim letzten mal.

Nein die neue Urkunde wurde noch nicht eingereicht weil wir noch auf die neuen Übersetzungen warten. Ich denke in den nächsten Tagen sollten wir soweit sein, dass wir die Heiratsurkunde erneut einreichen können.

Übrigens, wie ist es eigentlicj mit der Geburtsurkunde meiner Frau? Dies muss doch nicht erneut geprüft werden, da hier nichts zu beanstanden war. Oder wird grundsätzlich alles nochmal geprüft?
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Antwort #22 - 20.02.2014 um 02:10:27
 
Ich habe dir ja aus dem Merkblatt der Botschaft zitiert, dass die Gebühr ein Pauschalpreis ist - unabhängig von der Menge der Urkunden. Falls die Geburtsurkunde also schon überprüft wurde kannst du auf die alte Referenznummer verweisen, falls die Botschaft es erneut überprüfen will wird es keine Mehrkosten bedeuten.

Du kannst ja versuchen die deutsche Botschaft zu überzeugen dass die neue Urkunde zum alten "Paket" gehört und ggf. die Kosten einer erneuten Überprüfung  zu verringern. Fragen kostet nix.

Ansonsten kostet es wieder 4-6 Monate Zeit und 225 €

http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619742/Daten/3805762/Merkblatt_Pak...
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Antwort #23 - 20.02.2014 um 02:39:05
 
In dem Fall geht es dann mal wirklich nicht ums Geld sondern um die kostbare Zeit. Die letzte Überprüfung dauerte etwa 3 Monate.
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Antwort #24 - 20.02.2014 um 03:08:03
 
Dann solltest du stehts immer die entsprechenden referenznummern und vorgangsnummern erwähnen, damit bereits erfolgte überprüfte Urkunden nicht erneut überprüft werden. Sozusagen nur die Heiratsurkunde überprüft werden muss.

ich weiss ich erwähne das immer und immer wieder. Aber meist verzögert sich die Bürokratie nur, weil Informationen vorausgesetzt werden, die der jeweilige Sachbearbeiter nicht wissen kann. Also immer kurz den Sachverhalt umreissen und alles Hilfreiche kurz und knapp benennen, sodass der Sachbearbeiter beim Blick in die Akte nichts übersieht. Denn dein aktuelles schreiben liest er ja sowieso, aber ein Blatt in der Mitte einer dicken Akte kurz überflogen werden und dadurch ein wichtiger Hinweis verloren gehen.


Gut nacht
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