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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Anerkennung ausländischer Eheschließung
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Beitrag begonnen von tom23 am 18.02.2014 um 23:05:37

Titel: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von tom23 am 18.02.2014 um 23:05:37
Hallo zusammen.
Meine Sachbearbeiterin der ABH sagte gestern zu mir dass Sie dem FZF Visum nur zustimmen könnte, wenn ich vorab die Eheschließung in Deutschland anerkennen lasse.

Ich bin jetzt total verwirrt. Ich fragte sie dann ob sie damit die Nachbeurkundung durch das Standesamt meint. Aber das meinte sie definitiv nicht. Sie gab mir dann einen Zettel der tatsächlich diese Überschrift trug: Annerkennung ausländischer Eheschliessung. Das Standesamt sagte mir damals, dass sobald das FZF ausgestellt ist, dass dann automatisch auch die Ehe in D nachbeurkundet werden kann, wenn gewünscht, da dann ja bereits durch die AV eine Urkundenüberprüfung durchgeführt wurde.

Diese Anerkennung die nun gefordert wird, wird aber über das Einwohnermeldeamt bearbeitet. Und dafür muss ich auch die legalisierte Geburts- und Heiratsurkunde einreichen.

I am confused :o

Also meine 1. Frage ist: ist das tatsächlich so, dass die ABH erst ihre Zustimmung geben kann/darf wenn die Eheschließung in D offiziell anerkannt wurde?

Und 2. Frage: wenn es denn so ist, wie bekomme ich denn die legalisierten Urkunden überhaupt? Bekomme ich dann vielleicht eine Bestätigung der AV dass die Urkunden überprüft wurden oder wie oder was? Ich kapiere jetzt gar nichts mehr. Könnt Ihr mir bitte helfen?

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von erne am 18.02.2014 um 23:47:18

tom23 schrieb am 18.02.2014 um 23:05:37:
Ich bin jetzt total verwirrt. Ich fragte sie dann ob sie damit die Nachbeurkundung durch das Standesamt meint. Aber das meinte sie definitiv nicht. Sie gab mir dann einen Zettel der tatsächlich diese Überschrift trug: Annerkennung ausländischer Eheschliessung.


ha, damit will diese ABH ihre Arbeit auf Dich abwälzen.
Die ABH kann im Rahmen des Amtshilfeverfahrens das Standesamt konsultieren, wenn es sich unsicher ist über die rechtliches Situation der Ehe.

Es gibt jedenfalls keine "Pflicht" zur Nachregistriereung, auch wenn diese u.U. sehr anzuraten wäre.


tom23 schrieb am 18.02.2014 um 23:05:37:
Diese Anerkennung die nun gefordert wird, wird aber über das Einwohnermeldeamt bearbeitet.

mir ist neu, dass es sowas gibt


tom23 schrieb am 18.02.2014 um 23:05:37:
Also meine 1. Frage ist: ist das tatsächlich so, dass die ABH erst ihre Zustimmung geben kann/darf wenn die Eheschließung in D offiziell anerkannt wurde?

nein


tom23 schrieb am 18.02.2014 um 23:05:37:
wie bekomme ich denn die legalisierten Urkunden überhaupt? 

kommt ganz darauf an, aus welchem Land die Urkunden sind.
1. Urkunden können apostelliert werden, dann ist keine Legalisierung notwendig.
2. In Ländern, in denen nich apostelliert wird, kann die dt. Botschaft die entsprechenden Urkunden (ggf. vorher beglaubigt und überbeglaubigt) legalisieren.
3. Es gibt Länder, in denen auch 2. nicht geht (unsicheres Urkundewesen)



Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von tom23 am 18.02.2014 um 23:56:00
Hi und danke für die schnelle Rückmeldung.

Ich habe hier tatsächlich den Zettel vom Einwohnermeldeamt liegen und da steht im Detail drauf welche Unterlagen eingereicht werden müssen.

Ich dachte ja auch sie meint die Nachregistrierung beim Standesamt. Diese ist freiwillig, das wusste ich ja. Aber die sagte es ist eine Vorraussetzung für die Zustimmung das die Ehe anerkannt wird in D. Also wirklich anerkannt. Das steht auch so auf dem Zettel.

Das Land ist Pakistan. Also unsicheres Urkundenwesen und Überprüfung durch einen Vertrauensanwalt.

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von tom23 am 19.02.2014 um 00:03:20

erne schrieb am 18.02.2014 um 23:47:18:
ha, damit will diese ABH ihre Arbeit auf Dich abwälzen.
Die ABH kann im Rahmen des Amtshilfeverfahrens das Standesamt konsultieren, wenn es sich unsicher ist über die rechtliches Situation der Ehe.


Aber wird die rechtliche Situation der Ehe nicht bereits durch die AV bzw. den Vertrauensanwalt überprüft?

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von erne am 19.02.2014 um 00:38:58

tom23 schrieb am 18.02.2014 um 23:56:00:
Aber die sagte es ist eine Vorraussetzung für die Zustimmung das die Ehe anerkannt wird in D. Also wirklich anerkannt. Das steht auch so auf dem Zettel.


ich kann dir auch einen Zettel in die Hand drücken, auf dem Unsinn steht.
Fakt ist: es gibt keine "Anerkennung" einer Eheschliessung in D, daher gibt es auch kein Anerkennungsverfahren. Auch nicht beim Einwohnermeldeamt.
Da hat jemand halt einen Begriff verwendet, der so nicht ganz passt.


tom23 schrieb am 18.02.2014 um 23:56:00:
Das Land ist Pakistan. Also unsicheres Urkundenwesen und Überprüfung durch einen Vertrauensanwalt. 

Tja


tom23 schrieb am 19.02.2014 um 00:03:20:
Aber wird die rechtliche Situation der Ehe nicht bereits durch die AV bzw. den Vertrauensanwalt überprüft?


nein, er kann (naja, "soll") klären, ob die Urkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde) den "wahren" Sachverhalt darstellen oder nicht, also bei HU ob eine Ehe geschlossen wurde.

Die Ehe ist aber nur gültig, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben waren (z.B. Volljährigkeit der Verlobten, keine Zweitehe, ggf. Scheidung anerkannt etc.) , ansonsten ist es nur eine "Urkunde". Das prüft der Vertrauensanwalt nicht, aber das Standesamt.
Die prfen dann so ziemlich das gleiche, wie für eine Eheschliessung in D

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von tom23 am 19.02.2014 um 00:57:07
Ich seh das ja genauso wie Du. Aber wie soll man denn darauf reagieren wenn dir so ein Informationsblatt mit klaren Anweisungen in die Hand gedrückt wird. So fundiert ist mein Wissen natürlich nicht dass ich mich mit der Sachbearbeiterin auf eine Diskussion einlassen kann. Deshalb bin ich ja so verwirrt. Weil selbst ich als Laie weiß dass es so eigentlich nicht sein kann. Auf dem Zettel steht sogar dass die Unterlagen z. Hd. von Herrn ... Eingereicht werden müssen. Das Ziel soll wohl sein, auch laut Informationsblatt, dass der Fanilienstand als verheiratet im Melderegister gespeichert werden soll durch diese "Anerkennung".

Kann ich den Zettel hier mal Posten?

*

Ich schreib den Kram jetzt mal ab:

Anerkennung ausländischer Eheschließung

Sehr geehrte Damen und Herren,
um Ihre im Ausland geschlossene Ehe anerkennen zu können, sind die aufgeführten Unterlagen erforderlich:

- Internationale Geburtsurkunden beider Ehepartner oder Geburtsurkunde beider Ehepartner des jeweiligen Geburtslandes mit Apostille in Übersetzung in Kopie.

- internationale Heiratsurkunde oder Heiratsurkunde des jeweiligen Landes mit Apostille und Übersetzung in Kopie

- evtl. Nachweis über Erklärung der Namensführung vom Standesamt

- Erklärung über den bisherigen Familienstand beider Ehepartner

- Kopie der Ausweise / Pässe beider Ehepartner

HINWEIS:
In manchen Ländern ist eine Apostille oder eine Legalisation notwendig. Bitte haben Sie Verständnis, dass dies einer ausführlichen Prüfung des Sachverhalts bedarf und vom Einzelfall abhängig ist.

Eine persönliche Vorsprache zur Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe ist nicht erforderlich. Sie können die Unterlagen an folgende Adresse senden:

Stadt...
Einwohnermeldeamt
z.Hd. Herrn...
...strasse
...Ort

Sobald Ihre im Ausland geschlossene Ehe positiv geprüft wurde, erhalten Sie von uns ein Schreiben, welches beinhaltet, dass Ihr Familienstand mit "verheiratet" im Melderegister gespeichert wurde.

ENDE

*

So, und laut Aussage meiner Sachbearbeiterin ABH muss ich dies nun erledigen, da sonst eine Zustimmung nicht möglich sei.


[edit] 2 x Folgepost eingefügt. Bitte markiertes Wort anklicken und die Funktion künftig benutzen - Vielen Dank![/edit]

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von Aras am 19.02.2014 um 01:35:04
Das Schreiben ist OK! Mit Anerkennung ist sozusagen gemeint, welche Unterlagen du für das ändern des Melderegistereintrags benötigst.

Es werden nur Geburtsurkunden, Heiratsurkunde und Pässe gefordert.

Bei Geburtsurkunden könnte man sich jetzt streiten ob die benötigt werden. Aber Heiratsurkunde und Pässe sind logisch. Die Pässe dienen als Identitätsnachweis. Die Heiratsurkunde erklärt sich von selbst.

Wie du selber siehst, fordert die Behörde eine Apostille oder eine Legalisation. Für Pakistan gibt es keine Legalisation sondern wie du selber sagst die vertrauensanwaltliche Überprüfung.

http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619742/Daten/3805762/Merkblatt_Pakistan_2014.pdf

Dort steht:

"Im Rahmen eines an die Botschaft Islamabad bzw. das Generalkonsulat Karatschi gerichteten
schriftlichen Amts- oder Rechtshilfeersuchens deutscher Behörden und Gerichte können öffentliche
pakistanische Urkunden überprüft werden. Privatpersonen können die Überprüfung nicht
beantragen."

Also entweder das Merkblatt der deutschen Botschaft ausdrucken und beim Einwohnermeldeamt vorlegen und darauf bestehen, dass diese doch bitte die Dokumentenüberprüfung per Amtshilfeersuchen beantragen sollen. Oder beim Standesamt die Ehe nachbeurkunden lassen, was auf das gleiche hinauslaufen würde nur bißchen mehr Kosten würde und gleichzeitig eine deutsche Urkunde zur Folge hätte.


Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von tom23 am 19.02.2014 um 01:42:47
Danke für die Antwort Aras. Aber die Urkunden wurden doch bereits durch den Vetrauensanwalt überprüft im Auftrag der AV bzw. im Zuge des FZF Visums. Und das Standesamt sagte mir damals dass es nicht nötig ist von Seiten des Standesamtes eine Überprüfung "in Auftrag" zu geben, da mit Erteilung des FZF Visums die Echtheit der Dokumente bereits bestätigt ist.

Das bedeutet also ich muss die Urkunden nun wieder "im Auftrag" des Einwohnermeldeamtes überprüfen lassen. Ich verstehe aber auch nicht wieso dies eine Voraussetzung für die Zustimmung der ABH sein soll.

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von Aras am 19.02.2014 um 02:12:27
Wenn die Unterlagen überprüft wurden, dann musst du doch entsprechende Nachweise bzw. Schreiben von der deutschen Vertretung haben.

Ich würde an deiner Stelle einfach alle Unterlagen (Geburtsurkunden, Eheurkunde, Passkopien), Ausdruck des Merkblatts der deutschen Vertretung in Pakistan und die Schreiben der deutschen Vertretung bezüglich der
überprüften Dokumente sammeln.

Und ich würde folgendes Schreiben aufsetzen:


Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Änderung meines Familienstandes im Melderegister von ledig/geschieden zu verheiratet.
Der Familienstand meiner Frau ändert sich von ledig/geschieden zu verheiratet.

Als Anlagen zum Antrag sind beigelegt:
- Personalausweiskopie von mir
- Reisepasskopie meiner Ehefrau
- Kopie Geburtsurkunde von mir
- Kopie Geburtsurkunde meiner Ehefrau
- Kopie pakistanische Eheurkunde
- Merkblatt zur Überprüfung öffentlicher pakistanischer Urkunden im Wege der Amtshilfe  der deutschen Vertretung in Pakistan
- Kopie Schreiben  vom xx.xx.201x der deutschen Vertretung in Pakistan bezüglich der positiven vertrauensanwaltlichen Urkundenüberprüfung

Im beigelegten Merkblatt der zuständigen deutschen Vertretung wird die vertrauensanwaltliche Überprüfung erklärt. Eine Apostillierung oder Legalisation von pakistanischen Urkunden, wie in Ihrem Merkblatt bezüglich der Anerkennung ausländischer Eheschließungen angeregt, ist nicht möglich. Die Urkunden wurden im Rahmen der Beantragung des Familienzusammenführungs-Visums meiner Ehefrau bereits positiv überprüft. Eine erneute Überprüfung der Unterlagen ist nicht nötig. Falls Sie Fragen bezüglich der Echtheit der Urkunden haben, bitte ich Sie sich mit der deutschen Vertretung in Pakistan in Verbindung zu setzen und sich bitte die bereits erfolgte Urkundenüberprüfung bestätigen zu lassen.

Bitte Ändern Sie meinen Familienstand im Melderegister zeitnah, da die Ausländerbehörde der Familienzusammenführung nur nach erfolgter Änderung des Melderegisters zustimmt. Bitte helfen Sie mir beim vermeiden von unnötigen Verzögerungen.

Mit freundlichen Grüßen
Tom23


Damit gehst du zum Einwohnermeldeamt. Gib dem Sachbearbeiter das Schreiben und zeig ihm die Originale, damit der Sachbearbeiter den "Original lag vor" Stempel auf die Kopien stempeln kann.

Vielleicht kann er schon auf dem kurzen Dienstweg den Familienstand ändern.

Falls du jetzt nicht die Geburtsurkunde deiner Frau hast würde ich trotzdem zum Einwohnermeldeamt gehen. Argument: Bei der Antragsstellung des FZF-Visums musste deine Frau schon die Geburtsurkunde vorlegen. Das Einwohnermeldeamt soll bitte sich mit der Botschaft in Verbindung setzen.


http://www.pakistan.diplo.de/fz


Das Schreiben kannst du natürlich so ändern wie du es brauchst.

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von tom23 am 19.02.2014 um 02:23:55
Ähm, ja ok, da bin ich jetzt gerade etwas sprachlos.
Herzlichen Dank Aras!!!! Also das ist mir jetzt schon fast unangenehm. So viel Hilfe und so präzise noch dazu hätte ich nun wirklich nicht erwartet. Danke fürs ans Händchen nehmen. Daumen hoch mein lieber!

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von Aras am 19.02.2014 um 02:52:32
Mir ist grad eingefallen, dass doch die Ausländerbehörde auch alle Urkunden + Ergebnis der Urkundenüberprüfung hat.

Da würde ich noch folgenden Absatz einfügen:


Zitat:
Meines Wissens nach müsste die hiesige Ausländerbehörde auch in der Lage sein die Urkunden zu bestätigen. Die Akte meiner Frau wird durch den/die Sachbearbeiter/in Herr/Frau Y bearbeitet. Die Telefonnummer von Herr/Frau Y lautet xxx xxxxxxx.


Falls du ein Schreiben von der Ausländerbehörde hast, das sagt, dass du doch bitte deinen Familienstand beim Melderegister ändern sollst, und woraus die Sachbearbeiterin ersichtlich wird, dann solltest du davon eine Kopie machen und dem Antrag beilegen.

Danke für die Blumen, aber das ist nicht nötig. Ich habe einfach nur deine Angaben in das Schreiben einfließen lassen.

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von Saxonicus am 19.02.2014 um 11:53:29
Solange die Ehe beim deutschen Standesamt nicht nachregistriert ist und eine deutsche Heiratsurkunde vorliegt, kann jede andere Behörde eine erneute vertrauensanwaltliche Überprüfung der ausländischen Urkunden einfordern.

Deshalb wird hier im Forum auch immer wieder empfohlen, diese Nachregistrierung beim deutschen Standesamt vornehmen zu lassen, obwohl sie nicht unbedingt erforderlich, bzw. nicht vorgeschrieben ist.

Auf jeden Falle lassen sich durch die Nachregistrierung erhebliche Kosten und Wartezeiten ersparen, weil die Ausstellung einer Urkunde beim deutschen Standesamt nur wenige Minuten in Anspruch nimmt, während die Beschaffung von Urkunden im Ausland bzw. die erneute Überprüfung durch einen Vertrauensanwalt oftmals Monate dauert oder in vielen Fällen überhaupt nicht mehr möglich ist.

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von Aras am 19.02.2014 um 12:09:31
http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_Ministerium_des_Innern/PDF_Dokumente/Integrationsbeirat/Integration/Personenstandsrecht/2008_01_problemstaaten_erlass_dez07.pdf


Zitat:
3.2 Vermeidung von Mehrfachprüfungen der Personenstandsurkunden durch die deut-
schen Auslandsvertretungen

Um zu vermeiden, dass Urkunden mehrfach geprüft und dadurch die Urkundeninhaber erneut belastet werden, fügen die Auslandsvertretungen den geprüften Urkunden eine Referenzangabe bei. Dadurch ist für eine mit der Materie neu befasste Behörde er-kennbar, dass bereits eine andere Behörde über den Beweiswert einer Urkunde zu entscheiden und hierzu ein Amtshilfeersuchen gestellt hatte. In diesen Fällen kann ggf. eine Abstimmung zwischen den betroffenen Inlandsbehörden eine erneute Urkunden-überprüfung über die deutsche Auslandsvertretung entbehrlich machen.


Aber du hast Recht: Es besteht das Risiko dass es in 10/20/30... Jahren erneut überprüft wird.

Die Kosten von ca. 80-100 € sind auch vertretbar und die Nachbeurkundung der Ehe könnte auch unabhängig von dem FZF-Verfahren erfolgen.

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von tom23 am 19.02.2014 um 23:24:24
Hallo nochmal.
Heute habe ich eine niederschmetternde Nachricht erhalten.
Die Urkundenüberprüfung wurde NICHT positiv abgeschlossen. In der Heiratsurkunde wurde ein Fehler festgestellt und nun müssen wir unsere Heiratsurkunde und die dazugehörigen Übersetzungen erneuern lassen und wieder einreichen.

Das bedeutet, dass auch eine erneute Urkundenüberprüfung nötig sein wird.

Das ändert jetzt natürlich einiges. Wie sollte ich nun am besten vorgehen? Sollte ich jetzt vielleicht direkt über das deutsche Standesamt eine Urkundenüberprüfung (Amtshilfeersuchen) vornehmen lassen? Wenn die Urkundenüberprüfung dann positiv abgeschlossen wird, könnte das Standesamt doch danach die Ehe in Deutschland eintragen/nachregistrieren/anerkennen, wie von der ABH gefordert.

Oder wird die Überprüfung wieder zwingend durch die AV im Visaverfahren angeordnet?

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von Aras am 19.02.2014 um 23:46:51
Was meinst du es wurde ein Fehler festgestellt?

Wenn die Heiratsurkunde murks ist, dann wird eine weitere Überprüfung murks ergeben.

Was für ein Fehler wurde gefunden?

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von tom23 am 20.02.2014 um 00:07:03
Es fehlte die Unterschrift eines Zeugen. Es mussten insgesamt 6 Zeugen unterschreiben doch wir hatten nur 5.

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von tom23 am 20.02.2014 um 00:56:30
Jetzt haben wir die neue Heiratsurkunde mit allen nötigen Unterschriften. Diese muss jetzt aber wiederum durch einen Vertrauensanwalt überprüft werden.

Daher frage ich mich halt ob es nicht sinnvoller wäre, die Überprüfung direkt über das Standesamt im Wege der Amtshilfe zu veranlassen. Denn dann kann ich ja 2 Anforderungen in einem Schritt erfüllen. 1. werden die Urkunden überprüft. Und 2. kann das Standesamt die Ehe in Deutschland eintragen und somit den Weg für die Zustimmung der ABH ebnen.

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von Aras am 20.02.2014 um 01:05:56
Es gibt ja schon einen Vorgang bei der deutschen Vertretung. Ich würde eher der deutschen Vertretung die neue Urkunde schicken und diese überprüfen lassen. 


Zitat:

Kosten
Für die Überprüfung entstehen Gebühren in Höhe von ca. 225 Euro (abhängig vom Wechselkurs). Das
Ersuchen muss eine Kostenübernahmeerklärung über diesen Betrag enthalten. Es handelt sich um
einen pauschalierten Preis, d.h. die Anzahl der zu überprüfenden Urkunden spielt keine Rolle. Die
Gebühr kann nicht durch die Urkundsinhaber direkt bei der Auslandsvertretung eingezahlt werden,
sondern ist ggf. auf einem Verwahrkonto der ersuchenden Behörde zu hinterlegen.


Im gleichen Schritt mit dem Standesamt sprechen und sagen dass du gleich nach der positiven Überprüfung die Ehe nachbeurkunden möchtest.

Stell dir vor es wird nach Jahren wieder ein Formfehler entdeckt.... dann schaust wieder in die Röhre. Sobald du die deutsche Urkunde hast ist es verfestigt.

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von tom23 am 20.02.2014 um 01:13:31
Das Problem ist, dass das Standesamt erst nachbeurkundet, wenn das FZF Visum erteilt ist. Weil dann aus deren Sicht klar ist, dass die Ehe rechtsgültig ist und die Urkunden echt sind. Die ABH wiederum gibt erst ihre Zustimmung, wenn die Ehe in Deutschland vorab anerkannt wurde. Wie soll ich das nur lösen?

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von tom23 am 20.02.2014 um 01:15:45
Oder meinst Du wie in deinem vorherigen Post, dass das Standesamt nach positiver Urkundenüberprüfung durch die AV, die Bestätigung bei der AV einholen soll?

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von Aras am 20.02.2014 um 01:36:24
Solange die relevanten Urkunden nicht von der Botschaft überprüft wurden, sind diese Urkunden ohne Rechtskraft. Es ist praktisch ein Stück Papier mit Unterschriften und Stempel, aber keine Urkunde für den deutschen Rechtsverkehr.

Also musst du dich erstmal darum kümmern, dass die Urkunde positiv überprüft wurde. Wenn die Urkunde überprüft wurde, kannst du erst etwas machen.

Wenn das passt, dann kannst du dich vor jeder Behörde immer auf die Referenznummer der überprüften Urkunde berufen. Also kann dann das Standesamt anhand der Referenznummer schauen ob es valide ist und unmittelbar nachbeurkunden.

Hat die deutsche Botschaft eigentlich schon die neue Urkunde vorgelegt bekommen?

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von tom23 am 20.02.2014 um 01:58:16
Verstehe! Danke! Also wieder Urkundenüberprüfung im Zuge des FZF Visums durch die AV wie beim letzten mal.

Nein die neue Urkunde wurde noch nicht eingereicht weil wir noch auf die neuen Übersetzungen warten. Ich denke in den nächsten Tagen sollten wir soweit sein, dass wir die Heiratsurkunde erneut einreichen können.

Übrigens, wie ist es eigentlicj mit der Geburtsurkunde meiner Frau? Dies muss doch nicht erneut geprüft werden, da hier nichts zu beanstanden war. Oder wird grundsätzlich alles nochmal geprüft?

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von Aras am 20.02.2014 um 02:10:27
Ich habe dir ja aus dem Merkblatt der Botschaft zitiert, dass die Gebühr ein Pauschalpreis ist - unabhängig von der Menge der Urkunden. Falls die Geburtsurkunde also schon überprüft wurde kannst du auf die alte Referenznummer verweisen, falls die Botschaft es erneut überprüfen will wird es keine Mehrkosten bedeuten.

Du kannst ja versuchen die deutsche Botschaft zu überzeugen dass die neue Urkunde zum alten "Paket" gehört und ggf. die Kosten einer erneuten Überprüfung  zu verringern. Fragen kostet nix.

Ansonsten kostet es wieder 4-6 Monate Zeit und 225 €

http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619742/Daten/3805762/Merkblatt_Pakistan_2014.pdf

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von tom23 am 20.02.2014 um 02:39:05
In dem Fall geht es dann mal wirklich nicht ums Geld sondern um die kostbare Zeit. Die letzte Überprüfung dauerte etwa 3 Monate.

Titel: Re: Anerkennung ausländischer Eheschließung
Beitrag von Aras am 20.02.2014 um 03:08:03
Dann solltest du stehts immer die entsprechenden referenznummern und vorgangsnummern erwähnen, damit bereits erfolgte überprüfte Urkunden nicht erneut überprüft werden. Sozusagen nur die Heiratsurkunde überprüft werden muss.

ich weiss ich erwähne das immer und immer wieder. Aber meist verzögert sich die Bürokratie nur, weil Informationen vorausgesetzt werden, die der jeweilige Sachbearbeiter nicht wissen kann. Also immer kurz den Sachverhalt umreissen und alles Hilfreiche kurz und knapp benennen, sodass der Sachbearbeiter beim Blick in die Akte nichts übersieht. Denn dein aktuelles schreiben liest er ja sowieso, aber ein Blatt in der Mitte einer dicken Akte kurz überflogen werden und dadurch ein wichtiger Hinweis verloren gehen.


Gut nacht

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