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Umverteilungsantrag (Gelesen: 3.966 mal)
julietha
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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15.02.2014 um 21:52:35
 
Hallo,

mein freund befindet sich immer noch im asylverfahren. wir haben nun einen gemeinsamen sohn.
meine frage ist, ich muss eine geburtsurkunde abgeben wo der vater mit drin steht, richtig? die ausländerbehörde wollte, dass er seinen pass abgibt und diese überprüfung dauert nun 3 wochen, ist das so normal?
wie lange dauert dann so ein umverteilungsantrag bis er genehmigt wird?
dieser papierkrieg nervt langsam und das die ämter sich so lange zeit lassen.

lg

julietha
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reinhard
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Antwort #1 - 16.02.2014 um 12:17:52
 
Hat Dein Freund seinen Pass nicht abgegeben, als er Asyl beantragte?

Dann musst Du bedenken: Die Ausländerbehörde nervt es noch viel mehr, wenn ein Pass "verloren" ist - was dafür sorgen soll, dass nach einer Asyl-Ablehnung die fällige Abschiebung nicht möglich ist – und dann wiedergefunden wird, wenn ein Kind da ist.

Versuch einfach zu verstehen, dass es unsinniv ist, erst jahrelang die Behörde zu nerven, um sich dann über drei Wochen Prüfung zu erregen. Die Behörde will vermutlich feststellen, ob der Pass echt oder gefälscht ist. Das macht sie nicht selbst, sondern schickt ihn ein und bekommt ihn nach der Prüfung zurück.
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julietha
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 16.02.2014 um 14:23:51
 
und wie lange wird es dann mit dem umverteilungsantrag dauern, dass er dann zu mir ziehen kann?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 16.02.2014 um 14:27:34
 
Leider gibt es ja keinerlei Informationen über ihn. Solch eine Frage lässt sich ohne Informationen nicht beantworten.

Zum Beispiel darf er nach einer Anerkennung des Asylantrags ohne Begründung beliebig umziehen.
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julietha
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 16.02.2014 um 14:45:35
 
Sein Asylantrag wurde bis jetzt noch nicht anerkannt, da das Verfahren noch läuft. Er hatte keine Anhörung bis jetzt gehabt.
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julietha
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 02.03.2014 um 22:57:01
 
Die Geburtsurkunde ist nun da. Zur Info er hat eine Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens.
Wir wollen nun die Umverteilung beantragen. Ist dies möglich? Ich habe gelesen im Internet, dass dies nicht möglich sei mit so einem Status.

Ich habe gehört, dass ich mit ihm zum Sozialamt muss um das Asylgeld zu beantragen und die werden mich dann überprüfen, was ich an Einkommen und Vermögen habe, weil wir dann als Bedarfsgemeinschaft zählen. Stimmt das? Erst dann wird entschieden, ob er Asylgeld kriegt oder ich ihn mit finanzieren muss bis er seinen Aufenthalt bekommt. D.h. dann auch dass ich eine private Krankenversicherung abschließen muss für ihn, wenn er kein Asylgeld bekommt.
Wenn er dann den Aufenthalt bekommt, dann muss er Hartz4 beantragen gehen und es wird wieder alles berechnet, da wir ja weiterhin in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Hab ich da richtige Informationen bekommen oder ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 03.03.2014 um 19:12:21
 
Deine Angaben sind richtig und auch gut so. In einer Bedarfsgemeinschaft steht einer für den anderen ein. Das wird es dir doch wert sein.
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