Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Visum zur Familienzusammenführung (Gelesen: 3.982 mal)
user_1642
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum zur Familienzusammenführung
02.03.2014 um 20:26:43
 
Hallo!!!

Ich bin deutscher Staatsbürger (befinde mich im Moment noch in der Ausbildung) und habe Anfang dieses Jahres meine Frau im Irak geheiratet.

Ich möchte sie gerne nach Deutschland holen und dazu ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Nun würde ich gerne wissen, welche Unterlagen und Dokumente benötigt werden.
Hat sie eigentlich die ganze Arbeit (Antrag etc.) "am Hals" oder kann ich bzw. muss ich auch hier von Deutschland aus aktiv am Fall arbeiten?

Was hat es mit der Vorabzustimmung der Ausländerbehörde auf sich? Muss ich zur Ausländerbehörde hingehen und einen Antrag ausfüllen?

Gibt es noch andere Punkte, die ich beachten muss?

Was muss mit den ausländischen Papieren (Heiratsurkunde, Ausweiskopie etc.) gemacht werden (Beglaubigung?), bevor sie hier in Deutschland verwendet werden dürfen?

Viele Grüße und im Voraus Danke 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #1 - 02.03.2014 um 20:39:51
 
user_1642 schrieb am 02.03.2014 um 20:26:43:
Nun würde ich gerne wissen, welche Unterlagen und Dokumente benötigt werden. 

siehe: http://www.ankara.diplo.de/contentblob/2746588/Daten/2800111/Iraker_FZ_dt_downlo...

(wenn sie im Zentralirak wohnt ist die Botschaft in Amman zuständig).

Vorabzustimmung kannst Du schon mal vergessen, die wird in solchen Fällen nicht erteilt.

Was die Unterlagen angeht, die werden hier nach Deutschland geschickt und vom BKA bzw. BAMF untersucht (ob irgendwelche Fälschungsmerkmale vorliegen). Beglaubigung/Apostille ist bei irakischen Dokumenten nicht möglich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
user_1642
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #2 - 02.03.2014 um 22:25:43
 
Hallo und danke für die Antwort, dein Link führt mich auf eine PDF-Datei, die für Leute bestimmt ist, die im Nordirak leben. Meine Frau lebt in Zentralirak (Botschaft in Amman). Wo finde ich diese PDF-Datei, die für Bürger Zentraliraks bestimmt ist?

Warum kann ich die Vorabzustimmung vergessen? Brauche ich sie aber nicht, um das Visum überhaupt zu bekommen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #3 - 02.03.2014 um 22:39:14
 
es gibt keine, siehe http://www.amman.diplo.de/Vertretung/amman/ar/01/Visabestimmungen_20ar/Seite__wi.... Es gilt der allgemeine Teil für Amman, der letzte Teil gilt noch für irakische Antragsteller.

user_1642 schrieb am 02.03.2014 um 22:25:43:
Brauche ich sie aber nicht, um das Visum überhaupt zu bekommen? 

Um das Visum zu bekommen ist die Zustimmung der ABH notwendig. In der Regel kommt die innerhalb des normalen Visumverfahrens. Die Vorabzustimmung beschleunigt das Verfahren nur, weil die ABH dann nicht für die Zustimmung eingeschaltet werden muss.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
user_1642
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #4 - 02.03.2014 um 22:53:43
 
In welchen Fällen wird denn eine Vorabzustimmung erteilt?
Immerhin muss meine Frau nicht nach Jordanien reisen für das Visum. Mit einer Vorabzustimmung kann das Visum in der irakischen Botschaft beantragt werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.682

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #5 - 02.03.2014 um 22:58:33
 
user_1642 schrieb am 02.03.2014 um 22:53:43:
In welchen Fällen wird denn eine Vorabzustimmung erteilt? 


Wenn die ABH den Antragsteller kennt, alle sonstigen Voraussetzungen (abgesehen von dem Erfordrnis der Einreise mit richtigem Visum) und auch alle Dokumente der ABH vorliegen *könnte* sie eine Vorabzustimmung geben.
Könnte ist nicht gleich Muss, das obliegt ganz und gar der ABH. Einen wie auch immer gearteten Anspruch gibt es nicht.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
user_1642
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #6 - 02.03.2014 um 23:48:09
 
Wird dies in irgendeiner Weise (evtl. sogar negativ) vermerkt, wenn eine Vorabzustimmung nicht erteilt wird?

Ich würde gerne wissen, ob es sich lohnt zur ABH zu gehen und dort eine Vorabzustimmung zu beantragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #7 - 03.03.2014 um 00:16:26
 
user_1642 schrieb am 02.03.2014 um 23:48:09:
Ich würde gerne wissen, ob es sich lohnt zur ABH zu gehen und dort eine Vorabzustimmung zu beantragen. 

erne schrieb am 02.03.2014 um 22:58:33:
Wenn die ABH den Antragsteller kennt, alle sonstigen Voraussetzungen (abgesehen von dem Erfordrnis der Einreise mit richtigem Visum) und auch alle Dokumente der ABH vorliegen *könnte* sie eine Vorabzustimmung geben.

Insofern macht das doch in Euren Fall überhaupt keinen Sinn.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.204

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #8 - 03.03.2014 um 11:49:04
 
user_1642 schrieb am 02.03.2014 um 20:26:43:
Hat sie eigentlich die ganze Arbeit (Antrag etc.) "am Hals" oder kann ich bzw. muss ich auch hier von Deutschland aus aktiv am Fall arbeiten?


Sie hat die ganze Arbeit am Hals.

Du kommst erst dazu, wenn die Ausländerbehörde ungefähr acht Wochen nach Antragstellung die Akte bekommt und ggf. noch Fragen an Dich hat.

Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.682

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #9 - 03.03.2014 um 14:06:16
 
user_1642 schrieb am 02.03.2014 um 23:48:09:
Wird dies in irgendeiner Weise (evtl. sogar negativ) vermerkt, wenn eine Vorabzustimmung nicht erteilt wird? 


nein

user_1642 schrieb am 02.03.2014 um 23:48:09:
Ich würde gerne wissen, ob es sich lohnt zur ABH zu gehen und dort eine Vorabzustimmung zu beantragen. 

In Eurem FAll nein
(Deine Frau ist doch gar nicht da, um zur ABH zu gehen und nach der Vorabzustimmung zu fragen).
Es beliebt also dabei, dass die ABH ganz normal von der AV beteiligt wird und dann über den Zuzug entscheidet.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.390

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur Familienzusammenführung
Antwort #10 - 03.03.2014 um 18:44:02
 
user_1642 schrieb am 02.03.2014 um 20:26:43:
Was hat es mit der Vorabzustimmung der Ausländerbehörde auf sich? Muss ich zur Ausländerbehörde hingehen und einen Antrag ausfüllen? 

Um das mal etwas grundsätzlicher zu beantworten:

Bestimmte Visa kann eine AV nicht in eigener Zuständigkeit erteilen - sprich: allein entscheiden -, sondern muß die zuständige innerdeutsche Behörde beteiligen.

Die Zustimmung dieser Behörde geschieht behördenintern und ist damit kein eigener Verwaltungsakt, der beantragt oder dessen Ablehnung mit Rechtsmitteln "angegriffen" werden kann.

Behördenintern bedeutet im Normalfall, daß zuerst das Visum bei der AV beantragt wird und diese - die AV - beteiligt dann die innerdeutsche Behörde durch Übersendung von Datensatz (elektronisch) und Papierunterlagen.

Für bestimmte Fälle hat der Gesetzgeber den ABH erlaubt (und mehr ist das tatsächlich nicht!), einer Visumerteilung schon vor der Antragstellung bei der AV zuzustimmen.
Die ABH darf einen Wunsch nach Vorabzustimmung auch ohne triftigen Grund ablehnen. Es ist schlicht nicht ihre Aufgabe, solche Zusatzarbeit zu erledigen - wenn Zeit und Personal dafür da ist, dann gern.

Weitverbreitete Irrtümer:
1) Mit einer Vorabzustimmung in der Hand werden keinerlei antragsbegründenden Unterlagen mehr benötigt.
Tatsächlich entscheidet immer noch die AV über den Antrag und hat selbstverständlich das Recht, alle entscheidungserheblichen Umstände in der üblichen Form zur Kenntnis zu bekommen.

2) Mit einer Vorabzustimmung in der Hand ist die Visumerteilung sicher.
Die AV kann immer trotz vorliegender (Vorab-)Zustimmung den Antrag ablehnen.
Z.B. weil Informationen über den Antragsteller bekannt sind oder wurden, die gegen eine Visumerteilung sprechen. Weil die ausländischen Dokumente des Antragstellers einer genauen Prüfung nicht standhielten.
Oder schlicht, weil das Ermessen pflichtgemäß, aber mit anderem Ergebnis ausgeübt wurde. Das kann einem Antragsteller bei zwei verschiedenen SB derselben ABH passieren, warum nicht auch bei zwei verschiedenen SB in ABH einerseits und AV andererseits.


user_1642 schrieb am 02.03.2014 um 23:48:09:
Wird dies in irgendeiner Weise (evtl. sogar negativ) vermerkt, wenn eine Vorabzustimmung nicht erteilt wird?

Wird es nicht. Eine (Vorab-)Zustimmung wird auch nicht erteilt - siehe oben.


Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema