user_1642 schrieb am 02.03.2014 um 20:26:43:Was hat es mit der
Vorabzustimmung der Ausländerbehörde auf sich? Muss ich zur Ausländerbehörde hingehen und einen Antrag ausfüllen?
Um das mal etwas grundsätzlicher zu beantworten:
Bestimmte Visa kann eine
AV nicht in eigener Zuständigkeit erteilen - sprich: allein entscheiden -, sondern muß die zuständige innerdeutsche Behörde beteiligen.
Die Zustimmung dieser Behörde geschieht behördenintern und ist damit kein eigener Verwaltungsakt, der beantragt oder dessen Ablehnung mit Rechtsmitteln "angegriffen" werden kann.
Behördenintern bedeutet im Normalfall, daß zuerst das Visum bei der
AV beantragt wird und diese - die
AV - beteiligt dann die innerdeutsche Behörde durch Übersendung von Datensatz (elektronisch) und Papierunterlagen.
Für bestimmte Fälle hat der Gesetzgeber den
ABH erlaubt (und mehr ist das tatsächlich nicht!), einer Visumerteilung schon vor der Antragstellung bei der
AV zuzustimmen.
Die
ABH darf einen Wunsch nach
Vorabzustimmung auch ohne triftigen Grund ablehnen. Es ist schlicht nicht ihre Aufgabe, solche Zusatzarbeit zu erledigen - wenn Zeit und Personal dafür da ist, dann gern.
Weitverbreitete Irrtümer:
1) Mit einer Vorabzustimmung in der Hand werden keinerlei antragsbegründenden Unterlagen mehr benötigt.Tatsächlich entscheidet immer noch die
AV über den Antrag und hat selbstverständlich das Recht, alle entscheidungserheblichen Umstände in der üblichen Form zur Kenntnis zu bekommen.
2) Mit einer Vorabzustimmung in der Hand ist die Visumerteilung sicher.Die
AV kann immer trotz vorliegender (Vorab-)Zustimmung den Antrag ablehnen.
Z.B. weil Informationen über den Antragsteller bekannt sind oder wurden, die gegen eine Visumerteilung sprechen. Weil die ausländischen Dokumente des Antragstellers einer genauen Prüfung nicht standhielten.
Oder schlicht, weil das Ermessen pflichtgemäß, aber mit anderem Ergebnis ausgeübt wurde. Das kann einem Antragsteller bei zwei verschiedenen SB derselben
ABH passieren, warum nicht auch bei zwei verschiedenen SB in
ABH einerseits und
AV andererseits.
user_1642 schrieb am 02.03.2014 um 23:48:09:Wird dies in irgendeiner Weise (evtl. sogar negativ) vermerkt, wenn eine
Vorabzustimmung nicht erteilt wird?
Wird es nicht. Eine (Vorab-)Zustimmung wird auch nicht erteilt - siehe oben.