Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Daueraufenthalts (unbefristetes) Visum: öffentliche Leistungen? (Gelesen: 5.466 mal)
laura24
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Daueraufenthalts (unbefristetes) Visum: öffentliche Leistungen?
03.03.2014 um 18:59:40
 
Hallo,

im Dezember geht das 3-jährige befristete Visum von meinem Mann zu Ende. Wir überlegen jetzt ob wir das 2-jährige befristete oder das unbefristete Visum beantragen. Auf der Seite der Berliner LABO steht zum unbefristeten Visum, dass man keine öffentlichen Leistungen beziehen darf. Gilt diese Aussage nur für ihn oder auch für mich? Da ich sowohl Bafög, als auch Kindergeld und Halbweisenrente bekomme.

LG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalts (unbefristetes) Visum: öffentliche Leistungen?
Antwort #1 - 03.03.2014 um 19:02:22
 
BaföG, Kindergeld und Halbweisenrente sind nicht schädlich. Keine Sorge.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
laura24
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalts (unbefristetes) Visum: öffentliche Leistungen?
Antwort #2 - 03.03.2014 um 19:06:24
 
Danke für deine Antwort!
Also geht es denen nur um Alg I. und II.?
Was für ein Minimum an Einkommen muss man denn so ca. für das Visum vorzeigen können ? Und gilt "60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen oder einer privaten Rentenversicherung" auch für uns?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalts (unbefristetes) Visum: öffentliche Leistungen?
Antwort #3 - 03.03.2014 um 19:17:38
 
laura24 schrieb am 03.03.2014 um 19:06:24:
Und gilt "60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen oder einer privaten Rentenversicherung" auch für uns?

Es geht darum, dass bereits ein Rentenanspruch erworben wurde.
Ob das bei euch der Fall ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
Normalerweise ist das erst bei 60 Monatbeiträgen gegeben.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalts (unbefristetes) Visum: öffentliche Leistungen?
Antwort #4 - 03.03.2014 um 19:23:00
 
Selbst ALG 1 ist nicht schädlich.

Alles was durch Beitragszahlungen entstanden ist, ist nicht schädlich. Ein Elternteil hatte Rentenbeiträge eingezahlt und du als Hinterbliebene wirst dadurch versorgt.
Bei ALG1 das gleiche. Es ist eine Versicherungsleistung die man durch eine Anwartschaft erwirbt.
Wäre das schädlich würde keiner mehr sich durch Versicherungen absichern wollen.

BaföG und BAB sind ein staatliches Mittel um ärmeren Bevölkerungsschichten das Studium/die Ausbildung zu ermöglichen. Kindergeld soll die Mehrbelastung durch Kinder kompensieren und die Paare zum Kinder kriegen motivieren.
Wären diese Leistungen schädlich, würden ärmere junge Menschen nicht mehr studieren, bzw. Familien aus finanziellen Gründen sich gegen ein Kind entscheiden. Beides Effekte, die sich ein Staat/die Gesellschaft nicht wünscht.

ALG2 ist eine Steuerleistung die bei nicht nicht gedecktem Lebensunterhalt gewährleistet wird. Genauso wie Wohnzuschuss(nicht zu verwechseln mit Wohngeld) und Kinderzuschuss (nicht zu verwechseln mit Kindergeld). Und natürlich die Sozialhilfe.

Altersvorsorge muss auch aufgebaut sein. Wobei einer der beiden Ehepartner die 60 Rentenbeiträge nachweisen muss. Wenn kürzer dann reicht ggf. die kürzere Einzahlung in die RV.

Bzw. gibt es ja auch z.B. Ärzteversicherungen die über die Ärztekammer laufen und man automatisch Anspruch auf eine Altersvorsorge hat. Dann ist man sowieso von der deutschen Rentenversicherung befreit. Dann muss man diese Altersvorsorge nachweisen.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalts (unbefristetes) Visum: öffentliche Leistungen?
Antwort #5 - 03.03.2014 um 19:23:01
 
laura24 schrieb am 03.03.2014 um 19:06:24:
Und gilt "60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen oder einer privaten Rentenversicherung" auch für uns? 

Gilt nicht für Deinen Mann.

Hat er eigentlich selbst eigenes Einkommen? Wenn ja, wieviel und wie hoch sind Eure Mietkosten?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
laura24
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalts (unbefristetes) Visum: öffentliche Leistungen?
Antwort #6 - 03.03.2014 um 19:24:38
 
Naja also mein Mann lebt ja erst seit 2 1/2 Jahren in Deutschland und kann somit ja gar nicht auf 60 Monate kommen. Und da ich noch Student bin, habe ich in die Rentenkasse ebenfalls noch nichts eingezahlt.  unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
laura24
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalts (unbefristetes) Visum: öffentliche Leistungen?
Antwort #7 - 03.03.2014 um 19:31:51
 
Mein Mann macht zur Zeit noch seine letzten Deutschkurse und hat ab April einen Job. Er kann sich aussuchen, ob er die Stelle für 500 Euro oder 1000 Euro annimmt. Da ich aber bis September noch studiere, würden bei einem Einkommen von 1000 Euro Netto bei meinem Mann, mein Bafög etc. wegfallen. Deshalb wollte ich  wissen, wie viel man an Einkommen nachweisen muss.

Achso im Moment leben wir in einer kleinen Einzimmer-Wohnung und zahlen 246 Euro warm.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalts (unbefristetes) Visum: öffentliche Leistungen?
Antwort #8 - 03.03.2014 um 19:42:03
 
Deutschverheiratete müssen die NE mindestens ihren eigenen Bedarf decken, das wären bei Deinem Mann 353 € plus 123 € Miete, deshalb wird es nicht mit den 500 ausreichen zumal man ja noch die Freibeträge abziehen muss.

Mit Deinem BaföG/Kindergeld ist Euer Lebensunterhalt gemeinsam zwar gesichert, aber für einen dauerhaften Aufenhalt muss der LU prognostisch für einen längeren Zeitraum gesichert sein. Das ist bei solchen Leistungen nicht der Fall, da sie in einem überschaubaren Zeitraum wegfallen werden.

Ich würde dazu raten, erstmal die Verlängerung zu beantragen und die NE erst dann, wenn sich Eure finanziellen Aussichten verbessert haben. Das wird ja dann mit Deinem Studienabschluss der Fall sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalts (unbefristetes) Visum: öffentliche Leistungen?
Antwort #9 - 03.03.2014 um 19:42:29
 
Bis zum 31. März kann man für 2013 freiwillige Rentenbeiträge zahlen. Da kann man also noch 12 Stück für 1020 € holen Zwinkernd. Ist zumindest ein Anfang...
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
laura24
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalts (unbefristetes) Visum: öffentliche Leistungen?
Antwort #10 - 03.03.2014 um 19:50:13
 
Ah ok. Danke für die Antworten!  Smiley
Wir hatten auch eigentlich erstmal die weiteren 2 befristeten Jahre angedacht.
Ich hatte nur gehofft, dass man vielleicht doch eventuell schon das Unbefristete beantragen könnte.
Dann warten wir halt noch einmal 2 Jahre.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Helfer
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 73
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalts (unbefristetes) Visum: öffentliche Leistungen?
Antwort #11 - 03.03.2014 um 19:51:55
 
Aras schrieb am 03.03.2014 um 19:42:29:
Bis zum 31. März kann man für 2013 freiwillige Rentenbeiträge zahlen. Da kann man also noch 12 Stück für 1020 € holen Zwinkernd. Ist zumindest ein Anfang...


Ist doch für eine NE nach §28 II Aufenthg gar nicht nötig.

Und man braucht ja nicht die 2 Jahre warten, sobald das Einkommen sich verbessert und stabilisiert hat, kann man ja die NE beantragen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalts (unbefristetes) Visum: öffentliche Leistungen?
Antwort #12 - 03.03.2014 um 19:53:32
 
laura24 schrieb am 03.03.2014 um 19:50:13:
Dann warten wir halt noch einmal 2 Jahre. 

Ich müsst nicht bis zum Ablauf der neuen AE warten, die NE könnt ihr jederzeit beantragen sobald Eure finanzielle Situation es zulässt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalts (unbefristetes) Visum: öffentliche Leistungen?
Antwort #13 - 03.03.2014 um 19:57:24
 
Helfer schrieb am 03.03.2014 um 19:51:55:
Ist doch für eine NE nach §28 II Aufenthg gar nicht nötig.


Asche auf mein Haupt Smiley. Umso besser.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
laura24
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthalts (unbefristetes) Visum: öffentliche Leistungen?
Antwort #14 - 03.03.2014 um 20:03:37
 
Also müssen wir keine 60 Monate Rentenbeiträge nachweisen?

Und nehmen wir mal an, im Januar haben mein Mann und ich eine Arbeit, wo das Einkommen ausreicht. Könnten wir dann schon direkt im nächsten Monat die Niederlassungserlaubnis beantragen oder müssten wir dann 6 Monate warten?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema