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Besuch des Schwiegervaters (Gelesen: 1.136 mal)
geo-kan
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Stuttgart, Germany
Stuttgart
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: italienisch
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04.02.2014 um 12:58:49
 
Guten Tag,

ich haette da ein paar Fragen zum Besuch des Schwiegervaters.

Kurz zu uns: Mein Mann und ich sind in Deutschland wohnhaft. Mein Mann hat die aegyptische Staatsbuergerschaft und ich die Italienische. Wir haben zwei Kinder und diese besitzten die deutsche Staatsbuergerschaft. Beide haben wir einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Die VE haben wir soweit erledigt.
Unser Schwiegervater moechte uns besuchen und wir moechte das natürlich auch, damit er auch hier das Leben seiner Enkel miterleben kann...

Wir haben uns auch soweit auf der Botschaftsseite eingelesen, aber trotzdem sind noch einige Fragen offen.

1. Welches Visum kommt den tatsächlich fuer mein Schwiegervater in Frage? (Besuch seinerseits maximal 2-3 Wochen), da er ein Geschaeft besitzt und wieder zurueck muss.

2. wo koennen wir eine Auslandskrankenversicherung fuer ihn ihn abschließen?

3. Woher bekommen wir eine Moganabescheinigung in aegypten (=Reisebewegung meines Schwiegervaters in den letzten Jahren)  ? Uns konnte bis jetzt niemand so recht Auskunft geben...

4. Rueckkehrbereitschaft .... Wie kann man diese am besten belegen?

Vielen Dank im Voraus !!!

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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.126
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 04.02.2014 um 13:30:23
 
zu 2.) beim ADAC, der Hansemercur, irgendeiner anderen Versicherung...einfach mal "Krankenversicherung für ausländische Besucher in Deutschland" in die Suchmaschine Deiner Wahl eingeben und Dir die Angebote anschauen (abhängig vom Alter des Gastes und der Versicherungsdauer)

Ich habe immer noch eine Haftpflicht mit abgeschlossen, kostet 10€ mehr oder so. Im Fall der Fälle kann sich das auch lohnen (ist aber keine Pflicht).
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Runenwolf
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i4a rocks!


Beiträge: 1.624

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 04.02.2014 um 13:33:07
 
geo-kan schrieb am 04.02.2014 um 12:58:49:
1. Welches Visum kommt den tatsächlich fuer mein Schwiegervater in Frage? (Besuch seinerseits maximal 2-3 Wochen), da er ein Geschaeft besitzt und wieder zurueck muss.


Ein Besuchsvisum

geo-kan schrieb am 04.02.2014 um 12:58:49:
2. wo koennen wir eine Auslandskrankenversicherung fuer ihn ihn abschließen?


Da gibt es jede Menge Versicherungen, Tipps oder Links zu bestimmten Versicherungen sind hier nicht gern gesehen. Google halt einfach mal.

geo-kan schrieb am 04.02.2014 um 12:58:49:
Woher bekommen wir eine Moganabescheinigung in aegypten (=Reisebewegung meines Schwiegervaters in den letzten Jahren)? Uns konnte bis jetzt niemand so recht Auskunft geben...


Ist das denn nicht anhand der Stempel im Pass ersichtlich?

geo-kan schrieb am 04.02.2014 um 12:58:49:
4. Rueckkehrbereitschaft .... Wie kann man diese am besten belegen? 


Na zum Beispiel das Geschäft, das er weiterbetreiben muss. Daneben kann er auch noch weitere familiäre Bindungen anführen, beispielsweise eine Frau oder weitere Kinder.
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