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Touristenvisum für Dame aus Thailand/ Mal was spezielles (Gelesen: 2.546 mal)
Justaquestion
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i4a rocks!


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02.02.2014 um 18:53:22
 
Tag zusammen,

ich weiß dass das Thema Touristenvisum hier schon zigmal durchgekaut wurde und glaube auch im wesentlichen zu wissen worauf es dabei ankommt.

Meine Frage ist hier spezieller Natur auf die ich bis jetzt noch keine konkrete Antwort gefunden habe.

Abhängig davon wie sich die Dinge entwickeln würde ich dieses Jahr gerne eine Dame aus Thailand, zunächst auf Basis eines Touristenvisums nach Deutschland einladen. Nun verhält es sich in diesem Fall so dass die Dame mal in Finnland verheiratet war und ein "Permanent" Visa für Finnland hat. Allerdings hat sie Finnland vor ca. 5,5 Jahren das letzte mal Richtung Thailand verlassen.
Kann sie mit diesem Visa Problemlos in den Schengenraum einreisen, oder geht der normale Weg des Visaantrags wieder von vorne los?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen, vielen Dank im voraus.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.02.2014 um 19:10:30
 
nach § 58 Abs. 1 Finnisches Ausländergesetz (Ulkomaalaislaki http://www.finlex.fi/en/laki/kaannokset/2004/en20040301) erlischt eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis wenn sich der Ausländer zwei Jahre lang ununterbrochen außerhalb Finnlands aufgehalten hat. Das ist hier offensichtich der Fall.

Die Einreise darf nur mit einem Schengen-Visum erfolgen, da muss man das normale Prozedere durchlaufen.
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Dondor
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 02.02.2014 um 21:13:51
 
Das deine freundin in finnland war kann gut oder schlecht ausgelegt werden da die rückkehrwilligkeit ggf. höher eingestuft wird... ob sie das visum bekommt ist die andere frage die botschaft in bangkok ist da sehr eigen.

wenn sie  unter 30 Jahre so ist die wahrscheinlichkeit = 0
Hat Sie ein geregeltes einkommen  einen nachweis von Ihrem arbeitgeber + Lohnabrechtungen + bestätigungsschreiben das sie urlaub macht sieht es etwas besser aus hat Sie diese nicht = 0 % 

Hat Sie Land + Haus + Vermögen ist die wahrscheinlichkeit des Visum ebenfalls höher hat Sie dies nicht sind es ebernfalls = 0%
(das vermögen darf nicht von dir nachweisbar sein!!)

Ebenso werden von der einladenden Person diese nachweise gefordert... ist demnach die Botschaft der ansicht das dein Vermögensstand nicht aussreicht sind wir wieder bei = 0%


Kurz gesagt du hast geld + arbeit sie hat geld + haus + land + arbeit dann ist die wahrscheinlichkeit relativ hoch das visum zu bekommen.. im zweifel wird aber abgelehnt! !!!


Zu mir ich bin 25 meine freundin 23 bei ihr ist die wahrscheinlichkeit ebenfalls 0% Sie hat zwar arbeit + vermögen aber hat weder land noch haus rückkehrwilligkeit = 0% laut botschaft....

Wie alt ist Sie den ?
Hat Sie die Vermögensnachweise?
Woher kennt Ihr euch? ( wenn aus dem Internet, Bar, Disco = 0 % mit einschrängkung da es in einer anhörung in der botschaft abgefragt wird)
Ist ein Altersunterschied vorhanden ? ( wenn sehr groß = 0%)

ps: wenn ihr gleich 3 monate beantragt ist die wahrscheinlichkeit ebenfalls 0%!
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Justaquestion
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Antwort #3 - 02.02.2014 um 22:23:40
 
Vielen Dank für die beiden Beiträge

@Bayraqiano
Perfekt: Kurz und bündig war das genau das was ich gesucht und nicht gefunden habe   Smiley

@Dondor
Auch Dir vielen Dank für Deinen Beitrag. Es ist noch lange nicht so weit an dieser Stelle konkret zu werden. Ich möchte in erster Linie für den Fall der Fälle vorbereitet sein. Wie es im groben geht (oder auch nicht) ist mir in der Theorie überwiegend klar. Sie ist übrigens 30. Allerdings muss ich der Dame erst mal noch ein wenig auf den Zahn fühlen, u.a. dahingehend ob ich nicht als ein möglicher Großsponsor für alle Belange einer großen Sippe identifiziert wurde.
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hge2001
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Antwort #4 - 03.02.2014 um 08:02:18
 
Dondor schrieb am 02.02.2014 um 21:13:51:
wahrscheinlichkeit = 0



... deine Antworten sind zu pauschal.

Wenn es so simpel wäre, könnte man die Konsularbeamten die über das Visum entscheiden, durch ein Computerprogramm ersetzen.

Ich kenne mich zwar nur in einem vergleichbaren Land (Philippinen) damit gut aus, denke aber dass die Bedingungen dort im Prinzip gleich sind. Wir haben an Hand vieler Fälle festgestellt, dass die simple Formel  Arbeit/Besitz = Visum und keine Arbeit/Besitz = Ablehnung nicht stimmt. Wir haben Fälle, wo trotz nachgewiesener Arbeit kein Visum erteilt wurde und umgekehrt Fälle, wo trotz Arbeitslosigkeit ein Vsium erteilt wurde.

Ein Antrag auf ein SchengenVisum muss eben sorgfältig vorbereitet werden und alle Argumente zur Verwurzelung im Heimatland sollten schlüssig sein... dann klappt es auch meistens.
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TalkingMoose
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Antwort #5 - 03.02.2014 um 09:02:04
 
Dondor schrieb am 02.02.2014 um 21:13:51:
Das deine freundin in finnland war kann gut oder schlecht ausgelegt werden da die rückkehrwilligkeit ggf. höher eingestuft wird... ob sie das visum bekommt ist die andere frage die botschaft in bangkok ist da sehr eigen.

wenn sie  unter 30 Jahre so ist die wahrscheinlichkeit = 0
Hat Sie ein geregeltes einkommen  einen nachweis von Ihrem arbeitgeber + Lohnabrechtungen + bestätigungsschreiben das sie urlaub macht sieht es etwas besser aus hat Sie diese nicht = 0 % 

Hat Sie Land + Haus + Vermögen ist die wahrscheinlichkeit des Visum ebenfalls höher hat Sie dies nicht sind es ebernfalls = 0%
(das vermögen darf nicht von dir nachweisbar sein!!)

Ebenso werden von der einladenden Person diese nachweise gefordert... ist demnach die Botschaft der ansicht das dein Vermögensstand nicht aussreicht sind wir wieder bei = 0%


Kurz gesagt du hast geld + arbeit sie hat geld + haus + land + arbeit dann ist die wahrscheinlichkeit relativ hoch das visum zu bekommen.. im zweifel wird aber abgelehnt! !!!


Zu mir ich bin 25 meine freundin 23 bei ihr ist die wahrscheinlichkeit ebenfalls 0% Sie hat zwar arbeit + vermögen aber hat weder land noch haus rückkehrwilligkeit = 0% laut botschaft....

Wie alt ist Sie den ?
Hat Sie die Vermögensnachweise?
Woher kennt Ihr euch? ( wenn aus dem Internet, Bar, Disco = 0 % mit einschrängkung da es in einer anhörung in der botschaft abgefragt wird)
Ist ein Altersunterschied vorhanden ? ( wenn sehr groß = 0%)

ps: wenn ihr gleich 3 monate beantragt ist die wahrscheinlichkeit ebenfalls 0%!


Deine Zusammenfassung ist zu pauschal und stimmt meine Meinung nach nicht.
Klar, Einkommen etc. ist bei dem Visumsantrag zu begrüßen, aber es geht auch ohne.

Zum Beispiel:
Letztes Jahr hat mein Freund ein 3 monatiges Schengenvisum bekommen.
Er war zu der Zeit 26, ich 21. Er hat kein nennenswertes Einkommen, kein Land, kein Besitz. Seine Eltern haben ihn für den Visumsantrag unterstützt und das haben wir ausreichend nachgewiesen.
Ich habe auch keinen ausreichenenden Verdienst um eine Verpflichtungserklärung abzugeben, deshalb hat das mein Vater für mich übernommen.
Wir haben mit offenen Karten gespielt. Ein Bonus für uns war, dass ich vorher bereits über 1 Jahr in Nepal verbracht habe und ich seine gesamte Familie kenne. Außerdem waren meine Eltern mich und ihn in Nepal besuchen.

Deshalb, es ist immer einen Versuch wert.
Und man kann die Rückkehrbereitschaft auch anders nachweisen. Das ist natürlich keine Garantie, dass es immer klappt, aber es ist immerhin eine Möglichkeit.
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