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Elterngeld , Elternzeit in Zusammenhang mit Bluecard (Gelesen: 1.920 mal)
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Elterngeld , Elternzeit in Zusammenhang mit Bluecard
17.01.2014 um 13:53:24
 
Hallo ich habe eine Frage,

Meine Freundin ist seit 2 Jahren in Deutschland und arbeitet als Ärztin in einer Krankenhaus. Die erste Aufenthaltserlaubnis hat sie auf Grund der  Beschäftigung als Assistentsarzt bekommen. In September 2013 hat Sie die Stelle gewechselt und dann ab Dezember 2013 eine Bluecard bekommen die bis 11.2017 gilt.

Da wir eine Familie planen, wollte ich Fragen ob sie überhaupt Anspruch auch Elterngeld hat? Weil auf der Internetseite vom Bundesministerium für Familie steht das ein Ausländer erst nach 3 Jahren das Recht auf das Elterngeld hat.

Und wie ist das mit dem Ausländerbehörde, darf jemand der im Besitzt einer Bluecard ist im Elternzeit sein ?

Ich, der Vater Smiley , habe eine deutsche Staatsangehörigkeit .

Vielen Dank
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.01.2014 um 14:52:35
 
Elterngeld ist mit einer BC nicht ausgeschlossen, §1 Abs. 7 BEEG. Die Dreijahresfrist gilt hier nicht.

Ob die BC bei Elternzeit weiterbesteht ist unklar, allerdings hat die Mutter eines dt.Kindes Anspruch auf eine AE § 28 Abs. 1 AufenthG.
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.01.2014 um 15:35:49
 
Danke für den schnellen Antwort.

Ich habe noch eine Frage. Bei der Abholung der Bluecard hat ihr der Beamte auf dem Ordnungsamt gesagt das sie für die nächsten 2 Jahren eine Arbeitgeberbindung hat  bzw. das falls Sie die Stelle wechselt eine Erlaubnis von dem Ausländerbehörde bekommen muss, wie zum ersten mal.
Wieso werden dann die Zeiten von früher als sie keine Bluecard sonder eine Aufenthalterlaubnis hatte nicht angerechnet ?

Vielen Dank
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 17.01.2014 um 22:55:02
 
unter Umständen werden sie angerechnet, § 9 Abs. 1 Nr. 1 BeschV.
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 18.01.2014 um 11:09:11
 
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