FrankyLh schrieb am 17.09.2013 um 07:55:05:Hallo zusammen, vielleicht weiß ja jemand Rat. Habe vor drei Wochen in Dänemark geheiratet weil ich dachte das würde die Sache etwas vereinfachen(Einreise meiner Frau mit Schengenvisa). Im Standesamt gab es dann auch keine Probleme, Ehe ist anerkannt und meine Frau heißt auch in Deutschland so wie ich(Namensänderung). Nun beginnen aber die Schwierigkeiten, lt. Ausländeramt muß sie wieder ausreisen und mit einem Visa zum Ehegattennachzug wieder einreisen.
... weil das SchengenVisum nicht (unbedingt) das richtige Visum war, mit dem sie in DNK geheiratet hat.
Zitat:Bedingung dafür
A1 (kein Problem) aber jetzt kommts Anerkennung bzw. Eintrag der Ehe durch das NSO in den Philippinen und davon einen Auszug bzw. Kopie, lt. Aussage einer Bekannten meiner Frau wird eine in Dänemark bzw. Ausland geschlossene Ehe in den Philippinen nicht anerkannt.Was ist nun richtig?
Auf den Philippinen niemals auf den Tismis von Bekannten hören... -
Was sie für das Visum braucht steht hier:
http://www.manila.diplo.de/contentblob/2636870/Daten/3441473/MB_FamzusF_Mai13.pd...Die Heirat wird auf den Philippinen anerkannt; jedoch die Heiratsurkunde von DNK hat eine Apostille und leider sind die Philippinen kein Mitglied des Apostillenclubs. Die Legalisation
für die Philippinen wird dann die phill. Botschaft in Oslo vornehmen...
Zitat: Die Legalisierung der Heiratsurkunde liegt im übrigen vor. Welche weiteren Schritte sind nun nötig?
Der Report of marriage muss in der philipp. Botschaft in Oslo gemacht werden:
http://www.philembassy.no/civil-registry-marriage-birth-and-death/report-of-marr... Zitat:Fast hätte ich es vergessen, die Bekannte meinte wir müssten in den Philipinnen heiraten dann wäre es kein Problem??
Ihr seid doch schon verheiratet... also vergiss es.
Das NSO-CEMAR (Certification of marriage) beweist, dass die Heirat im Heiratsregister der Philippinen eingetragen ist. Dies kann aber bei einem Report-of Marriage bei einer Botschaft durchaus Monate dauern.
Daher ist die Botschaft in Manila auch mit der Negativ-Auskunft zufrieden (CENOMAR). Das bedeutet, dass keine (andere) Vorehen im Heiratsregister stehen.