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ehegattennachzug (Gelesen: 7.053 mal)
Themen Beschreibung: familienzusammenführung
zando
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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01.12.2013 um 17:45:55
 
ich habe ein folgedes problem die ausländerbehöre in essen hat mein famielenzusammenfürung abgelehnt aus gründe die ich nicht weiss .
zu mein peson ich bin marokkaner bin seit 1985 in deutschland bin 2001 abgschoben nach marokko habe die strafe wegen raub und nötigung  habe die strafe abgesessen und  bezahlt und habe die befriestung auch bekommen und mein frau ist deutsche sie arbeitet hat alles was man braucht , ja bin zzt etwas unbefangen wie ich es weiter angehen soll,ein remonstration was ich angehen kann ist wohl das richtige den ich denke das sie von einer scheinehe ausgehen aber ich werde bestimmt es ihnen beweissen da ich meine frau und sie mich genau so liebt ,ich würde auch in marokko leben wollen nur meine frau will es nicht von daher werde ich bis zum verwaltungsgericht gehen müssen !   danke ihnen wenn sie mir weiterhelfen können !
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.12.2013 um 17:50:28
 
ich kann zwar nicht wirklich eine frage erkennen aber eine remonstration ist bei scheineheverdacht kaum nützlich und eine klage hilft nur wenn ihr irgendwie nachweisen könnt dass ihr tatsächlich eine eheliche lebensgemeinschaft wollt also müsst ihr mal schauen warum man abgelehnt hat.

Übrigens sind Absätze sehr hilfreich beim Lesen der Beiträge.
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zando
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marokkaner
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Antwort #2 - 08.12.2013 um 01:05:16
 
hallo nochmals ich bin's

also ich habe letze woche bescheid bekommen das sie es nur verneint haben,weil meine befriestung nicht befriestet war bzw
bei der BKA regiester   nicht gelöscht war. Also die ausländerbehörde in köln hatte irgendwie es nicht weiter geleitet und so wurde es auch dann verneint . und nun hatt die ausländerbehörde köln es doch weiter korekkter_weisse doch weiter geleitet und das wird jetzt nun normal wieder seinen gang nehmen und ich soll jetzt warten,wie die ausländerbehörde essen nun entscheidet zur meine frage bekomme ich nun 100prozent  ein visum weil mein frau deutsche ist oder bekomme ich ein visum weil ich nun alles bezahlt habe ?? danke für die antworten!!!
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Runenwolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
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Antwort #3 - 09.12.2013 um 08:20:37
 
zando schrieb am 08.12.2013 um 01:05:16:
bekomme ich nun 100prozentein visum weil mein frau deutsche ist oder bekomme ich ein visum weil ich nun alles bezahlt habe


Du bekommst das Visum, wenn du die Voraussetzungen erfüllst, die deutsche Frau erleichtert das.
Das Visum darf nicht mehr von der Bezahlung der Abschiebekosten, bzw. der Bezahlung von Gerichtskosten o.ä. abhängig gemacht werden.

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zando
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 11.12.2013 um 00:03:54
 
ok danke !!

Und wann erfülle ich diese "voraussetzungen" und wie sehen die aus ?

Ich weiss das ich "fehler gemacht habe und dazu stehe ich und bereue es auch ,aber das was ich gemacht habe war all in mein ,jugend das soll kein entschuldigung sein.trozallem denke ich das man'n nicht wegen sein jugend sünden sein ganzes leben dafür bestraft werden soll.

Ich würde gerne wissen ob da stimmt ,denn meine frau will bis zu verwaltungsgericht berlin ziehen denn sie meint ,das sie als deutsche frau das recht hat das ich zu ihr ziehen darf.
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Runenwolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
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Antwort #5 - 11.12.2013 um 17:44:00
 
zando schrieb am 11.12.2013 um 00:03:54:
Und wann erfülle ich diese "voraussetzungen" und wie sehen die aus ?


Wann und ob du die erfüllst, kann ich dir nicht sagen. Das maße ich mir von hier aus nicht an.

Folgendermaßen sehen die Voraussetzungen aus:
1. In Deutschland gültige Eheschließung und kein Vorliegen einer Scheinehe.
2. Wohnraum in Deutschland.
3. A1-Sprachzertifikat

Das sind zunächst die Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung.

Darüberhinaus darf keine Einreisesperre bestehen, da musst du klären, dass die Befristung auch ins AZR eingetragen ist.

zando schrieb am 11.12.2013 um 00:03:54:
Ich würde gerne wissen ob da stimmt ,denn meine frau will bis zu verwaltungsgericht berlin ziehen denn sie meint ,das sie als deutsche frau das recht hat das ich zu ihr ziehen darf. 


Wie gesagt, das Recht hat sie dann, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Kümmert euch darum, dass das mit der Einreisesperre geklärt ist und die gelöscht ist und beantragt dann das Visum oder remonstriert gegen die Ablehnung unter Hinweis auf die gelöschte Einreisesperre.
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Antwort #6 - 11.12.2013 um 18:44:35
 
zahlreiche fremdsprachige Anträge auf AZR-Auskunft gibts beim Bundesverwaltungsamt unter dem Stichwort Selbstauskunft
http://www.bva.bund.de/DE/Service/ServiceSuche/_function/formular.html;jsessioni...

Den Antrag auf VIS-Auskunft gibts hier: http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Sicherheit/VIS/Antrag_VIS.pdf...
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knuffel-de  
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zando
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 13.12.2013 um 15:59:54
 
Hallo ich bins es wieder !

Danke erstmal für die antworten !!



Ich habe gestern von mein Frau erfahren das sie ein brief bekommen hat  und sie  einen auszug im eheregister machen soll, und sie hat auch einen brief von der, ausländerbehoerde einen termin bekommen.

Ich frage mich ob das jetzt was positiv ist oder negatives ,naja ich denke  erstmal das es voran geht aber was bedeutet das mit eheregister?  danke für die tollen antworten die ich für mein bekloppten fragen bekomme !
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reinhard
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Antwort #8 - 13.12.2013 um 16:15:35
 
Du kannst jetzt Deine Fragen direkt an Deine Frau schicken, die kann bei dem Termin dann alles klären. Das hilft Dir bestimmt besser als wenn wir vermuten, was wohl sein könnte.

Dass sie einen Termin hat, ist ein gutes Zeichen – der Antrag ist also nicht abgelehnt.

Am besten ist es, wenn Du Dich hinterher meldest und das fragst, was Dir noch nicht klar ist.
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zando
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Antwort #9 - 13.12.2013 um 20:58:06
 
was bedeutet auszug aus dem eheregister?
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Antwort #10 - 13.12.2013 um 22:32:44
 
zando schrieb am 13.12.2013 um 20:58:06:
was bedeutet auszug aus dem eheregister?

Gemeinhin bezeichnet man das auch als "Heiratsurkunde".

Diesen "Auszug aus dem Eheregister" bekommt man vom (deutschen) Standesamt, wenn man seine im Ausland geschlossene Ehe beim Standesamt in Deutschland nachregistriert hat.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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zando
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Antwort #11 - 15.12.2013 um 00:10:24
 
Danke dir für dein info!

Also wenn die mich ja regestrieren wollen dann ist es doch ein gutes zeichen das,ich den "visum" dann bekomme !?!

Immerhin es bewegt sich ja was und das ist super!
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reinhard
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Antwort #12 - 15.12.2013 um 12:04:48
 
zando schrieb am 15.12.2013 um 00:10:24:
dann ist es doch ein gutes zeichen das,ich den "visum" dann bekomme !?!


Das können wir hier im Forum nicht entscheiden.

Bei konkreten Fragen können wir versuchen, Dir zu helfen. Aber die Entscheidung liegt bei der Botschaft. Nur von dort bekommst Du eine "echte" Antwort.
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zando
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Antwort #13 - 17.12.2013 um 23:55:53
 
wie die botschaft entscheidet jetzt nicht mehr die ausländerbehörde ??? hmm ich dachte das würde die ausländerbeh¨rde tun oder liege ich jetzt falsch.
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Antwort #14 - 18.12.2013 um 04:10:49
 
zando schrieb am 17.12.2013 um 23:55:53:
wie die botschaft entscheidet jetzt nicht mehr die ausländerbehörde ???

Über Visumanträge entscheidet die AV, bei der sie gestellt wurden.

Wird ein nationales Visum z.B. zur FZF beantragt, darf die AV kein Visum ohne Zustimmung der ABH erteilen.

Mithin:
Die ABH entscheidet, ob sie dem Antrag zustimmt.
Die AV entscheidet über das Visum.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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