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Besuchervisum oder Familienzusammenführungsvisum für ein 10 jähriges kind (Gelesen: 3.435 mal)
Themen Beschreibung: Besuchervisum oder Familienzusammenführungsvisum für ein 10 jähriges kind
dirk78
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i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuchervisum oder Familienzusammenführungsvisum für ein 10 jähriges kind
16.01.2014 um 14:39:38
 
Hallo Zusammen,
wollte in diesem Forum um möglichen Rat bitten oder auch auf Tipps oder Empfehlungen der Mitglieder und Experten hier hoffen.
Meine Frau  (30) und ihre 12-jährige Tochter leben seit 3 Jahren bei mir (33) in Deutschland. Ihre 10-jährige lebt bisher noch aus verschiedenen Gründen bei der Oma und Tante in Thailand. Bevor meine Frau hierher kam stand fest, dass wir die zweite Tochter auch zu uns nach Deutschland holen wollen. Bisher flog meine Frau jedes Jahr nach Thailand um die Tochter zu sehen, sonst besteht mit Telefon und Skype Kontakt-dies ist jedoch keine akzeptable Dauerlösung.
Jetzt haben wir folgendes große Problem:
Ob es sinnvoller und erfolgsversprechender ist, ein Besuchervisum für die Tochter zu beantragen, um zu testen wie es ihr hier gefällt. Mit der Gefahr, dass das Besuchervisum wegen fehlender Rückkehrbereitschaft abgelehnt wird-oder:
gleich ein Familienzusammenführungsvisum zu beantragen, mit der realen  Gefahr, dass die Tochter nochmals zurück will oder erst zu einem späteren Zeitpunkt dauerhaft zu uns möchte. In diesem Fall müssten wir ja ein zweites mal ein Familienzusammenführungsvisum beantragen, welches beim zweiten mal sicherlich problematisch ist.

Könntet ihr mir bitte einen Ratschlag/Tipp geben oder womöglich eigene Erfahrungen (mit Papieren, Vorgehensweise, Erfolgsaussichten) geben.

Vielen Vielen Dank - würde mich wirklich sehr auf Tipps und Ratschläge von euch freuen.
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 16.01.2014 um 14:52:14
 
dirk78 schrieb am 16.01.2014 um 14:39:38:
oder:gleich ein Familienzusammenführungsvisum zu beantragen, mit der realenGefahr, dass die Tochter nochmals zurück will oder erst zu einem späteren Zeitpunkt dauerhaft zu uns möchte. In diesem Fall müssten wir ja ein zweites mal ein Familienzusammenführungsvisum beantragen, welches beim zweiten mal sicherlich problematisch ist.

Beim Erhalt eines Visums zur Familienzusammenführung und dem darauffolgen AT nach § 28 kann sie doch jederzeit problemlos bis zu 6 Monaten - nach Absprache mit der ABH auch länger - nach Thailand zurück, ohne das ihr AT erlischt.

Das einzigste Problem dabei, dürfte die Erfüllung der Schulpflicht in Deutschland sein.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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dirk78
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i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 22.01.2014 um 13:39:52
 
Vielen, vielen Dank für die schnelle Antwort,
bin wirklich sehr froh auf die schnelle Reaktion und Antwort. . Bin auch bei Internetrecherchen immer wieder auf diese Seite oder die info4alien-Experten verwiesen oder gestoßen-Danke für die tolle Arbeit Smiley. Würde aber gerne meine Anliegen nochmals etwas genauer formulieren bzw. genauere Fragen meiner Seits schildern.

Wir wollten ja die Tochter erstmals einladen um ihr Deutschland zu zeigen und nahe zu bringen-hierfür sollten wir richtigerweise ein Besuchervisum beantragen und wenn wir uns mit allem sicher sind zu einem späteren Zeitpunkt ein FZF beantragen.

- Wie schätzt ihr die Möglichkeiten ein, dass die Tochter ein 
  Besuchervisum (8-Wochen) bekommt.
- Wir könnten wir die Rückkehrbereitschaft stichhaltig genug
  begründen. Sollten wir auch eine Schulbescheinigung aus
  Thailand beifügen.
-ist bei einer Ablehnung des Besuchervisums, bei einem späteren
  Antrag auf FZF mit Problemen zu rechnen oder gibt es sonst
  noch etwas zu beachten.

Bin für alle Infos und Tipps sehr dankbar

- Grüße - Dirk
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 22.01.2014 um 14:59:18
 
Vor allem vor dem Hintergrund, daß eine FZF ja ohnehin nicht ausgeschlossen ist, würde ich persönlich kein Besuchsvisum beantragen - der Nachweis der Rückkehrbereitschaft scheint mir aussichtslos.

Auch wer mit einem Visum zur FZF einreist, kann zurückreisen, wann immer er will. Auch auf Dauer.
Ein zweiter Visumantrag zur FZF ist nicht verboten und wird auch nicht anders behandelt als ein erster (unveränderte Rechtslage vorausgesetzt).


Falls ein Besuchsvisum beantragt und abgelehnt wird, hat das auf einen späteren Antrag zur FZF keinen Einfluß. 
Das wäre schon deshalb unlogisch, weil die Ablehnung des Besuchsvisums höchstwahrscheinlich aufgrund Zweifel am Rückkehrwillen erfolgen würde.

Genauer formuliert, um das von gänzlich illegalen Varianten zu unterscheiden:
Befürchtet man, daß eine Rückreise nicht erfolgt, sondern ein Antrag auf AE im Bundesgebiet ohne das vorgeschriebene Visumverfahren gestellt würde, dann ist das eine "Wir glauben nicht, daß Du nicht dableiben willst - beantrage gleich das richtige Visum!" - Ablehnung.
Wer dann diesem Hinweis folgt ...

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dirk78
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 14.02.2014 um 13:06:16
 
Hallo und Danke für die ausführliche Antwort,
zudem sorry für die späte Rückmeldung.

Nach allen Informationen von hier, wollte ich von der Bearbeitungsdauer des Visums den kürzeren Weg wählen und ein Besuchervisum für die Tochter beantragen. Möchte mir zudem eine Schulbescheinigung und Ferienplaner der Tochter aus Thailand beschaffen- um die der Rückkehrbereitschaft zu zeigen.

Sollte dies gegen alle Hoffnung nicht bewilligt werden, wollten wir gleich im Anschluss ein Familienzusammenführungsvisum für die kleine beantragen. Denke diese Bearbeitung dauert ehe etwas länger als die 1-2 Wochen fürs Besuchervisum.

Hoffe wir haben etwas Glück  Smiley, wenn wir den richtigen Weg einschlagen und es läuft alles glatt wie wir es uns erhoffen.

Was haltet ihr von meiner Idee ?

Danke nochmals - Dirk
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Antwort #5 - 14.02.2014 um 16:49:10
 
dirk78 schrieb am 14.02.2014 um 13:06:16:
Was haltet ihr von meiner Idee ? 


Nichts.

Oder hast Du anderes erwartet?


Aber macht ruhig, außer verlorener Zeit und verlorenem Geld wird nicht viel Schlimmes passieren.
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dirk78
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Antwort #6 - 19.11.2014 um 07:43:53
 
Guten Tag,

Entschuldigung, dass ich so lange nicht geantwortet habe, hatte leider nur nen schwereren Unfall und bin länger ausgefallen, wieder aber alles ok.
Mache jetzt auch wie es angeregt wurde ein Visum zur Familienzusammenführung. Habe dafür auch schon alle notwendigen Papiere.
Bezüglich dem Sorgerechtsnachweis hätte ich noch eine Frage;
Bei dem Antrag vor 3-Jahren bei dem meine Frau und die ältere Tochter zu mir gezogen sind stand auf diesem Sorgerechtsnachweis auch die jüngere Tochter-können wir auch dieses Legalisierte Dokument verwenden oder muss dies zwingend aktuell sein. Falls dieses Dokument aktuell sein muss gibt es eine Möglichkeit auch ohne das meine Frau alles nochmals in Thailand besorgen muss.
Fand bisher noch keinen Hinweis über die Verjährung oder ein Mindestaustelldatum von diesen Dokumenten bei der FZF. Gibt es falls sich dies bewahrheiten auch Möglichkeiten bei denen meine Frau nicht nochmals den Sorgerechtnachweis erneuern muss. Wir wollten die Tochter halt bald möglichst zu uns holen.

Vielen Dank
Dirk
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