Vor allem vor dem Hintergrund, daß eine
FZF ja ohnehin nicht ausgeschlossen ist, würde ich persönlich kein Besuchsvisum beantragen - der Nachweis der Rückkehrbereitschaft scheint mir aussichtslos.
Auch wer mit einem Visum zur
FZF einreist, kann zurückreisen, wann immer er will. Auch auf Dauer.
Ein zweiter Visumantrag zur
FZF ist nicht verboten und wird auch nicht anders behandelt als ein erster (unveränderte Rechtslage vorausgesetzt).
Falls ein Besuchsvisum beantragt und abgelehnt wird, hat das auf einen späteren Antrag zur
FZF keinen Einfluß.
Das wäre schon deshalb unlogisch, weil die Ablehnung des Besuchsvisums höchstwahrscheinlich aufgrund Zweifel am Rückkehrwillen erfolgen würde.
Genauer formuliert, um das von gänzlich illegalen Varianten zu unterscheiden:
Befürchtet man, daß eine Rückreise nicht erfolgt, sondern ein Antrag auf
AE im Bundesgebiet ohne das vorgeschriebene Visumverfahren gestellt würde, dann ist das eine
"Wir glauben nicht, daß Du nicht dableiben willst - beantrage gleich das richtige Visum!" - Ablehnung.
Wer dann diesem Hinweis folgt ...