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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> dauerhafte aufenthaltsgenemigung
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Beitrag begonnen von wuffel74 am 17.11.2013 um 17:47:38

Titel: dauerhafte aufenthaltsgenemigung
Beitrag von wuffel74 am 17.11.2013 um 17:47:38
hallo,wer kann mir sagen was ich nach der heirat mit meiner verlobten aus georgien für unterlagen für die dauerhafte aufenthaltsgenemigung in deutschland bei bayrischen behörden brauche.

Titel: Re: dauerhafte aufenthaltsgenemigung
Beitrag von Saxonicus am 17.11.2013 um 18:05:43

wuffel74 schrieb am 17.11.2013 um 17:47:38:
dauerhafte aufenthaltsgenemigung 

Das nennt man Niederlassungserlaubnis

Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.

Titel: Re: dauerhafte aufenthaltsgenemigung
Beitrag von reinhard am 17.11.2013 um 18:27:48
Ist die ehemalige Verlobte und jetzige Ehefrau denn in Georgien? Oder hier?

Falls sie in Georgien ist, braucht sie ein A1-Zertifikat und muss ein Visum beantragen. Dann kommen.

Falls sie dann hier ist oder jetzt schon hier ist, zieht Ihr zusammen, dann meldet sie sich an und beantragt die Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre (bekommt sie eventuell aber erst mal nur für ein Jahr). Du musst bestätigen, dass Ihr zusammen wohnt und weiterhin zusammen wohnen wollt.

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