Mit den hier genannten Dokumenten - gleich in welcher Variante - bin ich eher skeptisch.
Das
einzig Sinnvolle in dieser Situation scheint mir:
Die werdende Mutter geht am Montag zu Standesamt, Jugendamt oder Notar - auch wenn das ggf. Geld kostet.
Dort erklärt sie die Zustimmung zur vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung. Das geht auch ohne die vorherige Erklärung des Vaters und räumt bei der zuständigen
AV sämtliche Zweifel über die Gegebenheiten und Zuständigkeit aus.
Dazu kann sie gleich eine Kopie des Mutterpasses legen und das Ganze per Expreßkurier zum werdenden Vater schicken.
Das Original der ohnehin vorliegenden
VE beigelegt im Brief schadet dem Visumantrag auch nicht.
Dazu dann ein Schreiben an die zuständige
AV per Mail, in dem der Sachverhalt geschildert und um einen Termin für die Beurkundung der vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung UND nach Möglichkeit um eine zeitnahe Antragsabgabe gebeten wird.
Der werdende Vater beantragt dann ein
nationales Visum zur Geburt des Kindes.
Das erledigt alle Fragen nach der Rückkehrbereitschaft ein für allemal und ist zulässig! Ob er dann zweieinhalb, drei oder (selbstverständlich nicht ohne entsprechenden AT) vier Monaten nach der Einreise wieder auf Dauer zurückreist, ist Sache der Familie. Er kann ebenso gut auch dableiben.
Ein Gespräch mit den freundlichen Kollegen von der
ABH führt möglicherweise dazu, daß in Anbetracht des nahen Geburtstermins eine
Vorabzustimmung gegeben wird.
Das ist auch bedingt möglich: "stimmen vorab ... zu, sofern die vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung beurkundet ist."
Ohne
Vorabzustimmung schadet ein solches Gespräch auch nicht, weil dann der Fall in der
ABH bereits bekannt ist. Wenn die Kollegen gleich die ihnen sinnvoll erscheinenden Unterlagen entgegennehmen ...
In meiner ganz persönlichen Praxis erhielten wir im Einzelfall (!) schon mal eine Zustimmung auf die elektronische Datenübermittlung, eben weil die
ABH den Vorgang bereits kannte und die Unterlagen hatte. Dadurch konnten wir das Visum bereits nach wenigen Tagen ausgeben.