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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
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Beitrag begonnen von MariL. am 27.10.2013 um 15:15:45

Titel: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von MariL. am 27.10.2013 um 15:15:45
Hallo, habe hier schon mal etwas gepostet leider habe ich meine Daten vergessen..  -> nochmal zu meiner Geschichte. Mein Verlobter ist US Amerikaner und ist seit Dez. 2011 in Haft, bekam eine 7 jährige Haftstrafe. Nun kam der endgültige Bescheid von der Ausländerbehörde ... "...das Landratsamt hat daher die sofortige Vollziehung der Ausweisung angeordnet"  Was genau bedeutet das? Dass er nach Entlassung noch Zeit hat freiwilig auszureisen und sich um Unterkunft etc. in der USA kümmern kann oder wird er in Handschellen von Beamten in den Flieger gesetzt?  Wir werden noch heiraten solange er noch in D ist, UND kann mein Verlobter in der Haft ein Visum (DCF Direct Consular Filing ) für mich beantragen? Zu meiner Person..leider habe ich 4 Eintäge in meinen Führungszeugnis und noch eine Bewährung bis März 2016 allerdings ohne Auflagen, werden uns deswegen Steine im Weg legen zwecks mit ihm in die USA zu gehen?
LG

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von reinhard am 27.10.2013 um 15:27:23
Ausweisung und Abschiebung ist etwas verschiedenes, das solltest Du trennen.

Eine "freiwillige Ausreise" bezieht sich immer auf eine angedrohte Abschiebung.

Hier geht es um eine Ausweisung wegen Straftat. Und: Ja, er wird in Handschellen in den Flieger gesetzt. Zumindest ist das der aktuelle Plan des Landrates. Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit bedeutet, dass eine Klage nicht automatisch eine aufschiebende Wirkung hat - man muss gegen die Sache und gegen den Vollzug getrennt klagen.

Er kann also gegen den Bescheid noch klagen. Ob das sinnvoll ist, wird ihm sein Anwalt sagen.

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von tiggger am 27.10.2013 um 15:32:29

MariL. schrieb am 27.10.2013 um 15:15:45:
leider habe ich 4 Eintäge in meinen Führungszeugnis und noch eine Bewährung bis März 2016 allerdings ohne Auflagen, werden uns deswegen Steine im Weg legen zwecks mit ihm in die USA zu gehen? 

Da solltest Du eher in einem US-Einwanderungsforum fragen. Vermutlich aber ja.

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von MariL. am 27.10.2013 um 15:37:14

reinhard schrieb am 27.10.2013 um 15:27:23:
Eine "freiwillige Ausreise" bezieht sich immer auf eine angedrohte Abschiebung.


möchtest du mir das erkären? Ich dachte Ausweisung bedeutet er hat noch Zeit freiwilig auszureisen und falls nicht wird er von Beamten in den Flieger gebracht..

*


reinhard schrieb am 27.10.2013 um 15:27:23:
Ausweisung und Abschiebung ist etwas verschiedenes, das solltest Du trennen.


sorry das meinte ich, ob du mir das erklären kannst..

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Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von reinhard am 27.10.2013 um 16:04:54
Die Ausweisung ist der Beschluss, dass der Aufenthaltstitel wegen der Straftat widerrufen wird und damit das Aufenthaltsrecht nicht mehr besteht. Das wird normalerweise mit einer Sperre verbunden. Auch wenn er freiwillig ausreisen würde, was aus der Haft natürlich gar nicht geht, würde das an der Ausweisung (und Sperre) überhaupt nichts ändern.

Die Abschiebung ist nur die Durchführung und kostet Geld, sonst ändert sich dadurch nichts.

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von Vinzent2m am 27.10.2013 um 21:58:14

reinhard schrieb am 27.10.2013 um 15:27:23:
Und: Ja, er wird in Handschellen in den Flieger gesetzt.


Wenn die Abschiebung aus dem Gefängnis heraus erfolgt wovon hier auszugehen ist, dann gibt es 2 Varianten.
1. Mit Begleitung durch die Bundespolizei
2. ohne Begleitung.
Welche Variante gewählt wird, hängt von Delikt und Vorgeschichte ab. Aber selbst wenn es zur 1. Variante kommt, findet diese nicht in Handschellen statt und die Begleitbeamten sind in zivil.

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von Nature am 28.10.2013 um 13:15:00

MariL. schrieb am 27.10.2013 um 15:15:45:
leider habe ich 4 Eintäge in meinen Führungszeugnis und noch eine Bewährung bis März 2016 allerdings ohne Auflagen, werden uns deswegen Steine im Weg legen zwecks mit ihm in die USA zu gehen? 



Ja ziemlich sicher sogar. Die Amerikaner sind bei sowas nicht so zimperlich wie wir hier in Deutschland.

Zu der anderen Frage. So wie das schilderst wir dein Verlobter aus der Haft heraus direkt in den Flieger gesetzt da ausgewiesen (hat nichts zu tun mit freiwilliger Ausreise bei Abschiebungsandrohung).

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von MariL. am 28.10.2013 um 20:41:55
hmmmm..ok das habe ich mir fast schon gedacht. Wie siehsts aus mit dem Visum, könnten wir das beantragen während er noch in Haft ist?

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von Vinzent2m am 28.10.2013 um 22:10:55
Solange ihr noch nicht verheiratet seid und er noch keinen Wohnsitz in den USA hat, macht dies m. E. wenig Sinn.
Aber die Beantragung ist natürlich nicht verboten.
Ist ein Termin zu dem die Staatsanwaltschaft nach § 456 a StP0 von der weiteren Vollstreckung absehen würde überhaupt schon in Sichtweite?

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von planloser am 28.10.2013 um 22:41:51
Seit Dez. 11 in Haft, 7 Jahre Freiheitsstrafe, ich weiß zwar nicht wie das heute und im Bereich der betreffenden StA gehandhabt wird, aber als für mich eine Entscheidung nach 456a StPO anstand war der Grundtenor, dass vor dem Verbüßen der Hälfte der Gesamtstrafe -und das war schon der Best Case- eine vorzeitige Abschiebung von der StA nicht gewollt wird. (allerdings ist das mehr als 17 Jahre her und das Bundesland war Bayern).

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von Vinzent2m am 29.10.2013 um 08:57:14
das wird auch weiterhin so gehandhabt. Vor Halb läuft da überhaupt nichts. Häufig wird auch die sogenannte 7/12 Regelung durchgeführt (Halbstrafe + Strafjahre in Monate dazu). Mir sind aber auch Entscheidungen bekannt, wo erst zu 2/3 nach 456 a verfahren wird.

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von MariL. am 07.04.2014 um 18:18:23
Hallo, war heute bei der Ausländerbehörde. Mein Verlobter hat mir gesagt, dass ein Sozialarbeiter der JVA dort angerufen hat und nach dem möglichen Zeitpunkt seiner Ausweisung zu fragen. Das wäre Anfang 2015. Wie schon mal gesagt kann ich nicht mit ihm in die USA deswegen werden wir nach der Ausweisung die Abschiebekosten bezahlen und einen Antrag auf befristete Einreisesperre stellen.
Der Beamte hat gesagt die Abschiebekosten beziehen sich nur auf das One-way Ticket nach Amerika und die zuständige ALB sehe keinen Grund ihn nach Antrag auf Einreisesperre nicht sofort wieder nach Deutschland zu lassen, hier könne er dann nur 90 Tage bleiben, ausser wir heiraten oder er findet eine Arbeit. Die restliche Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Irgendwie kann ich das gar nicht glauben, dass es so einfach wäre dass er wieder zurück kommen kann.... 

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von Vinzent2m am 07.04.2014 um 18:30:24

MariL. schrieb am 07.04.2014 um 18:18:23:
Der Beamte hat gesagt die Abschiebekosten beziehen sich nur auf das One-way Ticket nach Amerika


Das ist falsch. Abschiebekosten sind sämtliche Kosten, die rund um die Abschiebung entstehen. Also (so die Abschiebung begleitet durchgeführt wird) auch die Hin-und Rückflüge der Beamten. Dann gibt es auch noch die Transportkosten zum Flughafen etc.
Das bei einer Maßnahme nach § 456 a der Rest zunächst einmal nicht zur Bewährung ausgesetzt hatte ich m. E. bereits mehrfach mitgeteilt.
Insofern ist auch diese Auskunft des Beamten falsch.

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von planloser am 08.04.2014 um 11:45:45
@MariL: Da sind einige unterschiedliche Entscheidungen zu berücksichtigen!

1. Eine Massnahme nach §456a StPO bedeutet, dass er gegen Haftbefehl vorzeitig aus der Haft abgeschoben wird, der Haftbefehl bleibt bei der Dauer der ursprünglichen Freiheitsstrafe 20 Jahre ab dem Tag der Abschiebung gültig!

2. Abschiebekosten sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Abschiebung stehen, Vinzent hat dir schon beschrieben was da alles zusammenkommen kann.

3. Die Ausländerbehörde kann das Einreise- und Aufenthaltsverbot nachträglich befristen bzw. die Frist verkürzen, das hat aber keine Auswirkungen auf die Gültigkeit des Haftbefehls!

4. Dein Mann kann aus den USA einen Antrag auf Strafnachsicht auf Bewährung für den nicht vollstreckten Strafrest stellen, nur wenn diesem Antrag stattgegeben wird kann er unbeschadet wieder nach Deutschland einreisen, so lange die Reststrafe nicht nachträglich zur Bewährung ausgesetzt wird, wird er bei einer Wiedereinreise innerhalb von 20 Jahren sofort verhaftet und zur Verbüßung des nicht vollstreckten Strafrests in eine JVA verbracht!

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von MariL. am 11.04.2014 um 08:26:09
Wieso gaukelt mir der Typ von der ABH so ein Mist vor ?!

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von planloser am 11.04.2014 um 16:29:51
Weil er vermutlich vom Strafrecht wenig Ahnung hat, das ist auch nicht sein Job. Er ist nur für die ausländerrechtliche Komponente zuständig, die strafrechtliche Seite -vorzeitige Abschiebung gegen Haftbefehl, Vorgehen bei Wiedereinreise- ist Sache der Staatsanwaltschaft die deinen Mann im Hauptverfahren angeklagt hat.

Ich habe bei solchen Geschichten "zufällig*" ein bisschen Ahnung von beiden Rechtsbereichen.

BTW: "Der Typ von der ABH" ist nicht besonders nett, es gibt -wie im ganzen Leben- nette und weniger nette Zeitgenossen bei den MitarbeiterInnen der ABH, einige sind sogar so nett, dass sie hier unentgeltlich Leuten wie dich und mich beraten, die haben es sich definitiv nicht verdient als "Typ von der ABH" tituliert zu werden.

*zufällig trifft die Sache nicht ganz, ich bin selbst vor vielen Jahren gegen Haftbefehl aus Deutschland aus der Strafhaft abgeschoben worden.

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von HeFi am 11.04.2014 um 18:47:24

MariL. schrieb am 11.04.2014 um 08:26:09:
Wieso gaukelt mir der Typ von der ABH so ein Mist vor ?! 

Vielleicht ziehst Du mal ernsthaft in Betracht, dass DU es auch falsch oder unvollständig verstanden haben könntest, denn das ist erfahrungsgemäß die häufigste Ursache von Mißverständnissen.

Fachfremde Zuhörer hören oft nicht richtig zu bzw. vermischen Gehörtes oft mit ihrem unsicheren oder fragmentarischem Wissen, so dass "am Ende" oft etwas ganz anderes an- bzw herauskommt, als was tatsächlich gesagt wurde. Das belegen zahlreiche Untersuchungen.

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von MariL. am 20.05.2014 um 11:20:47
Gibt es sowas wie einen Antrag auf freiwillige Ausweisung? Sowas wie er wird entlassen aus der JVA und muss innerhalb von 2 Wochen ausreisen?

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von Lisa2014 am 20.05.2014 um 11:46:50
Glaube nicht, da eine Fluchtgefahr besteht. Er könnte ja untertauchen.
Er wird aus dem Gefängnis in den Flieger gesetzt.

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von Vinzent2m am 20.05.2014 um 13:15:48

MariL. schrieb am 20.05.2014 um 11:20:47:
Gibt es sowas wie einen Antrag auf freiwillige Ausweisung? Sowas wie er wird entlassen aus der JVA und muss innerhalb von 2 Wochen ausreisen? 

Wenn die Entlassung aus der JVA im Rahmen von §456 a StPO erfolgt, ist dies mit einer Abschiebung verbunden.

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von MariL. am 11.11.2014 um 17:33:45
Hallo,

wir haben vor kurzem in der JVA geheiratet. Jetzt weiss ich, dass die Zwingende Ausweisung zur Regelauweisung herabgestufft wurde. Das heisst jetzt durch die Heirat hat er gemäß §56 AufenthGesetz Ausweisungsschutz. Zu meiner Frage, muss die ALB den Fall jetzt erneut bearbeiten? Kann hierbei auch noch berücksichtig werden dass ich 1. nicht zu meinen Mann in die USA reisen kann bzw darf, wenn er abgeschoben werden würde 2. wenn mein Mann abgeschoben wird ich in einen psychischen Notstand wäre (ärtztl. Attest) zudem nehme ich seit mein Mann in Haft ist Antidepressiva und leide sehr stark unter der Trennung ? Kann ein Anwalt noch etwas bewirken damit mein Ehemann hier bleiben darf?

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von Vinzent2m am 11.11.2014 um 18:31:12
Es gibt ja bereits eine Ausweisungsverfügung!
Sind gegen diese Rechtsmittel eingelegt worden?
Liegt der schriftliche § 456 a StP0 Beschluss der StA bereits vor?

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von MariL. am 11.11.2014 um 18:44:48
Nein, damals haben wir keine Rechtsmittel eingelegt.
Nein, der Beschluss der StA liegt noch nicht vor.

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von MariL. am 11.11.2014 um 19:24:18
Was würde in den Beschluss der Staatsanwaltschaft dann stehen? Ich bin mir nämlich nicht sicher, der Sachbearbeiter der ALB hatte einen Brief der StA darin stand, dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird und dass Februar 2015 entschieden wird wann der Ausweisungszeitpunkt sein soll. Da waren wir allerdings noch nicht verheiratet.

Titel: Re: Verlobter wird ausgewiesen..Visum, mit auswandern..
Beitrag von Vinzent2m am 12.11.2014 um 12:20:40
In Hessen wäre der Beschluss der Staatsanwaltschaft etwa so formuliert:
In der Strafvollstreckungssache gegen X  wegen (Art des Delikts)
wird gemäß § 456 a StP0 von der Vollstreckung der noch zu verbüßenden Restfreiheitsstrafe aus dem Verfahren (hier wird das Aktenzeichen genannt) der StA X zum Zeitpunkt des Vollzuges der Abschieung aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vorläufig abgesehen.
Diese Entscheidung wird wirksam, wenn der Verurteilte das Bundesgebiet endgültig verlassen hat, frühestens jedoch am  (das entsprechende Datum).

Dann folgen weitere Absätze, die den rechtlichen Hintergrund betreffen.

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