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Haft, Abschiebung, Heirat und Befristung der Einreisesperre (Gelesen: 7.145 mal)
Runenwolf
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Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #15 - 26.10.2013 um 08:58:57
 
iwkomaksim schrieb am 25.10.2013 um 21:49:30:
erurteilung 38 Monate 

iwkomaksim schrieb am 25.10.2013 um 21:51:36:
Der Grund für die Abschiebung war meine erneute Straffälligkeit und die damit zusammenhängende Ausweisungsverfügung. 


Dann war es wohl eine schwerwiegende Sache.

iwkomaksim schrieb am 25.10.2013 um 21:58:47:
Habe in dem Forum schon oft gelesen, dass das begleichen der Abschiebekosten nicht mit der Befristung zusammen hängen darf.


Vielleicht macht er nur das Angebot die Sperrzeit auf dreieinhalb Jahre zu befristen von der Sache abhängig. Du kannst dich ja auch den Standpunkt stellen, dass du die Abschiebekosten erst nach Verkürzung der Sperrzeit und Wiedereinreise zahlen willst, dann solltest du aber damit rechnen, dass die Sperrfrist 5 Jahre beträgt.
Die Behörde kommt dir entgegen, dazu solltest du aber der Behörde auch entgegenkommen.
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