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Haft, Abschiebung, Heirat und Befristung der Einreisesperre (Gelesen: 7.109 mal)
iwkomaksim
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23.10.2013 um 12:06:13
 
Hallo,

die zuständigen in der Ausländerbehörde wollen meine Einreisesperre von 7 Jahren auf 3 einhalb befristen.
Das ist eine ziemlich lange Zeit die meine Frau(deutsch) und ich getrennt leben müssten. Mir sollen 6 Wochen im Jahr für Besuche zustehen.
Meine Frage diesbezüglich ist ob man dieses Angebot, dass von der Ausländerbehörde vorgeschlagen wurde, annehmen sollte oder dagegen vor Gericht klagen sollte?
Welche Grundsatzurteile und Entscheidungen gibt es dazu?
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Antwort #1 - 23.10.2013 um 14:13:58
 
iwkomaksim schrieb am 23.10.2013 um 12:06:13:
Hallo,

die zuständigen in der Ausländerbehörde wollen meine Einreisesperre von 7 Jahren auf 3 einhalb befristen.
Das ist eine ziemlich lange Zeit die meine Frau(deutsch) und ich getrennt leben müssten. Mir sollen 6 Wochen im Jahr für Besuche zustehen.
Meine Frage diesbezüglich ist ob man dieses Angebot, dass von der Ausländerbehörde vorgeschlagen wurde, annehmen sollte oder dagegen vor Gericht klagen sollte?
Welche Grundsatzurteile und Entscheidungen gibt es dazu?


Das ist viel zu wenig Sachverhalt.
Zunächst wäre mal interessant, weshalb du ausgewiesen oder abgeschoben wurdest.
Dann wäre noch wichtig wann die Verfügung ergangen ist.
Seit wann seid ihr denn verheiratet?
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Vinzent2m
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Antwort #2 - 23.10.2013 um 15:37:02
 
bitte auch beachten, dass u. U. noch ein Haftbefehl bzgl. der Reststrafe besteht. Für diesen ist es egal, ob die Einreise legal oder illegal erfolgt, so dass wenn die Einreise legal zu Besuchszwecken erfolgen soll zuvor die zeitweise Aufhebung des Haftbefehls bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden müsste.
Wie hoch war die Verurteilung und wann war die Abschiebung?
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reinhard
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Antwort #3 - 23.10.2013 um 15:56:27
 
iwkomaksim schrieb am 23.10.2013 um 12:06:13:
Das ist eine ziemlich lange Zeit die meine Frau(deutsch) und ich getrennt leben müssten.


Das ist ein grundsätzliches Missverständnis: Während der Sperre dürft Ihr in Deutschland nicht zusammen leben, aber in der Ukraine.

Trennen "müsst" Ihr Euch also nicht.
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iwkomaksim
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Antwort #4 - 24.10.2013 um 10:03:31
 
Versuche zu konkretisieren:

Geheiratet haben wir nachdem ich aus der Haft abgeschoben wurde.
Am Dienstag war meine Frau beim Sachbearbeiter und er hat Ihr vorgeschlagen gegen Zahlung der Abschiebekosten die Einreisesperre auf 3 Jahre zu befristen

So etwas wie ein Vergleich.

Heute habe ich mit Ihm telefoniert, er meinte er sei ein großen Schritt entgegen gekommen.

Meine Frau will nicht in der Ukraine leben. Und ich will mich nicht von Ihr trennen.

Seht Ihr Chancen auf Erfolg vor Gericht. Das heisst wenn ich vor dem Verwaltungsgericht klage. Der Bescheid der dann erlassen wird, sollten wir uns mit der Ausländerbehörde nicht einigen wird dann wahrscheinlich keine 3 Jahre sondern 5 Jahre Einreisesperre beinhalten. Verhandelt wird auch in der selben Kammer in München aus der vorherigen Beschwerdeverhandlung vor der Half.

Vier Monate habe ich noch offen.

Wenn das zu viel Info war kann ich noch auf Fragen eingehen. Danke

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Antwort #5 - 24.10.2013 um 10:07:54
 
iwkomaksim schrieb am 24.10.2013 um 10:03:31:
Wenn das zu viel Info war kann ich noch auf Fragen eingehen.


Wann wurdest du denn abgeschoben und was war der Grund für die Abschiebung?

Wann hast du geheiratet?

Und bitte nicht sagen, die Abschiebung war vor der Heirat. Schreib einfach mal die Daten rein.

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Antwort #6 - 24.10.2013 um 10:55:06
 
abgeschoben am 8.8.13
Heirat am 2.10.13

Grund der Abschiebung war §456a StGB und eine rechtskräftige Ausweisungsverfügung
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Antwort #7 - 24.10.2013 um 11:02:14
 
iwkomaksim schrieb am 24.10.2013 um 10:55:06:
§456a StGB 


Und was soll das für eine Vorschrift sein? Das Strafgesetzbuch geht doch nur bis § 358.

Und was war denn der Grund für die Ausweisung?
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Antwort #8 - 24.10.2013 um 11:19:11
 
Wird wohl §456a StPO sein, vorzeitige Abschiebung gegen Haftbefehl für den nicht vollstreckten Strafrest.
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iwkomaksim
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ist eine Schwangerschaft der Frau Grund für eine Aufhebung der Einreisesperre?
Antwort #9 - 24.10.2013 um 10:58:55
 
Ist die  Schwangerschaft meiner Ehefrau Grund um die Einreisesperre aufzuheben?
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Antwort #10 - 24.10.2013 um 12:04:34
 
Immer, wenn es einen neuen, zusätzlichen Grund gibt, kannst Du einen Antrag auf Neubefristung der Sperre stellen.

Einfach gut begründen, alle Belege dazu packen und den Antrag abschicken.

Die ABH muss den neuen Grund (zusammen mit den bisherigen) immer mit dem Grund für die Sperre selbst (Straftat, Urteil, Abschiebung) vergleichen. Durch eine Schwangerschaft ändert sich das Ergebnis voraussichtlich, ob es zu einer sofortigen Aufhebung reicht oder die Sperre "nur" verkürzt wird, entscheidet die Behörde, die alle Unterlagen kennt.

Jede Entscheidung kannst Du vom Gericht überprüfen lassen.

Den Grund für die Abschiebung willst Du vermutlich nicht öffentlich beantworten, deshalb kannst Du hier auch keine seriöse Einschätzung erwarten. Konkret: Es ist ein Unterschied, ob Du wegen zweifachen Mordes oder wegen zweifachen Diebstahls verurteilt wurdest.
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Antwort #11 - 24.10.2013 um 12:20:33
 
da Abschiebung erst vor 2 Monaten war, finde ich das Entgegenkommen der ABH nicht unerheblich.
Wie hoch war die Verurteilung? Wieviel Rest müsste noch verbüßt werden?
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iwkomaksim
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Antwort #12 - 25.10.2013 um 21:49:30
 
Verurteilung 38 Monate
Rest 4 Monate

Macht es Sinn vor Gericht zu ziehen?
Wie ist es mit der Schwangerschaft meiner Frau ? Ändert das den nichts?
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Antwort #13 - 25.10.2013 um 21:51:36
 
Der Grund für die Abschiebung war meine erneute Straffälligkeit und die damit zusammenhängende Ausweisungsverfügung.
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Antwort #14 - 25.10.2013 um 21:58:47
 
Habe in dem Forum schon oft gelesen, dass das begleichen der Abschiebekosten nicht mit der Befristung zusammen hängen darf.

Der Sachbearbeiter macht genau das davon abhängig.
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