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Besuchsvisum für Mutti - Jahresvisum möglich? (Gelesen: 2.011 mal)
flopking
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Beiträge: 7
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuchsvisum für Mutti - Jahresvisum möglich?
23.08.2013 um 13:23:03
 
Hallo zusammen,

Ich bin deutscher Staatsbürger mit Immigrationshintergrund (Marokko), Verheiratet mit einer deutschen Frau und ich bin berufstätig.

Ich habe bis jetzt immer für meine Familie (Eltern + kleiner Schwester oder die andere Schwester mit Mann + Kind) eine Verpflichtungserklärung (Kostenübernahmeerklärung) geschickt damit sie ein besuchervisum bekommen um mich hier in Deutschland besuchen zu können. Bis jetzt hat es immer wunderbar geklappt.

Meine Eltern würden mich gerne mehr als nur einmal im Jahr besuchen. Manchmal wissen die nicht genau wann sie hierherfliegen oder plötzlich sind Sie verhindert..etc

Dazu kommt auch noch, dass ich  2 mal im Jahr zur AB antanzen muss und erstmal die Verplichtungserklärung beantragen, meinen Eltern rüberschicken usw... darüber hinaus müssen  meine Eltern erstmal einen Termin bei der Konsulat beantragen (2 Monate wartezeit im durcschtnitt). Die Konzulat ist leider 300 Km von deren Wohnort entfernt…
Es ist einfach lästig manchmal...

Ich würde meinen Eltern diese Reisestrapatzen, die u.a. mit vielen Kosten und nerven verbunden sind gerne ersparren. deswegen frage ich mich ob da eine Möglichkeit gibt, dass meine Eltern so eine Art Offenes oder von mir aus 12 oder 24 Monatiges Besuchervisum oder irgendein Aufenthaltserlaubnis bekommen könnten?

Um eins klar zu stellen, Meine Eltern wollen natürlich hier nicht für die ewigkeit bei mir und meiner Frau leben oder.

Danke für eure Antworten und Tipps.
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tiggger
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Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.08.2013 um 13:27:17
 
flopking schrieb am 23.08.2013 um 13:23:03:
deswegen frage ich mich ob da eine Möglichkeit gibt, dass meine Eltern so eine Art Offenes oder von mir aus 12 oder 24 Monatiges Besuchervisum oder irgendein Aufenthaltserlaubnis bekommen könnten?

Können sie. Das ganze heisst 'unechtes Jahresvisum', ist für 1 Jahr gültig, erlaubt aber nur 90 Tage Aufenthalt pro 180 Tage (zur Berechnung des Bezugszeitraumes gibt es einen anderen Thread).

Bei der Verpflichtungserklärung angeben, und auch bei der Visumsbeantragung.
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erne
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Beiträge: 6.680

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Bayern
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 23.08.2013 um 21:19:32
 
tiggger schrieb am 23.08.2013 um 13:27:17:
ist für 1 Jahr gültig


oder auch zwei oder drei ....
Es gibt aber keinen Anspruch auf ein solches Visum, kann funktionieren, muss aber nicht
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