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Beitrag begonnen von flopking am 23.08.2013 um 13:23:03

Titel: Besuchsvisum für Mutti - Jahresvisum möglich?
Beitrag von flopking am 23.08.2013 um 13:23:03
Hallo zusammen,

Ich bin deutscher Staatsbürger mit Immigrationshintergrund (Marokko), Verheiratet mit einer deutschen Frau und ich bin berufstätig.

Ich habe bis jetzt immer für meine Familie (Eltern + kleiner Schwester oder die andere Schwester mit Mann + Kind) eine Verpflichtungserklärung (Kostenübernahmeerklärung) geschickt damit sie ein besuchervisum bekommen um mich hier in Deutschland besuchen zu können. Bis jetzt hat es immer wunderbar geklappt.

Meine Eltern würden mich gerne mehr als nur einmal im Jahr besuchen. Manchmal wissen die nicht genau wann sie hierherfliegen oder plötzlich sind Sie verhindert..etc

Dazu kommt auch noch, dass ich  2 mal im Jahr zur AB antanzen muss und erstmal die Verplichtungserklärung beantragen, meinen Eltern rüberschicken usw... darüber hinaus müssen  meine Eltern erstmal einen Termin bei der Konsulat beantragen (2 Monate wartezeit im durcschtnitt). Die Konzulat ist leider 300 Km von deren Wohnort entfernt…
Es ist einfach lästig manchmal...

Ich würde meinen Eltern diese Reisestrapatzen, die u.a. mit vielen Kosten und nerven verbunden sind gerne ersparren. deswegen frage ich mich ob da eine Möglichkeit gibt, dass meine Eltern so eine Art Offenes oder von mir aus 12 oder 24 Monatiges Besuchervisum oder irgendein Aufenthaltserlaubnis bekommen könnten?

Um eins klar zu stellen, Meine Eltern wollen natürlich hier nicht für die ewigkeit bei mir und meiner Frau leben oder.

Danke für eure Antworten und Tipps.

Titel: Re: Besuchsvisum für Mutti - Jahresvisum möglich?
Beitrag von tiggger am 23.08.2013 um 13:27:17

flopking schrieb am 23.08.2013 um 13:23:03:
deswegen frage ich mich ob da eine Möglichkeit gibt, dass meine Eltern so eine Art Offenes oder von mir aus 12 oder 24 Monatiges Besuchervisum oder irgendein Aufenthaltserlaubnis bekommen könnten?

Können sie. Das ganze heisst 'unechtes Jahresvisum', ist für 1 Jahr gültig, erlaubt aber nur 90 Tage Aufenthalt pro 180 Tage (zur Berechnung des Bezugszeitraumes gibt es einen anderen Thread).

Bei der Verpflichtungserklärung angeben, und auch bei der Visumsbeantragung.

Titel: Re: Besuchsvisum für Mutti - Jahresvisum möglich?
Beitrag von erne am 23.08.2013 um 21:19:32

tiggger schrieb am 23.08.2013 um 13:27:17:
ist für 1 Jahr gültig


oder auch zwei oder drei ....
Es gibt aber keinen Anspruch auf ein solches Visum, kann funktionieren, muss aber nicht

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