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Hauptreiseziel bei Schengen Visum (Gelesen: 1.459 mal)
Themen Beschreibung: Wie wird das Hauptreiseziel bestimmt?
Mike65
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Hauptreiseziel bei Schengen Visum
25.08.2013 um 13:03:11
 
Meine Schwägerin (nicht Schengen-Bürgerin) kommt demnächst für 3 Wochen zu mir und meiner Frau (beide D-Bürger) zu Besuch. Ich habe ihr eine Verpflichtungserklärung zukommen lassen, mit der sie ein Schengen Besuchsvisum erhalten hat. Nun wollen wir von den 3 Wochen 2 mit uns in einer angemieteten Ferienwohnung in der Schweiz verbringen, die restlichen Tage bei uns  in D. Die Ein- und Ausreise wird über einen deutschen Flughafen erfolgen. Könnte das ein Problem geben, da das Hauptreiseziel eigentlich die Schweiz wäre, so dass sie das Visum bei der Schweizer Botschaft hätte beantragen müssen? Wird das Hauptreiseziel ausschliesslich über die Zeitdauer bestimmt oder gibt es da noch andere Regeln?
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reinhard
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Antwort #1 - 25.08.2013 um 13:05:33
 
Wenn zwei von drei Wochen in einem Land verbracht werden, ist dieses Land das Hauptreiseziel.

Wenn es eine Rundreise wird ("japanisch": 10 Länder in 7 Tagen, 2000 Fotos), ist das erste Land das Hauptreiseziel.
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erne
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Antwort #2 - 25.08.2013 um 16:34:59
 
reinhard schrieb am 25.08.2013 um 13:05:33:
Wenn zwei von drei Wochen in einem Land verbracht werden, ist dieses Land das Hauptreiseziel.


nein, nicht generell -- das Hauptreiseziel bestimmt sich nach dem Hauptzweck

siehe Bspl. aus dem Visa HAndbuch
Zitat:
Beispiel:
Eine marokkanische Staatsangehörige plant eine Geschäftsreise nach Belgien (zwei
Tage) und beschließt, bei der Gelegenheit Verwandte in Frankreich zu besuchen (sechs
Tage). Sie reist hin und zurück über Amsterdam (Niederlande).
Der Hauptzweck der Reise ist der Geschäftstermin. Daher sollte das belgische Konsulat den
Visumantrag bearbeiten.
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