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Asyl für syrische Familie in Deutschland (Gelesen: 4.949 mal)
Themen Beschreibung: Frau (Dr.sc) mit Arbeitsvisum in D , Mann hat Asyl beantragt
salama11
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13.08.2013 um 09:38:25
 
Hallo, liebe Community,
eine Bekannte aus Syrien hat vor einigen Jahren hier ihr PhD gemacht, in dieser Zeit ihren Verlobten geheiratet, er ist nach D gekommen, sie haben mittlerweile 2 Kinder.
Nach dem Abschluss ist sie mit den Kindern zurück in ihre Heimat gegangen und hat einen guten Job bekommen. Der Mann ist hier geblieben, da er in Syrien aufgrund seiner politischen Aktivitäten nicht gerne gesehen war und hat Asyl beantragt. Sie wollten abwarten, wie sich die Situation für ihn zu Hause entwickelt.
In der Zwischenzeit spitzte sich die Lage zu und soviel ich verstanden habe, bekommen Syrer deshalb im Moment kein Asyl, sondern einen Aufenthalt nach § 60 (oder so) als Flüchtlinge. So steckt der Ehemann jetzt in diesem "Schwebezustand".
Die Familie wollte nicht länger getrennt sein und so aktivierte die Frau ihre alten akademischen Kontakte und fand auch einen Job an einer Uni in D.
Sie musste ihr Visum in Beirut (Libanon) beantragen, alles verzögerte sich und als sie hier mit den Kindern ankam, war die Stelle weg. Sie hat im Moment noch ein Visum für 6 Monate und ist offiziell bei Bekannten als wohnhaft gemeldet.
Natürlich möchte sie nicht gerne in ein Asylheim mit den Kindern und auch gerne wieder mit ihrem Mann zusammen wohnen.
Welche Möglichkeiten bleiben ihr, ein Asylverfahren mit Heimaufenthalt usw. zu umgehen, wenn sie in den nächsten 6 Monaten keinen adäquaten Job findet und wenn sie doch den Flüchtlingsstatus beantragen sollte (Abschiebeschutz)? Kann sie dann trotzdem weiter nach Arbeit suchen oder ist ihr dann das Arbeiten untersagt?  Der Mann selbst spricht kaum deutsch und hat wohl wenig Chancen, die Familie in nächster Zeit ausreichend versorgen zu können. Wenn sie einen Job findet, kann er dann zu ihr ziehen oder muss er in seinem Heim bleiben? Alles ruht auf ihren Schultern und ich möchte ihr wenigstens ein wenig versuchen zu helfen, damit sie weiss, in welche Richtung sie sich bewegen muss. Ihr RA plädiert darauf, dass sie sich einen Job sucht, aber das ist eben nicht so einfach und was, wenn es nicht klappt in einem halben Jahr?
Viel Text, aber ich hoffe einfach, dass uns jemand einen fundierten Rat geben kann.
Vielen Dank und möget ihr belohnt werden für Eure Mühen!
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reinhard
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Antwort #1 - 13.08.2013 um 11:23:48
 
Syrische Flüchtlinge erhalten durchaus Asyl.
Zur Zeit: Ca. 25 % "richtiges" Asyl mit Recht auf Familiennachzug, Engpass sind dabei allerdings die Termine bei der Botschaft Beirut. Ca. 70 % "halbes" Asyl (Abschiebeschutz) ohne Recht, aber mit Möglichkeit zum Familiennachzug.

Sie sollte beides versuchen: Falls er anerkannt wird, innerhalb von drei Monaten Familiennachzug beantragen, das ist ohne Bedingungen wie Deutschkurs oder LU-Sicherung vorgesehen.

Parallel Visum zum Arbeiten beantragen.
(Falls Visum zur Arbeitssuche: Sie wird nicht zwangsweise zurückgeschickt. Falls sie keine Stelle findet, kann sie mit der ABH über eine humanitäre AE reden, vielleicht ist dann sein Asylantrag schon weiter, sie könnte selbst Asyl beantragen und so weiter. Sobald sie einmal hier ist, gibt es mehrere Möglichkeiten, zumindest so lange der Brügerkrieg dort so tobt wie jetzt gerade.)
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Vinzent2m
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Antwort #2 - 13.08.2013 um 12:15:57
 
reinhard schrieb am 13.08.2013 um 11:23:48:
Sobald sie einmal hier ist

So wie ich es verstanden habe: Salama 11 schrieb: "Sie musste ihr Visum in Beirut (Libanon) beantragen, alles verzögerte sich und als sie hier mit den Kindern ankam, war die Stelle weg. Sie hat im Moment noch ein Visum für 6 Monate und ist offiziell bei Bekannten als wohnhaft gemeldet." ist sie bereits hier.
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tiggger
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Antwort #3 - 13.08.2013 um 12:20:02
 
Was für ein Visum/Aufenthaltstitel hat sie denn? (Gibt es überhaupt Visa, die 6 Monate gültig sind?)

Wie kann es sein, dass der Job weg ist? Hatte Sie einen Vertrag?
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salama11
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Antwort #4 - 14.08.2013 um 09:57:06
 
hallo@reinhard

sie ist ja schon hier, aber wohnt nicht mit ihrem mann zusammen, da er ja im heim untergebracht ist. er darf dort nicht weg und sie hat ein visum wegen der stelle bekommen, diese dann aber nicht antreten konnte, da sich die visumsvergabe verzögert hatte und die uni nicht gewartet hat. inzwischen wohnt sie getrennt von ihrem mann, aber in deutschland. sie möchte einfach nicht in ein asylheim mit den kindern. gibt es eine möglichkeit, das zu umgehen, d.h. dass sie zusammen in eine richtige wohnung ziehen können, auch wenn sie keinen job finden sollte?
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reinhard
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Antwort #5 - 14.08.2013 um 16:40:53
 
Du schreibst, sie hat ein Visum für sechs Monate.

Bist Du sicher? Normalerweise gibt es ein Visum nur für drei Monate. Hat sie denn eine AE beantragt, nachdem sie hier war?
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salama11
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Antwort #6 - 14.08.2013 um 22:02:36
 
naja, so hat sie es mir gesagt. ich muss nochmal genau nachfragen, aber das visum wurde aufgrund der arbeitsstelle erteilt, die sie nicht antreten konnte. ich werde sich nochmal ganz genau befragen, ist ja alles auch ziemlich kompliziert.
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reinhard
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Antwort #7 - 15.08.2013 um 10:50:20
 
salama11 schrieb am 14.08.2013 um 22:02:36:
ist ja alles auch ziemlich kompliziert.


Deshalb ist es umso wichtiger, ganz präzise zu sein. Am besten zitierst Du direkt, was in ihrem Pass oder auf der Karte beim Aufenthaltstitel steht.

Und: Such schon mal Adressen von Beratungsstellen in ihrer Nähe (Empfehlung vom Flüchtlingsrat des Bundeslandes oder Stichwort "MBE" für die Suche). Es könnte sein, dass ein persönlicher Blick auf alle Unterlagen hilfreich ist.
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salama11
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Antwort #8 - 15.08.2013 um 15:52:19
 
so, jetzt weiss ich mehr.
sie hat eine Fiktionsbescheinigung
für ein Visum nach § 16 Nr. für eine Tätigkeit
als Gastwissenschaftler
in Verbindung mit Beschäftigungsverordnung §5 Nr. 2
also, sie hätte Zeit, sich einen Arbeitsplatz zu suchen.
Die ABH würde dann einen Aufenthalt nach § 18 erlauben, wenn sie einen konkreten Arbeitsplatz hätte.
Sie muss jedoch beweisen, dass der LU gesichert ist und das wird immer schwerer, da ja keiner richtig verdient.
Also finde ich, wenn sie keinen Job findet, ist es doch die beste Lösung, Asyl zu beantragen, was aber der RA unverständlicherweise partout nicht will.
Sie kann doch dann trotzdem mit Mann und Kindern in einer richtigen Wohnung wohnen, oder nicht?
Und wie ist es dann mit einer Arbeitserlaubnis im laufenden Asylverfahren, schließlich hat sie einen deutschen Doktortitel.
Angenommen, sie findet einen Job bis die FB abgelaufen ist, darf ihr Mann dann zu ihr ziehen, wenn sie weit weg von ihm wohnt, denn er hat ja im Moment Residenzpflicht.
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Antwort #9 - 15.08.2013 um 16:18:21
 
Zunächst solltest Du auch in Erwägung ziehen, dass der Rechtsanwalt vielleicht gute Argumente hat.

Klär doch erst mal, ob und von wem der Mann verfolgt wurde.
Klär dann, ob und von wem die Frau verfolgt wurde.
In einem Asylverfahren geht es um die konkrete und persönliche Verfolgung, das ist kein Antrag, den man stellt, weil einem gerade nichts anderes einfällt. Meistens werden die Probleme, die ein ablehnter Asylantrag bedeutet, unterschätzt.

Während des Asylverfahrens wohnt der Flüchtling bis zu drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtigung. In der Zeit ist auch die Trennung der Familie zumutbar. Danach ist ein Zusammenziehen in der Regel möglich, die Einzelheiten sind aus der Ferne nicht so einfach zu beurteilen, vor allem, wenn sie jetzt in verschiedenen Bundesländern sind. Aber auch das kann der Rechtsanwalt sagen.

Falls der Mann verfolgt worden ist bzw. Verfolgung droht und er anerkannt wird, bekäme sie ganz einfach "Familienasyl" ohne eigenes Verfahren. Vielleicht will der Rechtsanwalt zunächst diese Möglichkeit abwarten.

Sie sollte trotzdem versuchen, einen Arbeitsplatz zu finden – das wäre ja eine dritte Möglichkeit. Auch wenn die Chance klein ist, es ist eine. Sag ihr, dass das deutsche Asylrecht vorsieht, dass eine Trennung bis zu drei Monate "zumutbar" ist.

"Doktortitel": Ein ausländischer Doktortitel darf in Deutschland nicht geführt werden. Such mal bei www.anerkennung-in-deutschland.de eine Erstberatung in ihrer Nähe, dort kann sie klären, welche Schritte sie unternehmen muss, um durch eine Anerkennung ihre Chancen zu verbessern.
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Antwort #10 - 15.08.2013 um 16:29:27
 
reinhard schrieb am 15.08.2013 um 16:18:21:
Ein ausländischer Doktortitel darf in Deutschland nicht geführt werden.


Laut den Ausführungen des TE hat die Frau einen deutschen Doktortitel. Das zumindest sollte nicht das Problem sein.
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Antwort #11 - 15.08.2013 um 21:44:47
 
ja, ihr Doktortitel ist deutsch, aber es ist trotzdem schwer, einen Job zu finden. Was den Mann betrifft, so kann ich natürlich nicht in seinem Privatleben herumstochern. So viel ich weiss, hatte er schon mit dem Assad Regime Probleme, als sie hier studiert hat und die Lage noch ruhig war.
Auf jeden Fall ist es vielleicht wirklich das beste, sich vor Ort beraten zu lassen, bei der Awo oder Caritas, denn die haben auch einen Draht zu den lokalen Behörden.
Trotzdem vielen Dank, Reinhard.
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