Deine Freundin sollte bei der zuständigen Ausländerbehörde in Berlin einen Antrag auf Umverteilung nach Mönchengladbach zu Dir stellen. Sie soll begründen, dass Du als Vater (und offensichtlich Personensorgeberechtigter) über ein deutsches Kind in Mönchengladbach lebst.
Die Familieneinheit Eurer (neuen) Familie kann, damit Du Deinen Sorgerechtspflichten über Dein deutsches Kind weiter angemessen nachkommen kannst, nur in Mönchengladbach hergestellt werden - mit Blick auf das Kindeswohl des gemeinsamen Kindes von Dir und Deiner Freundin, ist insbesondere dann, wenn Du auch über dieses Kind das Sorgerecht mit inne hast, die Umverteilung Deiner Freundin geboten.
Deine Freundin soll sich ggf. von einer Flüchtlingsberatungsstelle in Berlin unterstützen lassen - für entsprechende Ansprechpartner soll sie sich am besten an den Flüchtlingsrat Berlin wenden.
Eine Ausreise oder gar Abschiebung Deiner Freundin kommt bei fortgeschrittener Schwangerschaft nicht in Betracht. - In der Folge, nach Geburt des Kindes) wird man dann sehen müssen.
Immerhin kann Dir, solange Du Dein Personensorgerecht über Dein deutsches Kind wahrnimmst, nicht zugemutet werden, etwa nach Marokko auszureisen, um dort den Sorgerechtspflichten über Dein marokkanisches Kind nachkommen zu können. Ggf. müsste Deine Freundin bei negativem Asylverfahren dann eine
AE aus humanitären Gründen erhalten.
Das wäre aber im Zweifel am besten konkret und mit anwaltlicher Hilfe zu erörtern.
=schweitzer=