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Umverteilung? Asylbewerberin erwartet Kind (Gelesen: 2.820 mal)
Awid enafar
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Marokko
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16.08.2013 um 00:52:41
 
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich bin Marokkaner getrennt ab 16/07/2012und seit 15/09/2008 besitze ich Aufenthaltitelerlaubnis §28 , ich habe ein deutsches Kind (sein Mutter ist deutsch).
Meine Freundin aus Marokko ist Asylbewerberin in Berlin  seit 08/06/2011 ,sie ist schwanger und  bald bekommt ein Kind von mir.
Darf meine Freundin zu mir umziehen, sie ist in berlin und ich bin in Mönchengladbach.
Dürfen die Auslänerbehörde meine Freundin nach Marokko ausreisen lassenbzw abschieben lassen

Ich freue mich auf jede Antworten auf jede Antwort.
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« Zuletzt geändert: 16.08.2013 um 08:32:36 von schweitzer » 
Grund: Betreff des threads konkretisiert 
 
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 16.08.2013 um 08:20:41
 
Deine Freundin sollte bei der zuständigen Ausländerbehörde in Berlin einen Antrag auf Umverteilung nach Mönchengladbach zu Dir stellen. Sie soll begründen, dass Du als Vater (und offensichtlich Personensorgeberechtigter) über ein deutsches Kind in Mönchengladbach lebst.

Die Familieneinheit Eurer (neuen) Familie kann, damit Du Deinen Sorgerechtspflichten über Dein deutsches Kind weiter angemessen nachkommen kannst, nur in Mönchengladbach hergestellt werden - mit Blick auf das Kindeswohl des gemeinsamen Kindes von Dir und Deiner Freundin, ist insbesondere dann, wenn Du auch über dieses Kind das Sorgerecht mit inne hast, die Umverteilung Deiner Freundin geboten.

Deine Freundin soll sich ggf. von einer Flüchtlingsberatungsstelle in Berlin unterstützen lassen - für entsprechende Ansprechpartner soll sie sich am besten an den Flüchtlingsrat Berlin wenden.

Eine Ausreise oder gar Abschiebung Deiner Freundin kommt bei fortgeschrittener Schwangerschaft nicht in Betracht. - In der Folge, nach Geburt des Kindes) wird man dann sehen müssen.

Immerhin kann Dir, solange Du Dein Personensorgerecht über Dein deutsches Kind wahrnimmst, nicht zugemutet werden, etwa nach Marokko auszureisen, um dort den Sorgerechtspflichten über Dein marokkanisches Kind nachkommen zu können. Ggf. müsste Deine Freundin bei negativem Asylverfahren dann eine AE aus humanitären Gründen erhalten.

Das wäre aber im Zweifel am besten konkret und mit anwaltlicher Hilfe zu erörtern.


=schweitzer=


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« Zuletzt geändert: 16.08.2013 um 09:48:46 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Awid enafar
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Marokko
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Antwort #2 - 16.08.2013 um 09:46:43
 
vielen Danke Herr schweitzer
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garfield2008
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Beiträge: 409

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
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Antwort #3 - 16.08.2013 um 11:54:16
 
@Schweitzer,

wieso wird das Kind deutsch wenn er erst seit 5 Jahren in D ist und nur eine AE hat?
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
Homepage garfield2008  
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.135
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 16.08.2013 um 11:57:18
 
garfield2008 schrieb am 16.08.2013 um 11:54:16:
@Schweitzer,

wieso wird das Kind deutsch wenn er erst seit 5 Jahren in D ist und nur eine AE hat?


Davon schreibt er doch gar nichts.
Es gibt bereits ein deutsches Kind (von deutscher Frau) und jetzt kommt noch ein marokkanisches Kind (von marokkanischer Frau).
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