Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Syrischer Student kurz vor dem Abschluß (Gelesen: 1.595 mal)
Errare_humanum_est
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 190

Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Essen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Georgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Syrischer Student kurz vor dem Abschluß
11.08.2013 um 22:22:07
 
Hallo,

ich möchte hier im Forum für einen Nachbarn von mir nachfragen, was er am Besten machen soll.

Er ist 33 Jahre alt, hat einen syrischen Pass mit studentischem Visum (er studiert seit 5-6 Jahren in BRD) und steht nun kurz vor der Abgabe seiner Masterarbeit.
Er kann und will auf keinen Fall zurück nach Syrien, weil in seiner Heimatstadt Bürgerkrieg herscht.
Es gibt für ihn nach Abschluß des Studiums die Möglichkeit eine AE für ein Jahr zum Zwecke der Arbeitssuche zu bekommen, allerdings weiß mann in diesen unsicheren Zeiten ja nie, ob man einen Job findet, bzw die Probezeit übersteht oder wie lange man sonst im Job bleibt. Außerdem muß er zur Sicherung seines Lebensunterhalts als Werkstudent arbeiten und zumindest früher war es so, dass man während dieses Jahres zur Arbeitssuche nicht arbeiten durfte.
Andererseits könnte er sich auch offiziell als Flüchtling bzw. Asylant (ich weiß nicht, was in seinem Fall der richtige Terminus dafür ist) anerkennen lassen.
Kann mir bitte jemand sagen welche Möglichkeit für ihn zwecks Zukunftssicherung die bessere ist? Vielleicht gibts es ja noch etwas anderes? Er will auf jeden Fall in Deutschland bleiben und einem geregelten Job als Ingenieur nachgehen.

MFG

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Syrischer Student kurz vor dem Abschluß
Antwort #1 - 11.08.2013 um 22:29:27
 
siehe http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#25

Errare_humanum_est schrieb am 11.08.2013 um 22:22:07:
welche Möglichkeit für ihn zwecks Zukunftssicherung die bessere ist? 


eine Arbeit, die zum Studiumabschluss passt, finden.
Was sonst?
vor allem, wenn Errare_humanum_est schrieb am 11.08.2013 um 22:22:07:
Er will auf jeden Fall in Deutschland bleiben und einem geregelten Job als Ingenieur nachgehen.


Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Errare_humanum_est
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 190

Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Essen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Georgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Syrischer Student kurz vor dem Abschluß
Antwort #2 - 11.08.2013 um 22:45:06
 
Danke für die Antwort schon mal.
Ich habe das Gefühl misverstanden worden zu sein. Es ist klar, dass all seine Probleme gelöst sind, sobald er eine Festanstellung findet.
Meine Frage bezog sich aber auf die Zeit zwischen dem Studienabschluss und der Arbeitsaufnahme.
Wie soll sein Lebensunterhalt während der Arbeitssuche gesichert werden, wenn er mit einem AE zwecks Arbeitssuche nicht arbeiten darf? Was ist, wenn die Arbeitssuche sich über Monate hinauszieht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Syrischer Student kurz vor dem Abschluß
Antwort #3 - 11.08.2013 um 23:10:19
 
Errare_humanum_est schrieb am 11.08.2013 um 22:45:06:
Wie soll sein Lebensunterhalt während der Arbeitssuche gesichert werden, wenn er mit einem AE zwecks Arbeitssuche nicht arbeiten darf?


ich habe  das Gefühl, dass da noch mehr missverstanden wurde

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#16
Zitat:
(4) Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monaten zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18, 19, 19a und 21 von Ausländern besetzt werden darf, verlängert werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieses Zeitraums zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.. § 9 findet keine Anwendung.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Errare_humanum_est
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 190

Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Essen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Georgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Syrischer Student kurz vor dem Abschluß
Antwort #4 - 11.08.2013 um 23:48:37
 
Achso, danke erne!
Ich weiß noch, dass man früher während dieser Zeit nicht arbeiten durfte.

Eine kurze Frage noch zum Verständnis:
Was heißt genau "Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieses Zeitraums zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit."?

Darf man während dieser Zeit jeder, also auch gering bezahlter, fachfremder und/oder unqualifizierter Tätigkeit nachgehen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Syrischer Student kurz vor dem Abschluß
Antwort #5 - 12.08.2013 um 08:37:32
 
Errare_humanum_est schrieb am 11.08.2013 um 23:48:37:
Darf man während dieser Zeit jeder, also auch gering bezahlter, fachfremder und/oder unqualifizierter Tätigkeit nachgehen? 

ja, während der Jobsuche spielt die Tätigkeit keine Rolle. Nur muss man nach Ablauf der 18 Monate einen qualifizierten Job nachweisen, ansonsten gibt es keine weitere AE.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema