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US Bürger länger als 90 Tage in D (Gelesen: 5.385 mal)
kajomi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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08.08.2013 um 19:30:49
 
Hallo an euch alle,

ich habe schon viele tolle Infos hier gefunden, trotzdem schwirrt mir der Kopf.

Unsere Situation:
Ich - Deutsche
Mann - US Bürger
Grundbesitz in Deutschland (auf beide eingetragen)
Finanzieller Unterhalt gesichert

Aus USA über Island eingereist. Bald 90 Tage in D. Mann will dt. Aufenthaltserlaubnis nicht beantragen, da er sogenannte GS-Stelle auf einer US Militärbasis annehmen will. Mit dt. Aufenthaltserlaubnis geht das nicht mehr.
Bewerbungsverfahren ziehen sich in die Länge, doch schon mehrere Stellen in Aussicht. - Es sollte also bald eine Anstellung geben.

Meine Fragen:
1. Muss er sein 90-Tage Visum verlängern? Gibt es keine einfacheren Weg (Ausreise nach UK und direkt zurück etc.), um Zeit zu "gewinnen"?
Die Ausländerbehörde hat mir eine Fiktionsbescheinigung empfohlen, wenn er dann eine Stellenzusage hätte, könnte er den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zurückziehen.

2. Wir möchten für eine Woche mit unseren Kindern nach Italien (nach den 90 Tagen). Gäbe es da Probleme? Mit/ohne Fiktonsbescheinigung.

Ganz, ganz herzlichen Dank für eure Antworten!!!
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Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 09.08.2013 um 07:39:40
 
kajomi schrieb am 08.08.2013 um 19:30:49:
Die Ausländerbehörde hat mir eine Fiktionsbescheinigung empfohlen, wenn er dann eine Stellenzusage hätte, könnte er den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zurückziehen.


Das ist doch mal richtig cool und großzügig von der ABH. Ich würde darauf eingehen.

kajomi schrieb am 08.08.2013 um 19:30:49:
Wir möchten für eine Woche mit unseren Kindern nach Italien (nach den 90 Tagen). Gäbe es da Probleme? Mit/ohne Fiktonsbescheinigung.


Mit Fiktionbescheiningung und gültigem Pass kein Problem.


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Antwort #2 - 09.08.2013 um 07:52:56
 
schweitzer schrieb am 09.08.2013 um 07:39:40:
Mit Fiktionbescheiningung und gültigem Pass kein Problem.


Nach einer weiteren Nachfrage bei der ABH hat man dort jedoch gesagt, dass man mit der Fiktion nicht reisen darf...

Was passiert überhaupt, falls es jemanden in Italien interessiert, dass er Einreisestempel im Pass meines Mannes mehr als 90 Tage zurück liegt?
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Antwort #3 - 09.08.2013 um 08:05:15
 
Sorry, ich habe etwas übersehen. - Dein Mann wird "nur" eine FB gemäß § 81 (3) AufenthG erhalten können - die ist nicht schengenfähig, mit der kann er also tatsächhlich nicht reisen.

Anders wäre es bei einer FB nach § 81 (4) AufenthG, aber die kann er nicht erhalten, da er bislang in Deutschland noch nicht über einen Aufenthaltstitel verfügte.

Verzeih bitte meine Unkorrektheit - ich war (leider) ein bissel voreilig ...  Traurig

Ich denke, er sollte die FB trotzdem nehmen, bloß das mit dem Reisen müsstet Ihr dann erstmal verschieben ...


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Antwort #4 - 09.08.2013 um 09:02:37
 
schweitzer schrieb am 09.08.2013 um 08:05:15:
Ich denke, er sollte die FB trotzdem nehmen, bloß das mit dem Reisen müsstet Ihr dann erstmal verschieben ...

Muss nicht sein, schließlich genießt er in Italien abgeleitete Freizügigkeit nach Artikel 6 Abs. 1, 2 RL 2004/38/EG (http://www.aufenthaltstitel.de/rl_2004_38_eg.html#6).

Eine Ausreise aus dem Schengenraum und direkte Einreise nach Deutschland würden ihm auch weitere 90 Tage bringen.
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schweitzer
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Antwort #5 - 09.08.2013 um 09:06:59
 
Stimmt schon, aber er müsste eben aus dem Schengenraum raus, um neuerlich 90 Tage für Deutschland zu "erwerben". -

Mit der Reise "nur" nach Italien wäre das aber gerade nicht gewährleistet.

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Antwort #6 - 09.08.2013 um 09:10:39
 
Nicht ganz, denn US-Amerikaner sind laut BMI über § 41 Abs. 1 AufenthV von den Bezugszeiträumen befreit deshalb werden auch andere Aufenthalte in anderen Schengen-Staaten nicht angerechnet. Theoretisch reicht jede Ausreise aus Deutschland.

Eine Ausreise aus Schengen ist halt besser weil sich das dann anhand der Stempel im Pass besser belegen lässt und man da auch nicht Gefahr läuft, belangt werden zu werden sollten die 90 in Schengen aufgebraucht sein und entsprechende nationale Erleichterungen nicht vorhanden sein.
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Antwort #7 - 09.08.2013 um 09:21:27
 
Zitat:
Theoretisch reicht jede Ausreise aus Deutschland.


So, wie ich nun mal bin, reicht mir "theoretisch" nicht  Zwinkernd .

Für mich ist interessant, wie es denn konkret wäre:

Der Mann reist nach Italien und kehrt nach einer Woche wieder zuück. Abgesehen davon, dass es für mich fraglich ist, wie das im Zweifel "überprüfbar" sein soll, möchte ich wissen: Ist es sicher, dass er danach wieder 90 Tage in D bleiben dar oder nicht?

Was sind mögliche Hürden oder Klippen, die Du ja offenbar auch befürchtest, sonst würdest Du nicht "theoretisch" geschrieben haben, und wie wären sie zu umschiffen?


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Antwort #8 - 09.08.2013 um 09:30:47
 
schweitzer schrieb am 09.08.2013 um 09:21:27:
Ist es sicher, dass er danach wieder 90 Tage in D bleiben dar oder nicht?

siehe: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1366052110/1#1

Das BMI bezieht sich hier auf die Formulierung "können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in
das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten", deshalb gewährt es auch u.a US-Amerikanern auch die Einreisemöglichkeit unabhängig von den Schengenregeln.

Die 90 Tage ergeben sich aus Abs. 3, danach muss entweder ein Antrag auf einen AT erfolgen oder man muss ausreisen.

schweitzer schrieb am 09.08.2013 um 09:21:27:
Was sind mögliche Hürden oder Klippen, die Du ja offenbar auch befürchtest, sonst würdest Du nicht "theoretisch" geschrieben haben, und wie wären sie zu umschiffen?

Solange der Mann entweder aus Schengen ausreist oder in Begeleitung seiner Frau durch EU-Länder fährt (die Schweiz würde ich meiden) sehe ich keine Probleme.
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Antwort #9 - 09.08.2013 um 10:13:51
 
Gut, wenn ich das richtig verstanden habe, beginnt also mit JEDER Wiedereinreise nach Deutschland (innerhalb der EU-Staaten in Begleitung der Ehefrau) ein neuer 90-Tage-Zeitraum. Richtig?

Daddys Aussage aus dem anderen thread verstehe ich so.

Müsste man nur dann im Zweifel irgendwie belegen können (durch Tickets ...??)

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Antwort #10 - 09.08.2013 um 12:11:58
 
Erst einmal vielen Dank, dass ihr hier mit mir nachgrübelt. Auf jeden Fall ist euch die gesetzliche Lage wohl wesentlich vertrauter als mir.

Wäre es nun geschickter, wenn er nach England ausreisen und gleich wieder einreisen würde? Statt der Fiktion?

Darf er sich dann weitere 90 Tage in D aufhalten? Ist das legal?
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Antwort #11 - 09.08.2013 um 12:19:53
 
kajomi schrieb am 09.08.2013 um 12:11:58:
Erst einmal vielen Dank, dass ihr hier mit mir nachgrübelt.


Das machen wir hier immer so, und uns macht das auch noch Freude !!!  Smiley

kajomi schrieb am 09.08.2013 um 12:11:58:
Darf er sich dann weitere 90 Tage in D aufhalten? Ist das legal?


Nachdem, was Bayraqiano u.a. mit Bezug auf Daddy hier gepostet hat, würde ich das bejahen.

Aber guck' nachher hier lieber noch mal rein, kajomi, vielleicht grübeln ja inzwischen noch mal welche hier.  Zwinkernd


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