teiler schrieb am 04.08.2013 um 22:17:29:in Dänemark heiraten, weil weniger Bürokratie und so.
vergiss es ... das wäre nur dann eine Option, wenn sie bereits in D mit einem längerfristigen
AT wäre (oder in einem anderen EU Land -- ging also, als sie noch ihren schwedischen
AT hatte)
Ein deutsches Eheschliessungsvisum, um in DK zu heiraten, gibt es schlicht nicht.
Rein theoretisch (und praktisch, ist aber unprakitsch) könnt Ihr in DK auch mit einem Kurzzeitvisum heiraten, aber dann wird sie keine
AE für D bekommen -- diese gibt es nur, wenn sie mit dem richtigen Visum einreist.
und: wenn du beim Standesamt nicht nachfrägst, wirst du nie erfahren, ob es wirklich so kompliziert oder nicht doch recht einfach ist (aber ggf. zeitraubend)
teiler schrieb am 04.08.2013 um 22:17:29:Was muss ich da denn alles einreichen, außer Persos und Geburtsurkunden?
Diese Fragen kann zuverlässig immer nur das jeweilige Standesamt beantworten (auch kein anderes Standesamt!)
teiler schrieb am 04.08.2013 um 22:17:29: alles klappt. Wie sieht es mit arbeiten aus?
was "alles"?
Nach
FZF kann sie "automatisch" arbeiten, hat in D so ziemlich die gleichen Rechte wie Du (ausser wählen)
Nach Eheschliessung in DK ohne dt.
AE geht gar nichts, sie muss dann zurück und mit dem "richtigen" Visum wiederkommen.
teiler schrieb am 04.08.2013 um 22:17:29:dass sie als Hochschulabsolventin im Bereich Statistik glücklicherweise eine niedrigere Mindestgehaltsschranke als üblich hat, sowas wie 34.000 Jahresgehalt
als deine Ehefrau irrelevant.
als NichtEhefrau eine Möglichkeit, sofern sie eine entsprechende Arbeit findet
teiler schrieb am 04.08.2013 um 22:17:29:Und so Sachen wie Praktikum oder Aushilfsjobs sind überhaupt nicht drin
vergiss es, dafür wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit keine
AE geben.