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Wann ist eine Einbürgerung frühestens möglich? (Gelesen: 2.860 mal)
golanbewohner
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i4a rocks!


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20.07.2013 um 13:06:22
 
Guten Tag,
es wurde mir hier schon so oft geholfen und so hoffe ich auch dieses Mal wieder hilfreiche Antworten zu finden Schockiert/Erstaunt)

Also ich bin deutsche Staatsbürgerin und mein Mann ist vor knapp 2 Jahren in Form eine Familienzusammenführung zum deutschen Kind nach Deutschland gekommen. Er hat derzeit einen AT für 3 Jahre, also noch bis September 2014.
Es wurde uns gesagt, dass er danach, unter bestimmten Voraussetzungen entweder die Niederlassungserlaubnis oder aber auch die Einbürgerung beantragen kann. Ist das soweit richtig?

Es würde uns hat interessieren, ob tatsächlich die Möglichkeit besteht, nach 3 Jahren die Einbürgerung zu beantragen?

Die B1-Prüfung hat er. Den Kurs "Leben in Deutschland" auch (inkl. Prüfung). Er hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag (derzeit allerdings noch über eine Zeitarbeitsfirma, dies wird sich allerdings wahrscheinlich in den nächsten 3 Monaten ändern, wenn er von seinem Betrieb übernommen wird). Keine Straftaten...

Wie hoch ist die Chance, dass er eingebürgert werden kann? Und wann kann er frühestens den Antrag stellen?

Danke schon mal für Eure Antworten.

LG
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reinhard
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Antwort #1 - 20.07.2013 um 13:09:39
 
Ja, das ist möglich. Er muss dann 2014 eine Verlängerung der AE beantragen (um nicht in die Illegalität zu rutschen), das kann auch eine NE sein. Egal.

Gleichzeitig macht er einen Beratungstermin bei der Einbürgerungsbehörde. Der Lebensunterhalt muss gesichert sein, dazu guckt sich die Einbürgerungsbehörde auch die Art des Vertrages an. Dann sind die üblichen Vorausetzung (Sprachkenntnisse, Einbürgerungstest "Leben in Deutschland", ohne Vorstrafen, Fortbestand der ehel. Lebensgemeinschaft), die noch aktuell überprüft werden.
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golanbewohner
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 20.07.2013 um 13:13:33
 
Danke für die schnelle Antwort.

Das heißt, man müsste das dann parallel laufen lassen, richtig?
Und kann man den Antrag auch schon "vor" Ablauf der derzeitigen Aufenthaltsgenehmigung stellen, oder eher nicht?
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reinhard
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Antwort #3 - 20.07.2013 um 13:22:45
 
Man sollte immer die AE verlängern, weil diese ja einen Tag vor dem frühesten Einbürgerungstermin ändert, und das bedeutet, dass am ersten Tag der möglichen Einbürgerung die Einbürgerung am fehlenden legalen Aufenthalt scheitert.

Er sollte sich beraten lassen, ob die (billigere) Verlängerung für ein Jahr reicht. Das hängt von der personellen Ausstattung der Einbürgerungsbehörde ab und von seinem Herkunftsland (Ausbürgerungsverfahren etc.).

Er sollte auch darauf achten, dass sein "Heimatpass" bis 2015 gültig ist, damit das Einbürgerungsverfahren nicht plötzlich abgebrochen wird.

Bei "uns" stellt man den Antrag mit zwei Jahren und zehn Monaten Aufenthalt, weil "unsere" Einbürgerungsbehörde ungefähr zwei Monate braucht bis zur Einbürgerungszusicherung. Aber wenn das mal (z.B. wegen Krankheit in der Behörde) zwei Monate und eine Woche dauert, braucht man eine gültige AE für das 4. Jahr des Aufenthaltes.
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golanbewohner
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Antwort #4 - 20.07.2013 um 13:28:38
 
ok, das heißt, der "frühestmögliche" Zeitpunkt für den Antrag einer Einbürgerung ist definitiv der erste Tag nach Ablauf der AE. Wir hatten nämlich überlegt, den Antrag schon früher zu stellen, wissen aber nicht, ob das überhaupt möglich ist... die Voraussetzungen hätte er ja... von den 3 vollen Jahren Aufenthalt in D abgesehen  Smiley
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reinhard
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Antwort #5 - 20.07.2013 um 13:57:48
 
Nein, für den Antrag bespricht er den "passenden" Termin rechtzeitig mit der Einbürgerungsbehörde.

Der frühest mögliche Termin für die Einbürgerungszusicherung ist der Morgen nach Ablauf der jetzigen AE. Theoretisch: Die AE läuft bis 30. September, die Einbürgerung wäre möglich am 1. Oktober. Er muss dann aber am 1. Oktober legal hier sein, also z.B. am 1. September die Verlängerung der AE beantragen, am 1. Oktober die neue Karte bekommen – dann könnte er theoretisch fünf Minuten später eingebürgert werden.

Habe ich auch schon real erlebt: Früher, als die NE (hieß damals anders) nötig war, gab es z.T. die NE und die Einbürgerung innerhalb von zwei Minuten im gleichen Arbeitsgang. Aber die "Verlängerung" ist eben nötig.
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Römer
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Antwort #6 - 21.07.2013 um 20:41:07
 
Ich habe meine Einbürgerung in 17 Arbeitstagen bekommen.
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Makossa
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Antwort #7 - 31.07.2013 um 11:20:10
 
@ Römer: Hast Du die Einbürgerungsurkunde am 17. Tag nach Abgabe des Antrages bei der EBH ausgehändigt bekommen? Welche Nationalität hattest Du vor der Einbürgerung?
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