Guten Tag,
es wurde mir hier schon so oft geholfen und so hoffe ich auch dieses Mal wieder hilfreiche Antworten zu finden
)
Also ich bin deutsche Staatsbürgerin und mein Mann ist vor knapp 2 Jahren in Form eine Familienzusammenführung zum deutschen Kind nach Deutschland gekommen. Er hat derzeit einen
AT für 3 Jahre, also noch bis September 2014.
Es wurde uns gesagt, dass er danach, unter bestimmten Voraussetzungen entweder die Niederlassungserlaubnis oder aber auch die Einbürgerung beantragen kann. Ist das soweit richtig?
Es würde uns hat interessieren, ob tatsächlich die Möglichkeit besteht, nach 3 Jahren die Einbürgerung zu beantragen?
Die B1-Prüfung hat er. Den Kurs "Leben in Deutschland" auch (inkl. Prüfung). Er hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag (derzeit allerdings noch über eine Zeitarbeitsfirma, dies wird sich allerdings wahrscheinlich in den nächsten 3 Monaten ändern, wenn er von seinem Betrieb übernommen wird). Keine Straftaten...
Wie hoch ist die Chance, dass er eingebürgert werden kann? Und wann kann er frühestens den Antrag stellen?
Danke schon mal für Eure Antworten.
LG