Hallo,
vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Von dem Van der Elst -Visum haben wir bisher noch nie etwas mitbekommen, das ist ja interessant. Eine Google-Suche hat uns jetzt auch die Details dazu gebracht.
Es ist so, dass die Firma anscheinend sonst gar keine ausländischen Arbeitnehmer beschäftigt und sich damit wohl nicht besonders auskennt (sie konnten nicht mal die Arbeitserlaubnis in seiner AE-Karte finden bei seiner Einstellung und wir mussten auf den Vermerk extra hinweisen). Wir werden sie denn morgen mal informieren, dass sie sich um so ein Van der Elst Visum kümmern müssen.
Dann ist es wohl so, dass mein Mann nicht so einfach und kurzfristig eingesetzt werden kann, sondern für jedes besuchte Land ein Van-der-Elst braucht?
Hat damit evtl. jemand Erfahrung und weiß, ob man es dann pro Einsatz und Aufenthalt jeweils neu beantragen muss? Denn die gängige Praxis in der Firma ist wohl so, dass Arbeitnehmer immer jeweils für ein paar Wochen am Stück in einen Einsatz gehen und dann rotieren, so dass sie nicht sehr lange am Stück unterwegs sind (angenehmer für die Familie zu Hause
), aber dafür durchaus auch mehrmals in Abständen in das gleiche Land im Rahmen des gleichen Auftrags fliegen.
Noch eine Frage: Ich habe irgendwo im I-net den Vermerk gelesen, dass man zum Erhalt eines solchen Visums mind. schon 12 Monate bei dem hiesigen Arbeitgeber beschäftigt sein muss. Ist das tatsächlich so?
Vielen Dank für die Hilfe und schöne Grüße,
V