Daddy schrieb am 21.04.2009 um 18:48:25: Zitat:Wenn jemand fuer < 90 Tage / 6 Monate entsendet werden soll, darf man dass dann auch mit einem ganz normalen Schengen C Visum machen?
Wie soll das funktionieren?
Hi Daddy, ich habe deine Frage nicht ganz verstanden bzw. nicht entdeckt ob sie rhetorisch gemeint war, im Sinne von "Nee, das waere ja 100%ig verboten". Zur Erklaerung vielleicht mal gleich vorweg, ich spiele gedanklich mit einem Tuerken der in UK beschaeftigt ist; also kein Schengen inklusive hat.
Wenn jetzt der Tuerke vielleicht eh schon ein noch gueltiges Schengen C Visum im Pass hat
[1] und z.B. nur mal fuer eine Woche zu einem Kunden nach Deutschland soll, kann er das dann locker machen? Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das ohne "van der Elst" Vermerk dann eine illegale Beschaeftigung in Deutschland ist, da man trotz Arbeit in Deutschland nicht in Deutschland angestellt waere.
[1] Ich weiss immer noch nicht, ob "van der Elst" nur D ist oder C+D waere. Im nur-D Fall waere es natuerlich auch bei nicht vorhandenem C Visum ueberlegenswert ein normales Schengen Geschaefts Visum zu beantragen, wenn schon vorher ein Zeitraum < 90 Tage / Halbjahr feststeht. Da haette man dann einfach mehr von als bei einem rein nationalen Visum.