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Übersetzung von Vornamen (Gelesen: 8.203 mal)
erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 04.06.2013 um 08:59:52
 
Willi1984 schrieb am 04.06.2013 um 06:15:00:
im russischen "innlands Pass"


Zeigt man bei der Einreise den Inlandspass oder Reisepass?
Einen Inlandspass hat man doch nur, wenn man nich in RUS gemeldet ist? ... das ist man als im Ausland ständig lebender Russe (noch dazu mit doppelter Staatsbürgerschaft) doch in der Regel nicht.
Naja: ein (schlechtes) Bspl. dass doppelte Staatsbürgerschaft nicht nur Vorteile bringt
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 04.06.2013 um 11:39:13
 
Bei der Einreise interessiert der Eintrag über den Ehepartner im Inlandspaß kein Aas. Und schon gar nicht die Schreibweise des Vornamens des Ehepartners.

Die einzige denkbare Situation an der Grenze habe ich oben schon geschildert.

Ansonsten:
Da es hier um russische Dokumente und ihre Anwendung in RUS geht, will sich mir der Sinn der Diskussion in diesem Forum gar nicht erschließen.

Zumal diese russischen Dokumente nun wieder in Deutschland keinen interessieren - die allermeisten öffentlich Bediensteten könnten das noch nicht mal lesen!

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Willi1984
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 04.06.2013 um 22:18:32
 
Hallo,

ja Doppeltestaatsbügerschaft hat meiner Ansicht nach nur Nachteile, wenn es einfach wäre auf die russische zu verzichten, häte ich die schon längst erledigt.
Und um noch eins draufzusetzen ich fühle mich als Eu-Bürger und am liebsten bin ich immer noch ein Mensch ohne Prägung von irgendwelchen Staatssystemen.  Smiley
Der Sinn der Diskussion für mich war es herauszufinden, ob und in welcher Form es für alle erdenklichen Eventualitäten Probleme geben kann (siehe mein ersten Beitrag). Da es also nach den geführten Beiträgen keine gibt. Ist mein Anliegen erledigt und der Thread kann geschlossen werden. Ich danke für alle Beiträge.

Beste Grüße
Wassili
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #18 - 04.06.2013 um 23:38:50
 
Willi1984 schrieb am 04.06.2013 um 22:18:32:
ja Doppeltestaatsbügerschaft hat meiner Ansicht nach nur Nachteile, wenn es einfach wäre auf die russische zu verzichten, häte ich die schon längst erledigt.

Gibt es denn keine Möglichkeit die russische Staatsangehörigkeit abzulegen ?
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