MaVal schrieb am 09.08.2013 um 13:30:55:03/03-21/03/13
03/05-15/05/13
10/07-18/08/13
Das sind 82 Tage in einem Zeitraum < 6 Monate = ok.
MaVal schrieb am 09.08.2013 um 13:30:55:20/12/13-14/01/14
25/05/14-20/08/14
Hier gilt die bisherige Regelung nicht mehr, da die EU über die VO (EG) 610/2013 die Aufenthaltszeiten neu geregelt hat. Diese Änderungen treten am 18.10.2013 in Kraft. Ich werde die neuen Berechnungsmodalitäten demnächst darlegen, es gibt noch ein paar offene Fragen.
Auf deine Frage kurz eingegangen:
Die Einreise am 20.12.2013 ist kein Problem, der Aufenthalt bis zum 14.01.2014 umfasst 26 Tage.
Die Einreise am 25.05.2013 ist ebenfalls ok, der Aufenthalt bis zum 20.08.2013 umfasst 88 Tage.
Nach alter Regelung wäre der 2. Aufenthalt so nicht möglich. Nach der neuen Regelung ist der Aufenthalt mE aber ok.
Zur Begründung: Nach neuem Recht (ab 18.10.2013) erfolgt keine Vorwärtsberechnung mehr, der Tag der ersten Einreise ist obsolet. Bei jeder Einreise und jedem Tag des Aufenthalts muss man 180 Tage (nicht mehr 6 Monate) nach rückwärts schauen. Wenn man sich in diesen letzten 180 Tagen max. 90 Tage hier aufgehalten hat ist alles ok.
Also am 20.12.2013 minus 180 Tage = 23.06.2013. Also zwischen 23.06.2013 und 20.12.2013 dürfen max. 90 Aufenthaltstage liegen.
Am 21.12.2013 muss bis zum 24.06.2013 zurück geblickt werden... wieder nur 90 Tage und alles ist ok... usw usw.
Aber wie gesagt... ich werde die nächsten Wochen alles etwas ausführlicher beschreiben, wenn die offenen Fragen durch das BPOLP beantwortet sind.
Daddy