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Visa für Schwager (Gelesen: 5.139 mal)
Jodifana
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10.08.2013 um 13:29:32
 
Liebe Community

Mein Mann und ich brauchen einen Rat.
Mein Schwager aus Ghana möchte uns besuchen kommen wofür er natürlich ein Visa braucht,klar.
Ich habe mich auch auf der Internetseite der Botschaft in Accra schlau gemacht.
Wenn ich nicht vollkommen gaga bin dann habe ich das folgendermaßen verstanden:


Er braucht einen gültigen Pass, eine Geburtsurkunde, ein bio. Passfoto, Arbeitsvertrag(er ist selbstständig), Heiratsurkunde, Geburtsurkunden seiner Kinder, Krankenversicherung, Flugticket und natürlich das Formular.

Er hat all diese Papiere und Unterlagen, auch Formular hat er ausgefüllt. Flugticket möchte er aber erst kaufen wenn er weiss das er alle Unterlagen beisammen hat.
Er zahlt seine Reise selbst, nur halt er wohnt nicht im Hotel sondern bei uns.

Jetzt hat eine Bekannte von ihm gesagt wir, also mein Mann und ich, müssten einen "Invitation Letter" schreiben, in dem wir sagen wir wüssten das er kommt und bei uns bleibt aber er alles selbst zahlt.
Außerdem sollen wir unsere Reisepässe kopieren und eine Kopie des Mietvertrages bei tun.

Stimmt das?Brauchen die in der Botschaft diese Sachen von uns?
Wenn ja warum?Er bezahlt doch und er wil uns besuchen, wir laden ihn ja nicht ein.

Braucht er sonst noch irgendwelche Papiere?

Wäre Dankbar für jeden Ratschlag.

Gruss Jodi
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Saxonicus
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Antwort #1 - 10.08.2013 um 14:09:30
 
Jodifana schrieb am 10.08.2013 um 13:29:32:
Jetzt hat eine Bekannte von ihm gesagt wir, also mein Mann und ich, müssten einen "Invitation Letter" schreiben, in dem wir sagen wir wüssten das er kommt und bei uns bleibt aber er alles selbst zahlt.Außerdem sollen wir unsere Reisepässe kopieren und eine Kopie des Mietvertrages bei tun.

Damit ist diese sogenannte Verpflichtungserklärung gemeint, in welcher Ihr Euch verpflichtet etwaige Kosten zu übernehmen, welche dem deutschen Staat durch seinen Aufenthalt entstehen könnten.

Zudem ist weiterhin eine ausreichende Krankenversicherung obligatorisch, durch die eventuell entstehenden Kosten von  Erkrankungen oder Unfallfolgen beglichen werden.

Falls er selbst über ausreichende Mittel verfügt, diese Reise mir allen drum und dran selbst zu finanzieren, ist diese Verpflichtungserklärung entbehrlich.
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schweitzer
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Antwort #2 - 10.08.2013 um 14:10:49
 
Die Bekannte hat Recht.

Für den Erhalt eines Visums zum Zwecke eines Besuchs benötigt er eine formlose Einladung von demjenigen, der besucht werrden soll. Aus der Einladung muss hervorgehen, wer einlädt, wohin eingeladen wird und für welchen Zeitraum (etwa "für einen Zeitraum von drei Wochen während der Monate September/Oktober 2013) - Grundsätzlich muss auch eine VE (bitte anklicken!) vorgelegt werden, entweder durch den Einladenden oder eine solvente dritte Person.

Kann eine solche VE nicht vorgelegt werden, weil niemand genügend solvent ist, oder der Visaantragsteller selbt genügend Sicherheiten erbringen kann, kann der Visaantrasteler alternativ gegenüber der Auslandsvertretung selbst die entsprechenden Sicherheiten (Finanzen) nachweisen, ggf. kann auch ein Sperrkonto angelegt werden.

Dafür im Zweifel am besten bei der Visastelle genauer informieren. - Wenn Ihr konkretere Fragen habt, dann ggf. an die ABH wenden.

Auch noch wichtig: Ausreichender Krankenversicherungsschutz ist obligatorisch durch den Visaantragsteller nachzuweisen!


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Jodifana
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Antwort #3 - 10.08.2013 um 18:19:45
 
Also

Saxonicus sagt die VE sei entbehrlich wenn mein Schwager die Kosten selbst trägt.
Schweizer sagt man muss grundsätzlich eine VE vorlegen.

Nun ja,
Mein Schwager verfügt über die Mittel selbst nach hier zu reisen und sich hier zu finanzieren im Zeitraum des Aufenthalts.
Wir könnten keine etwaigen Kosten übernehmen da finanziell problematisch mit einem Lohn und ALG II Aufstockung.
Einen Einladung im Sinne von Wer,Wann und Wohin ist keinThema.

Welche Nachweise muss mein Schwager denn erbringen um zu zeigen er kann selbst zahlen?
In den Infoseiten der Botschaft in Accra stand bei Nachweis der finanziellen Mittel er bräuchte seine "Business Registration", Kontoauszüge des Business und sonstige Geschäftsunterlagen.
Reicht das aus?

Krankenversicherung hat er bereits die auch von der Botshaft akzeptiert wird.

Wäre es nicht einfacher wenn er ein Touristenvisa beantragt?

Gruss
Jodi
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Antwort #4 - 10.08.2013 um 18:30:46
 
Jodifana schrieb am 10.08.2013 um 18:19:45:
Saxonicus sagt die VE sei entbehrlich wenn mein Schwager die Kosten selbst trägt.

Also ich/wir hatten schon gelegentlich Besuch von Drittwelt-Staatsangehörigen die keinerlei Verpflichtungserklärungen oder Einladungen weder von uns, noch von anderen für ihr Visum beibringen mußten. Allerdings handelte es sich Personen, die über ein Einkommen und Vermögen verfügen, von dem ich nur träumen kann.

Jodifana schrieb am 10.08.2013 um 18:19:45:
Welche Nachweise muss mein Schwager denn erbringen um zu zeigen er kann selbst zahlen?In den Infoseiten der Botschaft in Accra stand bei Nachweis der finanziellen Mittel er bräuchte seine "Business Registration", Kontoauszüge des Business und sonstige Geschäftsunterlagen.
Reicht das aus?

Darüber befindet die Auslandsvertretung welche das Visum erteilt. Die werden ihm bei der Visumsantragstellung schon sagen welche Belege erwünscht und gefordert sind.
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Jodifana
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Antwort #5 - 10.08.2013 um 18:42:27
 
Zur Ergänzung vielleicht hilfreich:

Mein Schwager hat ca. 30.000 Euro zur Verfügung für die Reise.
Also ich denke doch das dass ausreichende Finanzielle Mittel sind oder?
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Antwort #6 - 10.08.2013 um 20:05:01
 
Jodifana schrieb am 10.08.2013 um 18:42:27:
ausreichende Finanzielle Mittel sind oder? 


wenn er die Mittel auch nachweisen kann (und ggf. dass sie für die Reise gedacht sind), dann ganz sicher.
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Antwort #7 - 10.08.2013 um 20:33:56
 
Jodifana schrieb am 10.08.2013 um 18:19:45:
Welche Nachweise muss mein Schwager denn erbringen um zu zeigen er kann selbst zahlen?


Der wichtigste Nachweis wird ingesamt der Nachweis der Rückkehrwilligkeit sein.

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Jodifana
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Antwort #8 - 10.08.2013 um 22:11:50
 
Er hat dort Frau und Kinder
Und auch sein eigenes Geschäft, inwieweit er Angestellte und Gewinn hat weiss ich nicht.
Sicher kann er die Mittel nahweisen sie sind auf seinem Bankkonto.

Erübrigt sich dann eine VE mit dieser Geldsummedie er hat?
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Antwort #9 - 10.08.2013 um 22:32:55
 
Jodifana schrieb am 10.08.2013 um 22:11:50:
Erübrigt sich dann eine VE mit dieser Geldsummedie er hat? 

Nicht automatisch.

Ist diese Summe über einen längeren Zeitraum angewachsen oder liegt schon länger auf seinem Konto - vermutlich ja.

Ist dieses Summe jedoch vor kurzem aufgetaucht, muß sie nicht viel für das Visumverfahren bedeuten.
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Jodifana
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Antwort #10 - 11.08.2013 um 00:04:55
 
Die Summe ist angewachsen auf seinem Konto, das Geld hat er nicht erst seit kurzem.
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