Muleta schrieb am 17.04.2013 um 00:49:13:ja, das ist falsch. Möglicherweise sollte Dir eine
AE 18 erteilt werden und der Sachbearbeiter hat versehentlich "§ 16 Abs. 4" hineingeschrieben. Das können wir hier nicht klären.
ja Muleta, deswegen bin ich total durcheinander, ich weiss ganz genau als da war in der
ABH habe ich mit der Sachbearbeiter lange diskutiert dass ich Parahgrapf 18 beantragen will,er sagte ok etc, und dann komischerweise ich bin blind geworden und habe nicht mehr nachgepruft als ich mein
eAT, ich bin davon ausgegangen ich habe Paragrapf 18, erst heute als ich den Brief erhalten habe, habe ich richtig geckukt auf meine eAt und es steht 16 Abs 4
die ganze geschichte ist merkwuerdig, denn ich habe wirklich 18 beantragt und habe im November 2012 sogar 3 Abrechnung gebracht, aber ich kann nicht nachvollziehen wieso steht in Papier dass ich 16 beantragt habe
kann sein dass das eine Fehler ist?? denn ansonst wie ich gesagt habe, joch Suche ist ja 18 monaten und ich habe 2 Jahren!!! SOll ich zur
ABH gehen und das sagen? der Sachbearbeiter hat er gesagt, sie bekommen Aufenthalts und sie koennen Ihre EInbuergerungsantrag stellen, und er sagte sogar Ihre Arbeisvertrag ist glaubwuerdig und sie bekommen eine Aufenthalts zweck Erflogreiche Jobsuche nach dem Studium
das war alles was passiert, ich vermute eine Fehler ist passiert ,denn ich sollte 18 bekommen damals
Was mache ich nun?? soll ich dans ganze von vor beantragen, oder die
ABH soll diese Fehler korrigieren??
Noch eine zweite Bemerkung,wenn ich 16 Abs 4 fuer Job Suche habe, denn sollte es nicht im Pass stehen " Erwerbstaetigkeit erstattet"oder?? es ist sehr komisch und wiederspricht sich was da steht,einer Seite
Jobsuche, andere Seite
Erwerbstaetigkeit erstattet???