Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Heirat mit Thailänderin (Gelesen: 1.720 mal)
Bender01
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 7

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat mit Thailänderin
10.04.2013 um 17:39:24
 
Ich habe eine Thailänderin im Urlaub kennen gelernt. Habe sie auch schon mehrmals besucht. Möchte Sie nach Deutschland einladen um zu sehen ob wir hier eine gemeinsame Zukunft haben. Sie wird jedoch kein Besuchsvisum bekommen weil Sie keine regelmäßigen Geldeingänge bei der Bank hat. Das hat man uns in Bangkok schon mitgeteilt. Eine Verpflichtungserklärung ist kein Problem, da ich genug verdiene. Jetzt habe ich gehört das selbst wenn ich Sie Heiraten würde, sie ohne Deutsch zertifikat nicht nach Deutschland kommen dürfte.
Wäre schön wenn Sie erstmal für 3-6 Monate zum weiteren kennenlernen kommen könnte. Hab das Gefühl hier werden mir sämtliche Knüppel zwischen die Beine geworfen.
Gruß
Bender
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit Thailänderin
Antwort #1 - 10.04.2013 um 17:43:42
 
Ich kann keine Frage erkennen aber mal so allgemein:

- die VE wird nichts ändern. Dadurch wäre zwar bei entsprechedenm Einkommen deinerseits die Finanzierung geklärt, nicht aber die Rückkehrbereitschaft ihrerseits. Da sie anscheinend nicht genug in Thailand verwurzelt ist, wird sie auch kein (Besuchs-)Visum bekommen.

- ein Visum fürs Kennenlernen gibts nicht.

- nach der Eheschließung könnte sie nur kommen, wenn sie das A1-Zertifikat hat. Ausnahmen davon wenn es für sie nicht zumutbar wäre oder sie innerhalb eines Jahres Lernens keinen Erfolg hat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Grumpy
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 35
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit Thailänderin
Antwort #2 - 11.04.2013 um 10:06:21
 
...das mit dem Lernerfolg und einem Jahr ist mir so nicht bekannt.

Ich habe vor 2 Jahren das ganze Prozedere durchgemacht. Wenn kein regelmäßiges Einkommen und Job vorhanden ist, ist es kaum möglich ein Besuchervisum zu bekommen. Es wird die Rückkehrwilligekein angezweifelt.

Es werden/wurden nicht nur Dir Knüppel zwischen die Beine geworfen.....  sonderen schon sehr vielen.

Wenn Sie es mit Dir ernst meint, wird sie den A1 Kurs un die entsprechende Prüfung beim Goethe-Institut in Angriff nehmen und diesen auch innerhalb von ca. 3 Monaten bestehen.

Anschließend gibt es ja noch die jetzt 3-jährige Probezeit durch die ABH, dass wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht, dass sie i.d.R. ausreisen muss.

Ohne A 1 geht es nur mit Bachelor degree oder als Mutter eines Kindes von Dir.

Zur Not könnte ich Dir auch noch jemanden nennen, der mit Besuchervisas sehr viel Erfahrung hat. Jedoch kann er auch keine Garantie auf die Erteilung eines entsprechenden Visums aussprechen. Das entscheidet alleine die deutsche Botschaft in Bangkok.

Als fader Beigeschmack bleibt, dass die Interviews von Thai-Mitarbeitern durchgeführt werden, die dann dem deutschen Entscheidungsträger die entsprechenden Informationen übermitteln..... finde ich sehr unglücklich diese Konstellation. Ist halt aber so...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.682

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit Thailänderin
Antwort #3 - 11.04.2013 um 10:27:16
 
Grumpy schrieb am 11.04.2013 um 10:06:21:
...das mit dem Lernerfolg und einem Jahr ist mir so nicht bekannt.

Ich habe vor 2 Jahren das ganze Prozedere durchgemacht

vor zwei Jahren gab es das entsprechenden Gerichtsurteil  noch nicht

Grumpy schrieb am 11.04.2013 um 10:06:21:
Ohne A 1 geht es nur mit Bachelor degree 

auch das ist nur *eine* Voraussetzung, es müssen dann gleichzeitig auch andere zutreffen. Also vergiss das am besten.


Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Grumpy
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 35
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit Thailänderin
Antwort #4 - 11.04.2013 um 13:43:47
 
ok, Danke für die Klarstellung. Wusste ich nicht....

Na ja, ich habe es ja hinter mir......
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema