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Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung für alten Staatenlosen.
Ich weigere mich kategorisch, mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern zu lassen, bzw. mir einen neuen Staatenlosenreiseausweis (nach 3-Jahren) erneut ausstellen zu lassen! Ich fordere mir nur einen deutschen Pass! Ich bekomme mir ab jetzt nur einen deutschen Pass und auf keinen Fall wieder einen Staatenlosenreiseausweis geschweige einen irgendwelchen ausländischen Pass!
Ausländerbehörde und Strafgericht nötigen mich, zwingen mich, mir einen irgendwelchen ausländischen Reiseausweis zu beantragen, welcher ist egal und wie ist auch egal. Meine Person müsse einfach aus Deutschland verschwinden, wohin ist auch egal...
Dafür haben mich gerade zu 450 EURO Geldstrafe strafrechtlich verurteilt. Siehe weiter ein Zeitungsartikel über mich:
https://docs.google.com/file/d/0Bz0unr86AWkObDk0MjN4Rkw1Unc/edit?pli=1w-w-w.peiner-nachrichten.de/lokales/Peine/geldstrafe-fuer-staatenlosen-ohne-pass
-id852146.html
(Man muss sich kostenpflichtig anmelden, um es lesen zu können. Ich habe den Artikel mit PDF aufgenommen, aber mit Balke)
Und dennoch nach dieser strafrechtlichen Verurteilung weigere ich mich kategorisch, mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern zu lassen! Ich will nur den deutschen Pass?
(Eltern geboren UdSSR, Lettland? Sozialhilfeempfänger, 62-Jahre alt, Schwerbehindert, Erwerbsminderungsrentner, Rente 70 EURO, Volkszugehörigkeit asiatische vermutlich kasachische?)
Werde ich jetzt auch von Strafbehörden verfolgt? Kommen jetzt 2, 3,... 4079... strafrechtliche Verurteilungen? Ist es nicht so, für eine Straftat wird man nur ein mal verurteilt oder 365 mal in einem Jahr? Ist diese ganze Handlung ihrer deutschen Behörden nicht politische Verfolgung von Staatenlosen in Deutschland oder „natürlich irre ich mich“?
Wie ist die Rechtslage?
Kai Stoppel
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