i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1364662366

Beitrag begonnen von Kai Stoppel am 30.03.2013 um 17:52:46

Titel: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Beitrag von Kai Stoppel am 30.03.2013 um 17:52:46
.

Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung für alten Staatenlosen.

Ich weigere mich kategorisch, mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern zu lassen, bzw. mir einen neuen Staatenlosenreiseausweis (nach 3-Jahren) erneut ausstellen zu lassen! Ich fordere mir nur einen deutschen Pass! Ich bekomme mir ab jetzt nur einen deutschen Pass und auf keinen Fall wieder einen Staatenlosenreiseausweis geschweige einen irgendwelchen ausländischen Pass!

Ausländerbehörde und Strafgericht nötigen mich, zwingen mich, mir einen irgendwelchen ausländischen Reiseausweis zu beantragen, welcher ist egal und wie ist auch egal. Meine Person müsse einfach aus Deutschland verschwinden, wohin ist auch egal...

Dafür haben mich gerade zu 450 EURO Geldstrafe strafrechtlich verurteilt. Siehe weiter ein Zeitungsartikel über mich:

https://docs.google.com/file/d/0Bz0unr86AWkObDk0MjN4Rkw1Unc/edit?pli=1

w-w-w.peiner-nachrichten.de/lokales/Peine/geldstrafe-fuer-staatenlosen-ohne-pass-id852146.html
(Man muss sich kostenpflichtig anmelden, um es lesen zu können. Ich habe den Artikel mit PDF aufgenommen, aber mit Balke)

Und dennoch nach dieser strafrechtlichen Verurteilung weigere ich mich kategorisch, mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern zu lassen! Ich will nur den deutschen Pass?

(Eltern geboren UdSSR, Lettland? Sozialhilfeempfänger, 62-Jahre alt, Schwerbehindert, Erwerbsminderungsrentner, Rente 70 EURO, Volkszugehörigkeit asiatische vermutlich kasachische?)

Werde ich jetzt auch von Strafbehörden verfolgt? Kommen jetzt 2, 3,... 4079... strafrechtliche Verurteilungen? Ist es nicht so, für eine Straftat wird man nur ein mal verurteilt oder 365 mal in einem Jahr? Ist diese ganze Handlung ihrer deutschen Behörden nicht politische Verfolgung von Staatenlosen in Deutschland oder „natürlich irre ich mich“?

Wie ist die Rechtslage?

Kai Stoppel

.

Titel: Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Beitrag von reinhard am 30.03.2013 um 18:08:28
Du bist auch als Staatenloser verpflichtet, einen Pass zu haben und ggf. verlängern zu lassen.

Insofern: Wenn Du Dich weiterhin nicht an Gesetze halten willst, riskierst Du täglich eine neue Verurteilung.

Während eines schwebenden Strafverfahrens kannst Du nicht eingebürgert werden. Und wenn Du Straftaten "sammelst" und damit auch Verurteilungen / Geldstrafen sammelst, verlierst Du damit die Möglichkeit auf eine Einbürgerung je nach Höhe der Strafe für 5 / 10 / 15 Jahre oder für immer.

Du solltest also
1) den aktuellen Pass als Staatenloser verlängern lassen.
2) mit dem gültigen Pass dann die Einbürgerung beantragen.

So rum wäre das dann kein Problem mehr.

Ist einfach nur eine Frage der Intelligenz.

Titel: Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Beitrag von Muleta am 30.03.2013 um 18:24:38

schrieb am 30.03.2013 um 17:52:46:
Ausländerbehörde und Strafgericht nötigen mich, zwingen mich, mir einen irgendwelchen ausländischen Reiseausweis zu beantragen, welcher ist egal und wie ist auch egal. Meine Person müsse einfach aus Deutschland verschwinden, wohin ist auch egal...


nach dem Zeitungsartikel ist das aber alles ganz anders:

- Du hattest einen Reiseausweis für Staatenlose
- Du hattest eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- Du hast Dich dann geweigert, den Reiseausweis zu verlängern
- Du hast darauf hin Deine Aufenthaltserlaubnis verloren

Eine Einbürgerung konnte zuvor wegen früherer Straftaten nicht erfolgen.

Jetzt spielst Du endgültig das beleidigte Kind und willst die deutsche Staatsangehörigkeit, die Dir zuvor wegen Deiner Straftaten(!) nicht gegeben wurde, mit so einer völlig bescheuerten Trotz-Nummer erzwingen. Das ist das Niveau von Kleinkindern.

Komm wieder runter und halte Dich an die deutschen Gesetze.

Titel: Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Beitrag von Mick am 30.03.2013 um 23:00:33
Was für ein überflüssiges Gelaber. (Meine das erste Posting)

@ Kai Stoppel  (ich sage jetzt nicht, wen ich dahinter vermute...)

Noch so ein Beitrag und Du bist raus.

Titel: Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Beitrag von Kai Stoppel am 12.07.2013 um 14:14:11

schrieb am 30.03.2013 um 17:52:46:
.

Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung für alten Staatenlosen.

Ich weigere mich kategorisch, mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern zu lassen, bzw. mir einen neuen Staatenlosenreiseausweis (nach 3-Jahren) erneut ausstellen zu lassen! Ich fordere mir nur einen deutschen Pass! Ich bekomme mir ab jetzt nur einen deutschen Pass und auf keinen Fall wieder einen Staatenlosenreiseausweis geschweige einen irgendwelchen ausländischen Pass!

Ausländerbehörde und Strafgericht nötigen mich, zwingen mich, mir einen irgendwelchen ausländischen Reiseausweis zu beantragen, welcher ist egal und wie ist auch egal. Meine Person müsse einfach aus Deutschland verschwinden, wohin ist auch egal...

Dafür haben mich gerade zu 450 EURO Geldstrafe strafrechtlich verurteilt. Siehe weiter ein Zeitungsartikel über mich:

https://docs.google.com/file/d/0Bz0unr86AWkObDk0MjN4Rkw1Unc/edit?pli=1

w-w-w.peiner-nachrichten.de/lokales/Peine/geldstrafe-fuer-staatenlosen-ohne-pass-id852146.html
(Man muss sich kostenpflichtig anmelden, um es lesen zu können. Ich habe den Artikel mit PDF aufgenommen, aber mit Balke)

Und dennoch nach dieser strafrechtlichen Verurteilung weigere ich mich kategorisch, mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern zu lassen! Ich will nur den deutschen Pass?

(Eltern geboren UdSSR, Lettland? Sozialhilfeempfänger, 62-Jahre alt, Schwerbehindert, Erwerbsminderungsrentner, Rente 70 EURO, Volkszugehörigkeit asiatische vermutlich kasachische?)

Werde ich jetzt auch von Strafbehörden verfolgt? Kommen jetzt 2, 3,... 4079... strafrechtliche Verurteilungen? Ist es nicht so, für eine Straftat wird man nur ein mal verurteilt oder 365 mal in einem Jahr? Ist diese ganze Handlung ihrer deutschen Behörden nicht politische Verfolgung von Staatenlosen in Deutschland oder „natürlich irre ich mich“?

Wie ist die Rechtslage?

Kai Stoppel

.


Der Landtag Schleswig-Holstein beschäftigt sich mit diesem Fall, prüft die Petition.

https://docs.google.com/file/d/0Bz0unr86AWkOeFdwcVdvQkpqNkE/edit?pli=1

Titel: Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Beitrag von Saxonicus am 12.07.2013 um 15:04:32
Wenn Du wegen irgendwelcher Straftaten und Verurteilungen nicht eingebürgert werden kannst, dann mußt Du das wohl oder übel so hinnehmen und mit der Einbürgerung warten, bis die Strafen im Register getilgt werden.

Trotzdem bist Du verpflichtet gültige Papiere (hier wohl einen Pass für Staatenlose) zu besitzen. Wenn Du das nicht in die Wege leitest, wird das wohl nie etwas mit einer Einbürgerung und den  deutschen Pass kannst Du längerfristig vergessen.

Der deutsche Staat, vertreten durch die Behörden, wird sich von Dir nicht erpressen oder nötigen lassen.

Titel: Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Beitrag von tiggger am 12.07.2013 um 15:16:44

schrieb am 12.07.2013 um 14:14:11:
Der Landtag Schleswig-Holstein beschäftigt sich mit diesem Fall, prüft die Petition.

Davon steht in dem Artikel aber nichts.

Titel: Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Beitrag von garfield2008 am 12.07.2013 um 17:21:39
Seit wann liegt Peine in Schleswig Holstein ???
Irgendwie sieht das ganze nach dem hier und auch in anderen Foren ausgeschlossenen P. W. alias a***y aus.

Titel: Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Beitrag von Kai Stoppel am 21.07.2013 um 19:52:27

schrieb am 30.03.2013 um 17:52:46:
.

Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung für alten Staatenlosen.

Ich weigere mich kategorisch, mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern zu lassen, bzw. mir einen neuen Staatenlosenreiseausweis (nach 3-Jahren) erneut ausstellen zu lassen! Ich fordere mir nur einen deutschen Pass! Ich bekomme mir ab jetzt nur einen deutschen Pass und auf keinen Fall wieder einen Staatenlosenreiseausweis geschweige einen irgendwelchen ausländischen Pass!

Ausländerbehörde und Strafgericht nötigen mich, zwingen mich, mir einen irgendwelchen ausländischen Reiseausweis zu beantragen, welcher ist egal und wie ist auch egal. Meine Person müsse einfach aus Deutschland verschwinden, wohin ist auch egal...

Dafür haben mich gerade zu 450 EURO Geldstrafe strafrechtlich verurteilt. Siehe weiter ein Zeitungsartikel über mich:

https://docs.google.com/file/d/0Bz0unr86AWkObDk0MjN4Rkw1Unc/edit?pli=1

w-w-w.peiner-nachrichten.de/lokales/Peine/geldstrafe-fuer-staatenlosen-ohne-pass-id852146.html
(Man muss sich kostenpflichtig anmelden, um es lesen zu können. Ich habe den Artikel mit PDF aufgenommen, aber mit Balke)

Und dennoch nach dieser strafrechtlichen Verurteilung weigere ich mich kategorisch, mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern zu lassen! Ich will nur den deutschen Pass?

(Eltern geboren UdSSR, Lettland? Sozialhilfeempfänger, 62-Jahre alt, Schwerbehindert, Erwerbsminderungsrentner, Rente 70 EURO, Volkszugehörigkeit asiatische vermutlich kasachische?)

Werde ich jetzt auch von Strafbehörden verfolgt? Kommen jetzt 2, 3,... 4079... strafrechtliche Verurteilungen? Ist es nicht so, für eine Straftat wird man nur ein mal verurteilt oder 365 mal in einem Jahr? Ist diese ganze Handlung ihrer deutschen Behörden nicht politische Verfolgung von Staatenlosen in Deutschland oder „natürlich irre ich mich“?

Wie ist die Rechtslage?

Kai Stoppel

.



...Strafurteil sei rechtskräftig. Er habe Strafe eingezahlt, aber weigere sich weiter den Staatenlosenreiseausweis zu verlängern. Er gehe auf alle Vorladungen der Ämter und Polizei fleißig, verhalte sich ruhig freundlich und fordere nur deutschen Pass. Staatsanwaltschaft sei unetnschlossen, ob sie zweite Anklage für gleiche Tat erheben dürfe und ob sie zweckführend wäre? Ämter prüfen, ob die Einrichtung einer Betreuung möglich und sinnvoll wäre, weil bei der Ausstellung des Staatenlosenreiseausweises seine eigenen Unterschrift und Fingerabdrücke notwendig seien. Die Redaktion bleibe an diesem Fall dran...


Landtag Schleswig-Holstein habe die Petition zurück an Landtag Niedersachensen gescickt. Geburt als staatenloser in Lübeck vor 60 jahren haqbe nicht zu tun mit jetziger einbürgerung in Nidersachsen.


Titel: Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Beitrag von Saxonicus am 21.07.2013 um 19:56:58

schrieb am 21.07.2013 um 19:52:27:
und fordere nur deutschen Pass

Etwas einfordern könntest du nur, wenn Du die Voraussetzungen und gesetzlichen Anforderungen erfüllst. Wenn das nicht gegeben ist, kann dem Antrag nicht entsprochen werden.

Titel: Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Beitrag von Kai Stoppel am 09.08.2013 um 09:20:06

schrieb am 30.03.2013 um 17:52:46:
.

Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung für alten Staatenlosen.

Ich weigere mich kategorisch, mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern zu lassen, bzw. mir einen neuen Staatenlosenreiseausweis (nach 3-Jahren) erneut ausstellen zu lassen! Ich fordere mir nur einen deutschen Pass! Ich bekomme mir ab jetzt nur einen deutschen Pass und auf keinen Fall wieder einen Staatenlosenreiseausweis geschweige einen irgendwelchen ausländischen Pass!

Ausländerbehörde und Strafgericht nötigen mich, zwingen mich, mir einen irgendwelchen ausländischen Reiseausweis zu beantragen, welcher ist egal und wie ist auch egal. Meine Person müsse einfach aus Deutschland verschwinden, wohin ist auch egal...

Dafür haben mich gerade zu 450 EURO Geldstrafe strafrechtlich verurteilt. Siehe weiter ein Zeitungsartikel über mich:

https://docs.google.com/file/d/0Bz0unr86AWkObDk0MjN4Rkw1Unc/edit?pli=1

w-w-w.peiner-nachrichten.de/lokales/Peine/geldstrafe-fuer-staatenlosen-ohne-pass-id852146.html
(Man muss sich kostenpflichtig anmelden, um es lesen zu können. Ich habe den Artikel mit PDF aufgenommen, aber mit Balke)

Und dennoch nach dieser strafrechtlichen Verurteilung weigere ich mich kategorisch, mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern zu lassen! Ich will nur den deutschen Pass?

(Eltern geboren UdSSR, Lettland? Sozialhilfeempfänger, 62-Jahre alt, Schwerbehindert, Erwerbsminderungsrentner, Rente 70 EURO, Volkszugehörigkeit asiatische vermutlich kasachische?)

Werde ich jetzt auch von Strafbehörden verfolgt? Kommen jetzt 2, 3,... 4079... strafrechtliche Verurteilungen? Ist es nicht so, für eine Straftat wird man nur ein mal verurteilt oder 365 mal in einem Jahr? Ist diese ganze Handlung ihrer deutschen Behörden nicht politische Verfolgung von Staatenlosen in Deutschland oder „natürlich irre ich mich“?

Wie ist die Rechtslage?

Kai Stoppel

.


Dieser 62-jährige Staatenloser ist vor 62-Jahren in Lübeck auf dem deutschen Boden in einem deutschen Krankenhaus geboren, lebte ganze Zeit nur in Deutschland und immer noch nicht eingebürgert!

Titel: Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Beitrag von Saxonicus am 09.08.2013 um 09:35:47

schrieb am 09.08.2013 um 09:20:06:
Dieser 62-jährige Staatenloser ist vor 62-Jahren in Lübeck auf dem deutschen Boden in einem deutschen Krankenhaus geboren, lebte ganze Zeit nur in Deutschland und immer noch nicht eingebürgert! 


Wenn eine Karte im Fischladen Junge bekommt, sind das auch keine Heringe.

Dann würden doch mal die Gründe interessieren, warum das in all den Jahren nicht geschehen ist, nicht geschehen konnte ? Da müssen doch wesentliche Ursachen vorgelegen haben, die eine Einbürgerung verhindert haben.

Titel: Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Beitrag von Kai Stoppel am 09.08.2013 um 09:49:10

schrieb am 30.03.2013 um 17:52:46:
.

Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung für alten Staatenlosen.

Ich weigere mich kategorisch, mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern zu lassen, bzw. mir einen neuen Staatenlosenreiseausweis (nach 3-Jahren) erneut ausstellen zu lassen! Ich fordere mir nur einen deutschen Pass! Ich bekomme mir ab jetzt nur einen deutschen Pass und auf keinen Fall wieder einen Staatenlosenreiseausweis geschweige einen irgendwelchen ausländischen Pass!

Ausländerbehörde und Strafgericht nötigen mich, zwingen mich, mir einen irgendwelchen ausländischen Reiseausweis zu beantragen, welcher ist egal und wie ist auch egal. Meine Person müsse einfach aus Deutschland verschwinden, wohin ist auch egal...

Dafür haben mich gerade zu 450 EURO Geldstrafe strafrechtlich verurteilt. Siehe weiter ein Zeitungsartikel über mich:

https://docs.google.com/file/d/0Bz0unr86AWkObDk0MjN4Rkw1Unc/edit?pli=1

w-w-w.peiner-nachrichten.de/lokales/Peine/geldstrafe-fuer-staatenlosen-ohne-pass-id852146.html
(Man muss sich kostenpflichtig anmelden, um es lesen zu können. Ich habe den Artikel mit PDF aufgenommen, aber mit Balke)

Und dennoch nach dieser strafrechtlichen Verurteilung weigere ich mich kategorisch, mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern zu lassen! Ich will nur den deutschen Pass?

(Eltern geboren UdSSR, Lettland? Sozialhilfeempfänger, 62-Jahre alt, Schwerbehindert, Erwerbsminderungsrentner, Rente 70 EURO, Volkszugehörigkeit asiatische vermutlich kasachische?)

Werde ich jetzt auch von Strafbehörden verfolgt? Kommen jetzt 2, 3,... 4079... strafrechtliche Verurteilungen? Ist es nicht so, für eine Straftat wird man nur ein mal verurteilt oder 365 mal in einem Jahr? Ist diese ganze Handlung ihrer deutschen Behörden nicht politische Verfolgung von Staatenlosen in Deutschland oder „natürlich irre ich mich“?

Wie ist die Rechtslage?

Kai Stoppel

.


Der 62-jährige Staatenloser kämpft um die Einbürgerung seit 62-Jahren ununterbrochen!

Titel: Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Beitrag von Saxonicus am 09.08.2013 um 09:55:46

schrieb am 09.08.2013 um 09:49:10:
Der 62-jährige Staatenloser kämpft um die Einbürgerung seit 62-Jahren ununterbrochen!

Es macht wenig Sinn, ständig Deine eigenen Beiträge zu zitieren und lediglich Deine Forderungen zu wiederholen, ohne die Gründe offenzulegen, weshalb einer Einbürgerung nach so vielen Jahren immer noch nicht stattgegeben werden konnte.

Ohne Preisgabe der Hinderungsgründe, wirst Du auch hier keine zielführenden Antworten erwarten können.

Titel: Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Beitrag von schweitzer am 09.08.2013 um 10:17:10
Das ist ja unerträglich hier. Abgesehen davon, dass hier nicht jedesmal ALLES nochmnal zitiert werden muss, was schon gesagt wurde und obendrein in seiner Substanz schon als überaus fragwürdig festgestellt wurde, ist hier nichts mehr zu sagen.

Solche threads sind überflüssig wie ein Kropf!  >:(


=schweitzer=

:closed:

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.