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heirat einer Amerikanerin und einer Türkin in Deutschland (Gelesen: 6.522 mal)
Joseph-SH
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Antwort #15 - 08.01.2013 um 23:14:54
 
Es ist in generell wenn man nicht deutsche ist in deutsche Standesamt eine Ehe zu schließen. Es passiert auch nicht so einfach weil sie in generell alle erst prüfen sollen. Es kann auch einbisschen Zeit nehmen.
lg

Mick:, Änderung:
Nicht sehr weiterführend der Beitrag - in diesem Thread.
Aber ich habe Deine Posting-Zahl auf 5 erhöht in der Hoffnung,
dass uns Ähnliches erspart bleibt.
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« Zuletzt geändert: 08.01.2013 um 23:32:16 von Mick »  
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 08.01.2013 um 23:15:01
 
Mick schrieb am 08.01.2013 um 23:07:34:
so dass ein AE nach allg. AuslR erforderlich wäre


Wenn nicht über den Sonderstatus lösbar, seh ich gerade
da das Prob

-> kriegt sie denn eine AE? Denn eigentlich existiert die
    Bezugsperson ja nicht für die ABH.

Interessante Geschichte . . .
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 08.01.2013 um 23:20:59
 
Das ließe sich dann wohl nur über §7 Abs. 1 S.2 AufenthG regeln. Für die normale AE 30 würde da schlichtweg der Stammberechtigte fehlen.
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Mick
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Antwort #18 - 08.01.2013 um 23:24:28
 
Zitat:
Das ließe sich dann wohl nur über §7 Abs. 1 S.2 AufenthG regeln. Für die normale AE 30 würde da schlichtweg der Stammberechtigte fehlen.

Das wäre auch meine Lösung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #19 - 09.01.2013 um 16:47:32
 
melar schrieb am 07.01.2013 um 12:05:36:
Die Türkin lebt und arbeitet als Bauingenieurin in der Türkei.


Wie wäre es mit einem Antrag nach 18c um eine Stelle zu suchen und eine AE danach als hochqualifizierte Arbeitnehmerin? Eine Bauingenieurin soll innerhalb 6 Monaten eine passende Stelle finden können.

Darf die Soldatin eine VE abgeben (ich gehe davon aus, dass sie kein pfandbares Einkommen in Deutschland hat)?

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grisu1000
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Antwort #20 - 09.01.2013 um 17:40:41
 
Zitat:
Das ließe sich dann wohl nur über §7 Abs. 1 S.2 AufenthG regeln. Für die normale AE 30 würde da schlichtweg der Stammberechtigte fehlen. 


Interessante Frage, sie gehen die Lebenspartnerschaft in Deutschland eine und beantragt eine solche AE hilfsweise, weil die US-Gesetze den Erhalt des SOFA Status als Familenanghöriger ausschließen, die Soldatin keinen Aufenthalt nach AufenthG hat und die deutschen Gesetze aber ein Lebenspartnerschaft ermöglichen und weitgehend mit der Ehe gleichstellen.

Man hat IMHO damit, wenn man ggf durchfechtet einen Aufenthaltsstatus für Deutschland erreicht. Das gilt auch für andere AE nach dem AufenthG.

Das grundlegende Problem kommt wieder bis zur nächsten Versetzung ins Ausland oder USA. Die US-Streitkräfte werden die Partnerin als Freundin ansehen, die aus der Beziehung keinerlei Recht ableiten kann. (Auskunftsrecht, Einreiserecht USA usw.)
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