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Problem mit dem Aufenthalterlaubnis (Gelesen: 2.841 mal)
Themen Beschreibung: Familie-Ehe Niederlassungserlaubnis
Joseph-SH
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08.01.2013 um 22:26:01
 
Hallo Zusammen,
Ich möchte gerne Hilfe bekommen. Niederlassungserlaubnisantrag war abgelehnt. Ich hatte Aufenthalt nacht humanitärische Gründe. Jetzt die Kindern haben Aufenthalttitel der 5 Jahren Gültig ist. Kann ich ein Aufenthalttitel bekommen wegen die Kindern? Sie sind nicht deutsche aber sie hatten 5 jahre bekommen in Hintergrund dass ich sowieso die Niederlassungserlaubnis bekommen wird. Jetzt kommt an andere Sachbearbeiter und lehnt der Antrag ab.
Was soll ich denn machen?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.01.2013 um 22:29:42
 
Joseph-SH schrieb am 08.01.2013 um 22:26:01:
Kann ich ein Aufenthalttitel bekommen wegen die Kindern?

nein, einen humanitären Aufenthaltstitel hast du ja bereits. Mehr kann man bei Kindern, die weder die deutsche noch eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben, nicht bekommen.

Joseph-SH schrieb am 08.01.2013 um 22:26:01:
Was soll ich denn machen? 

Warum wurde denn dein Antrag abgelehnt?

Falls du mit der Begründung nicht einverstanden bist, kannst du ja Widerspruch einlegen oder klagen. Das müsste im Ablehnungsbrief stehen.
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Joseph-SH
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Antwort #2 - 08.01.2013 um 23:01:52
 
In tat, Als ich ein Aufenthalt nacht Humanitärische Gründe hatte, war der Antrag für NE ausgeschlossen. Jetzt habe ich ein Duldung. Ich habe einen Termin um der Aufenthalt zu verlängern. Ich wollte nun wissen ob ich kann an andere bitten wegen die Kinder die 5 jahren bekommen haben? der erster Sachbearbeiter wollte eigentlich mir die NE erteilen und zwischen Zeit hat eine andere der Fall genommen und sie meinte dass es gab eine Fehler und sie hat abgelehnt. Problem ist es: Die Kinder haben 5 jahre, die Frau 2 jahre Aufenthalt. Ich sollte eine Niederlassung bekommen, jetzt wenn ich meine Aufenthaltserlaubnis so verlängen dass bedeutet es wird auch 2 jahr gültig sein wie diejenige meiner Frau die noch studiert....
Ich dachte vielleicht kann ich ein Aufenthalt haben wegen die Kinder die schon 5 jahre haben oder?
lg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.01.2013 um 23:12:01
 
Mit Frau und Kinder dürfte es wieder eine humanitäre AE geben, wenn euer Lebensunterhalt gesichert ist, kannst du auch eine AE als Ehemann einer Ausländerin beantragen.

Mit deiner humanitären AE hättest du nach sieben Jahren die Niederlassungserlaubnis bekommen. Wobei ich jetzt nicht verstehen kann, wieso du eine Duldung und keine neue AE oder wenigstens eine Fiktionsbescheinigung bekommen hast.
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Joseph-SH
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Antwort #4 - 08.01.2013 um 23:24:30
 
ich habe eine Fiktionsbescheinigung weil ich mein Pass zwischen verloren hatte. Kann ich ein AE als Ehemann eine Auslanderin beantragen? Es ist nach welches Gesetz? Ich dachte wegen die Kinder kann ich die AE nach Humanitärische Gründe ändern und bitten nach Paragraph 28 weil die kindern 5 jahren bekommen haben. Der Sachbearbeiter der 5 jahre gegeben hat an die Kinder war unter voraussetzung dass ich die NE bekomme...
was soll ich machen? wenn ich weiter die AE als Humanitärische gründe verlängen denn wird die 5 jahr der Kinder sinnlos. Die Kinder müssen AE haben die mit ein der beide Eltern verbunden ist oder?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 08.01.2013 um 23:32:46
 
28 kannst du vergessen, dafür müssen Frau oder Kinder Deutsche sein.

Als Ehemann kannst du Paragraph 30 bekommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (Einkommen, ausreichend Wohnraum, A1 Nachweis). Wenn deine Frau noch studiert und eine AE nach §16 hat, müsste sie diese AE auch seit zwei Jahren haben.

Die Frage ist auch, wie lange hast du deine humanitäre AE schon und wie weit bist du schon von den sieben Jahren für die Niederlassungserlaubnis entfernt?
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Joseph-SH
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Antwort #6 - 08.01.2013 um 23:36:55
 
Ich bin in Deutschland seit 2005 Grund Studium. Ich habe seit August 2009 Aufenthalt nach Humanitärische Gründe. Ich habe deutsche ausbildung absolviert auch...
wir sind auch seit 5 jahr verheiratet...
Ich möchte einfach nicht mehr ein AE haben der erlicht mit derjenige meiner Frau oder bei Beantragung für irgendwelche Hilfe in Not...
lg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 08.01.2013 um 23:42:48
 
Dir bleibt aber keine Wahl, du musst dich zunächst mit der Aufenthaltserlubnis zufrieden geben.

Eine NE nach 26 Abs. 4 wegen des humanitären Aufenthaltes bekommst du frühestens 2016.

Ich würde aber mal bei der Ausländerbehörde anfragen, ob sie deine bisherigen Zeiten, wenn du eine AE 30 als Ehemann beantragst und bekommst für die "normale" NE (§9) anrechnen würden. Studienzeiten 2005-2009 zur Hälfe, Rest alles. Wenn du auch die anderen Voraussetzungen erfüllst (http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#9) könnte es jetzt mit der NE klappen.

Wenn sie es nicht tun, bleibst du am Besten bei der humanitären AE und wartest ab.
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Antwort #8 - 08.01.2013 um 23:51:45
 
ok Danke..
Welcher Vorteil gibt es mit der Paragraph 30 in Vergleich zu paragraph 25 humanitärische Gründe...
lg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 08.01.2013 um 23:58:13
 
In deinem Fall bekommst du nur vielleicht dadurch schneller die Niederlassungserlaubnis. Deshalb solltest du das genau mit der Ausländerbehörde abklären, ehe du wechselst.
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Joseph-SH
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Antwort #10 - 09.01.2013 um 00:04:44
 
ok, ich habe aber gelesen dass der AE nach paragraph 30 gilt nicht für Ehemann einer Studentin die Paragraph 16 hat..
lg
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Antwort #11 - 09.01.2013 um 08:10:56
 
Wo hast Du das gelesen?

Einen grundsätzlichen Ausschluss gibt es nicht. Natürlich müssen die Voraussetzungen für die Erteilung der AE gemäß § 30 AufenthG erfüllt sein, und das ist bei einer Konstellation, wenn der andere Ehepartner eine AE gemäß § 16 AufenthG hat, generell wohl eher schwierig zu realisieren.

Aber, dass der § 30 AufenthG für Ehegatten von Ausländern, die eine AE gemäß § 16 AufenthG haben, vom Gesetz her völlig unmöglich zu erreichen ist, das stimmt nicht.


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