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Travelling in EU with "Fiktionsbescheinigung" (Gelesen: 2.387 mal)
Meric
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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15.12.2012 um 20:11:25
 
So hello dear forumers,

Since my german is so little, i've asked from a German friend of mine to translate my problem for me in order to get your valuable opinions about my problem; i will be pleased if you can reply in English but it's also OK for me to reply in German. Thanks again in advance!

"Ich studiere durch das ERASMUS Austausch-Programm für 5 Monate in Kassel, Hessen (Universität Kassel) und komme ursprünglich aus Ankara, Türkei (Middle East Technical University). Mein D-Typ Studiumvisum welches ich durch das Austauschprogramm bekommen habe, gilt bis zum 23.12.2012. Aus diesem Grund habe ich eine Verlängerung bei der Ausländerbehörde beantragt. Die Ausländerbehörde hat mir daraufhin eine "Fiktionsbescheinigung" erstellt, welches besagt, dass "der Aufenthaltstitel als fortbestehend (§81 Abs.4 AufenthG) " bis zum 14.02.2013 gilt. Meine Frage lautet nun, ob ich mit dem Fiktionsbescheinigung im Ausland verreisen darf. Genaue Daten sind: 24.12.2012 von Spanien (Girona Airport) nach Italien (Pisa). Ist diese Fiktionsbescheinigung während dieser Reise gültig oder muss ich weiter Maßnahmen berücksichtigen? Dies wird meine erste Auslandreise und ich wäre über ihre Auskunft dankbar."
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.12.2012 um 20:26:49
 
Mit einer Fiktionsbescheinigung nach §81 Abs. 4 AufenthG kann man reisen.
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Meric
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #2 - 15.12.2012 um 20:33:41
 
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Also die border-Policen von Spanien oder Italien sind sich dieser "Fiktionsbescheinigung", hab ich Recht?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.12.2012 um 20:40:50
 
In Schengen gibt keine Grenzkontrollen mehr, deshalb solltest du in der Regel nicht auf die "Border Police" treffen. Aber auch bei einem solchen Fall wäre das kein Problem, die wissen über die Fiktionsbescheinigung bescheid.
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Meric
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #4 - 15.12.2012 um 20:44:37
 
Vielen Dank noch einmal! Smiley
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