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Pass mit Visum verloren - und nun? (Gelesen: 3.231 mal)
Verdana330
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i4a rocks!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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14.12.2012 um 21:14:12
 
Auch wenn es off topic ist, kann ich bestimmt kurz folgendes Problem hier einbringen.

Anlässlich der Hochzeit ist die Schwiegermutter aus Weißrussland zu Besuch. Morgen Früh sollte sie von Düsseldorf Flughafen nach Warschau fliegen und dann mit dem Zug aus Schengen nach Weißrussland ausreisen. Beim packen stellen die beiden jetzt fest, dass während des Aufenthalts der Pass der Mutter abhanden gekommen ist (vermutlich Diebstahl aus der Handtasche).

Die Bundespolizei teilte uns mit, dass hier nur der Weg über das Konsulat führt, wo ein Ersatzdokument zu besorgen ist. Andernfalls kann weder ein Flugzeug betreten, noch der Schengen Raum verlassen werden.

Das kann ja heiter werden, wenn meine Frau morgen ausreist und ich mit der rein russisch sprachigen Mutter hier alleine verbleibe.

Was macht man in solch einem Fall?

Im abhanden gekommenen Pass befindet sich ein Schengen Visum bis zum 16.12.

Die weißrussischen Auslandsvertretungen in Bonn und Berlin scheinen keine Notfall Hotline für solche Fälle bereit zu stellen.

Die Bundespolizei sagte dann noch, wir sollen uns trotz polnischem Visum an die zuständige ABH wenden.
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« Zuletzt geändert: 14.12.2012 um 21:31:18 von N/V »  
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.12.2012 um 21:31:33
 
Verdana330 schrieb am 14.12.2012 um 21:14:12:
Auch wenn es off topic ist, kann ich bestimmt kurz folgendes Problem hier einbringen.


Kannst du aber in einem eigenen thread sonst wird das
nur wirr und durcheinander. Hab's daher mal hierher ver-
schoben. Und Topic geändert.
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Märchenprinz
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 15.12.2012 um 01:32:08
 
In einem solchen Fall geht man zur Polizei und macht zuerst eine Verlustanzeige. Mit der Verlustanzeige wendet man sich an die Weissrussische AV und beantragt einen Passersatz.

Sobald man den Passersatz von der AV erhält, geht man zur ABH, erklärt die Situation und bekommt dort eine Grenzübertrittsbescheinigung.

Um Probleme bei der Ausreise zu vermeiden, sollte ein Direktflug von D. nach BY gebucht werden, selbst wenn das finanziell ärgerlich sein sollte, um etwaige Diskussionen mit den polnischen Grenzbeamten zu vermeiden. Weil es durchaus sein kann, dass sie den Zug in Terespol verlassen müsste. Der Bahnhof dort liegt in der "Pampa", es gibt dort nur eine etwas bessere Imbissbude. Bei dem jetzigen Wetter kann das sehr unangenehm werden.

Die GÜB gibt sie dann am dt. Flughafen bei der Grenzkontrolle ab und fliegt nach Hause.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 15.12.2012 um 12:06:21
 
Ich würde der ABH sie Situation auf jeden Fall vor dem 16. Dezember erklären, damit sie schon zu diesem Termin eine GÜB hat. Das ist bei (Zufalls-)Kontrollen auf jeden Fall sicherer.
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Antwort #4 - 15.12.2012 um 13:29:23
 
Dieser Hinweis "lag mir auch schon auf der Zunge". Ob aber ein ABH-Bereitschaftsdienst so etwas ausstellt?
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