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Visum zur beabsichtigten Eheschließung in Deutschland - Indonesien (Gelesen: 1.473 mal)
Bangkok1970
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i4a rocks!


Beiträge: 53

Neumarkt, Bayern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum zur beabsichtigten Eheschließung in Deutschland - Indonesien
07.12.2012 um 01:28:45
 
Ich möchte meine Verlobte aus Indonesien im Jahre 2013 heiraten.

Nun habe ich von der Botschaft sämtliche Merkblätter, wie "Merkblatt für die Beantragung eines Visums zur beabsichtigten Eheschließung und anschließender Wohnsitznahme in Deutschland " und "Merkblatt zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten nach Deutschland" erhalten und meine Verlobte ist fleißig beim Goethe Institut in Jakarta am Deutsch lernen  Smiley

Meine Verlobte ist der Auffassung, dass für den Visumsantrag  auch die indonesische Geburtsurkunde (Akta Tahir) gebraucht wird und noch mindestens 6 Monate gültig sein muss.
Nun habe ich in dem Merkblatt nichts dergleichen gelesen.

Hat jemand Erfahrungen gemacht oder hat konkretes Wissen, ob diese indon. Geburtsurkunde notwendig ist .

Meine Verlobte befürchtet weiterhin große Probleme bei der Legalisierung der Dokumente, da wir nicht die gleiche Religion haben. (Sie buddhistisch , ich konfessionslos). Was können wir da tun ?
Welche Dokumente Ihrerseits müssen überhaubt legalisiert werden ?

Wir überlegen seit einiger Zeit auch die Variante in Singapur zu heiraten, dennoch wäre es einfacher uns ggf auch kostengünstiger wenn es anders geht, da ich dann nicht zweimal in kürzester Zeit nach SIN fliegen müsste und mir die 16 Tage in SIN spare n könnte.

Danke schonmal für Eure lieben Tips
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lenchen
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i4a rocks!


Beiträge: 95

Java, Indonesia
Java
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Geschlecht: female
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.12.2012 um 08:15:12
 
Für die Visumsbeantragung selbst braucht ihr keine Geburtsturkunde.
Aber ihr braucht eine Anmeldung zur Eheschießung in Deutschland. Dafür muss sie vom Ehefähigkeitszeugnis befreit werden, wofür wiederum eine Geburtsurkunde gebraucht wird.
http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/media.php/4610/Indonesien.pdf
Fragt lieber nochmal genau bei eurem zuständigen OLG nach, was für Dokumente die sehen wollen.
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 07.12.2012 um 08:34:19
 
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum zur beabsichtigten Eheschließung in Deutschland - Indonesien
Antwort #3 - 07.12.2012 um 09:28:23
 
Muleta schrieb am 07.12.2012 um 08:34:19:
wir hatten diese Fragen in letzter Zeit häufiger mal:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1341703106

Eben und daher schreib auch bitte dort weiter

hier gilt:

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