Hey da draußen ... ich bräuchte mal fachkundige Hilfe:
Ein aus Deutschland abgeschobener Ausländer durfte aufgrund der Geburt des deutschen Kindes und natürlich nach Zahlung der Abschiebekosten wieder nach Dtl. einreisen.
Das Zusammenleben der Eltern (nicht verheiratet) endete recht schnell und mit Gewalt (er wurde dann auch wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe auf Bewährung (diese mit Bedenken lt. Urteil) verurteilt. Eine Auflage der Bewährung ist u.a. die Zahlung eines Schmerzensgeldes in monatlichen Raten.
Das gemeinsame Sorgerecht wurde der Mutter übertragen und der Umgang wurde begleitet angeordnet.
Zum Umgang:
Der
KV nahm die Umgänge nur 2 mal wahr und dann verweigerte er diese. Einige Zeit später beantragte er wieder welche und bekam erneut die Chance (letztmalige lt. Gericht) den Umgang zu pflegen ... was bisher wohl auch wahrgenommen wird aber die Perspektive für unbegleitete gestalten sich als äußerst schwierig.
Der Unterhalt des Kindes musste gepfändet werden und neuerdings ist dies auch nicht mehr möglich ... die Gründe hierfür werden gerade anwaltlich erfragt. Wahrscheinlich muss KM zum Vorschussamt.
Strafrecht:
Den gerichtlichen Auflagen (Zahlung Schmerzensgeld) wird gar nicht nachgekommen (Infos an die StA erfolgen regelmäßig).
Frage:
Besteht die Chance, dass die StA die zur Bewährung ausgesetzte Strafe aufgrund des Verstoßes gegen die Auflage widerruft ... wie bereits erwähnt, wurde diese mit Bedenken ausgesprochen (so stehts im Urteil).
Würde die Ausländerbehörde trotz der Straftat den Aufenthaltstitel verlängern?
Falls Ihr weitere Infos benötigt um Euch ein Bild zu machen, fragt bitte nach ....