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Ausweisung trotz dt. Kind möglich?? (Gelesen: 2.141 mal)
Zukunft
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausweisung trotz dt. Kind möglich??
05.12.2012 um 23:40:45
 
Hey da draußen ... ich bräuchte mal fachkundige Hilfe:

Ein aus Deutschland abgeschobener Ausländer durfte aufgrund der Geburt des deutschen Kindes und natürlich nach Zahlung der Abschiebekosten wieder nach Dtl. einreisen.

Das Zusammenleben der Eltern (nicht verheiratet) endete recht schnell und mit Gewalt (er wurde dann auch wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe auf Bewährung (diese mit Bedenken lt. Urteil) verurteilt. Eine Auflage der Bewährung ist u.a. die Zahlung eines Schmerzensgeldes in monatlichen Raten.

Das gemeinsame Sorgerecht wurde der Mutter übertragen und der Umgang wurde begleitet angeordnet.

Zum Umgang:

Der KV nahm die Umgänge nur 2 mal wahr und dann verweigerte er diese. Einige Zeit später beantragte er wieder welche und bekam erneut die Chance (letztmalige lt. Gericht) den Umgang zu pflegen ... was bisher wohl auch wahrgenommen wird aber die Perspektive für unbegleitete gestalten sich als äußerst schwierig.

Der Unterhalt des Kindes musste gepfändet werden und neuerdings ist dies auch nicht mehr möglich ... die Gründe hierfür werden gerade anwaltlich erfragt. Wahrscheinlich muss KM zum Vorschussamt.

Strafrecht:

Den gerichtlichen Auflagen (Zahlung Schmerzensgeld) wird gar nicht nachgekommen (Infos an die StA erfolgen regelmäßig).

Frage:

Besteht die Chance, dass die StA die zur Bewährung ausgesetzte Strafe aufgrund des Verstoßes gegen die Auflage widerruft ... wie bereits erwähnt, wurde diese mit Bedenken ausgesprochen (so stehts im Urteil).

Würde die Ausländerbehörde trotz der Straftat den Aufenthaltstitel verlängern?

Falls Ihr weitere Infos benötigt um Euch ein Bild zu machen, fragt bitte nach ....
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Mick
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Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 06.12.2012 um 06:44:58
 
Ich habe es mal hierher verschoben, da es ja nicht um eine
"Ausweisung" geht, sondern um die Verlängerung des Aufent-
haltstitels.

Zukunft schrieb am 05.12.2012 um 23:40:45:
Würde die Ausländerbehörde trotz der Straftat den Aufenthaltstitel verlängern?

Letztlich ist das eine Frage für die Dame mit der Glaskugel. Wenn
der Umgang wahrgenommen wird, tippe ich eher auf Verlängerung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Vinzent2m
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Beiträge: 723
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung trotz dt. Kind möglich??
Antwort #2 - 06.12.2012 um 07:58:03
 
Zukunft schrieb am 05.12.2012 um 23:40:45:
Besteht die Chance, dass die StA die zur Bewährung ausgesetzte Strafe aufgrund des Verstoßes gegen die Auflage widerruft ... wie bereits erwähnt, wurde diese mit Bedenken ausgesprochen (so stehts im Urteil).


Auch diese Möglichkeit besteht natürlich. Die StA ist informiert und wird ihre Arbeit schon machen.
Aber wie soll von hier aus eine Antwort gegeben werden, da es in der Hand des zuständigen Mitarbeiters liegt.
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maupa
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.12.2012 um 23:08:39
 
Vinzent2m schrieb am 06.12.2012 um 07:58:03:
Auch diese Möglichkeit besteht natürlich. Die StA ist informiert und wird ihre Arbeit schon machen.
Aber wie soll von hier aus eine Antwort gegeben werden, da es in der Hand des zuständigen Mitarbeiters liegt. 


Sicher alles ist möglich, hab schon Pferde vor Aldi kotzen geshen aber demnoch ist es möglich.

Hi,
Hab so bekannten fall in der Bekanntschaft
Von vorne aus ist der Behörde egal  ob Kind da ist oder nicht, wenn es um Kriminelle Tatsachen geht.
Hier greift zuerst Schutz von BRD,  dann erst Familie, zuletzt  Ausländer.
Dazu muss ich fragen: ist die Vaterschaft anerkannt ??
Ist die Mutter Deutsch?


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« Zuletzt geändert: 06.12.2012 um 23:23:37 von maupa »  
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 06.12.2012 um 23:27:45
 
maupa schrieb am 06.12.2012 um 23:08:39:
Von vorne aus ist der Behörde egalob Kind da ist oder nicht, wenn es um Kriminelle Tatsachen geht.


Das is Quatsch in Dosen!

Natürlich spielt das eine Rolle: Stichwort erhöhter
Ausweisungsschutz
. Davon scheinst du nix zu wissen;
ergo: red kein Stuss wenn du keine Ahnung hast.
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