Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Baby bekommt Duldung obwohl Mutter unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis hat? (Gelesen: 8.040 mal)
slimcat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Froschfreundin


Beiträge: 91
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Doppelstaatler
Zeige den Link zu diesem Beitrag Baby bekommt Duldung obwohl Mutter unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis hat?
06.12.2012 um 09:55:30
 
Guten Morgen!


Folgende Situation - Mutter hat unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis, ist seit knapp über 8 Jahren in DE und hat bereits die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt. Asylantrag des Vaters wurde abgelehnet, er hat derzeit Duldung. Dies wurde auf das nichtmal einjährige Kind "übertragen" - nicht der Aufenthaltstitel der Mutter.

Äh - geht das??


Sich arg wundernd,
Slim
Zum Seitenanfang
  

Wir lagen schon tief in der Macchia / als du endlich herankrochst / Doch konnten wir nicht / hinüberdunkeln zu dir / Es herrschte Lichtzwang
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baby bekommt Duldung obwohl Mutter unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis hat?
Antwort #1 - 06.12.2012 um 10:06:04
 
Wenn nur ein Elternteil ein Aufenthaltsrecht hat, dann kann (--> also Ermessen) die ABH eine AE nach §33 AufenthG erteilen. Es ist allerdings so, dass man da die familiäre Bindung berücksichtigen muss, in welchem Umfang die ABH das gewürdigt hat, kann man aber nicht beurteilen. Ggf. müsste die Mutter nochmal ein Antrag für das Kind stellen.

Nach der Einbürgerung der Mutter hätte das Kind aber einen Anspruch auf eine AE nach §28 Abs. 1 Nr. 2 als Kind einer Deutschen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
slimcat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Froschfreundin


Beiträge: 91
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Doppelstaatler
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baby bekommt Duldung obwohl Mutter unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis hat?
Antwort #2 - 06.12.2012 um 10:16:22
 
Der Vater arbeitet Vollzeit und die Mutter ist mit dem Kind zuhause - natürlich lieben sich Kind und Vater, aber ich kann mir schwer vorstellen, dass unter Berücksichtigung der Bindung die Entscheidung für den Vater ausfallen würde.
Zum Seitenanfang
  

Wir lagen schon tief in der Macchia / als du endlich herankrochst / Doch konnten wir nicht / hinüberdunkeln zu dir / Es herrschte Lichtzwang
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baby bekommt Duldung obwohl Mutter unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis hat?
Antwort #3 - 06.12.2012 um 10:21:41
 
Sie sollen mal einen schrifltichen Antrag auf Erteilung der AE für das Kind stellen und die Antwort der ABH abwarten.

Der Lebensunterhalt scheint wohl gesichert zu sein. Hat das bereits irgendwelche Ausweispapiere/ist es irgendwo im Pass der Eltern eingetragen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baby bekommt Duldung obwohl Mutter unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis hat?
Antwort #4 - 06.12.2012 um 10:22:24
 
slimcat schrieb am 06.12.2012 um 09:55:30:
Asylantrag des Vaters wurde abgelehnet, er hat derzeit Duldung. Dies wurde auf das nichtmal einjährige Kind "übertragen" - nicht der Aufenthaltstitel der Mutter.


§ 14a Abs. 2 und 3 AsylVfG: es wird von Amts wegen ein Asylverfahren für das Kind durchgeführt. Die Eltern können darauf verzichten. Im Übrigen gilt § 10 AufenthG, so dass ggf. erstmal nur eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 in Frage kommt.

Die Eltern sollten sich in diesen (gesetzlich ziemlich fiesen!) Fällen anwaltlichen Rat holen, sofern das irgendwie möglich und finanzierbar ist.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
slimcat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Froschfreundin


Beiträge: 91
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Doppelstaatler
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baby bekommt Duldung obwohl Mutter unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis hat?
Antwort #5 - 06.12.2012 um 10:29:49
 
Bayraqiano:
Den Antrag stellt sie dann auf Familienzusammenführung, also Kind zur Mutter? Oder ist das ein anderer Fall?

bzgl. Papieren: Naja die Kleine hat so einen "Abschiebepass", weiß nicht wie das heißt. Mit rotem Strich durch und Duldung, da ist ihr Foto drin. Staatsangehörigkeit russisch. Ob sie darüberhinaus Papiere hat weiß ich gar nicht.

Und ob der Lebensunterhalt gesichert ist weiß ich auch nicht, da der Vater sich zwar buckelig arbeitet (im wahrsten Sinne des Wortes), aber nur für diese eine konkrete Stelle eine Arbeitserlaubnis bekommen hat und sehr mies bezahlt wird. D.h. wechseln ist auch nicht drin. Ich weiß nicht, ob, wenn man jedes Einkommen (Lohn plus Kindergeld etc) zusammenzählt genug für eine Familie von 3 Personen herauskommt. Weiß jemand, wie man den benötigten Lebensunterhalt ausrechnet?

Muleta:
Ja, ein Anwalt ist eingeschaltet (der es übrigens nicht fassen konnte, dass nicht der AT der Mutter übertragen wurde) und eine für diese junge Familie gewaltige Summe Unkosten wird entstehen. Aber es gibt keine andere Wahl, alleine steigt man da ja nicht durch.
Sollte der Vater gezwungen werden Deutschland zu verlassen und von seinem Heimatland aus einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen, gibt es eine realistische Gefahr, dass sie das Baby mit abschieben?

Danke für eure Antworten!
Zum Seitenanfang
  

Wir lagen schon tief in der Macchia / als du endlich herankrochst / Doch konnten wir nicht / hinüberdunkeln zu dir / Es herrschte Lichtzwang
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baby bekommt Duldung obwohl Mutter unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis hat?
Antwort #6 - 06.12.2012 um 10:36:46
 
§ 14a Abs. 2 und 3 AsylVfG hatte ich ganz vergessen. Da müsste man jetzt schauen, wie das mit dem Asylantrag geregelt wurde. Falls es da eine Ablehnung gab, wird es wohl bis zur Einbürgerung der Mutter auf 25 Abs. 5 hinauslaufen. Falls die Eltern auf einen Asylantrag verzichetet haben, gäbe es die Möglichkeit für eine andere AE.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baby bekommt Duldung obwohl Mutter unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis hat?
Antwort #7 - 06.12.2012 um 10:42:29
 
slimcat schrieb am 06.12.2012 um 10:29:49:
Weiß jemand, wie man den benötigten Lebensunterhalt ausrechnet?


Einen ungefähren Wert kann man mit Hilfe u.a.
dieses Rechners
ermitteln.

Bei "voraussichtliche monatliche Leistung" muss "0" rauskommen - sobald dort ein Betrag erscheint, reichen die eigenen Einkünfte, sonstig erhaltenen Zahlungen (Kindergeld) nicht aus im Sinne hinreichender LU-Sicherung.

slimcat schrieb am 06.12.2012 um 10:29:49:
gibt es eine realistische Gefahr, dass sie das Baby mit abschieben?


Nein, dass wird nicht "funktionieren" - denn die Mutter hat ja auf jeden Fall das Sorgerecht. - Also entweder müssten alle gehen oder niemand.

Stammen beide Eltern aus einem Herkunftsland? Ist der Vater auch sorgeberechtigt?

Abgesehen davon: Wenn das Einbürgerungsverfahren für die Mutter bereits läuft, ist IMHO auf jeden Fall Raum da, dem Baby mindestens eine AE gemäß § 25 (5) AufenthG zu erteilen - ab dem Zeitpunkt, wo die Mutter Deutsche ist, bestünde dann Anspruch auf AE nach § 28 (1) Nr. 2 AufenthG, wie Bairaqiano schon schrieb.


=schweitzer=


P.S.: Schönen Gruß an Dich slimcat!  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
slimcat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Froschfreundin


Beiträge: 91
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Doppelstaatler
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baby bekommt Duldung obwohl Mutter unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis hat?
Antwort #8 - 06.12.2012 um 10:45:21
 
Hi Schweitzer,

nein, Mutter ist Russin (Flüchtling aus Tschetschenien) und Vater Algerier. Der Mutter wurde aber in der AB auch schon unterbreitet, sie könne genausogut mit ihrem Mann nach Algerien gehen und dort leben, isjagarkeinproblem.

LG!

EDIT: Ja, beide sind sorgeberechtigt. Und bester Gruß zurück schweitzer! :- D
Zum Seitenanfang
  

Wir lagen schon tief in der Macchia / als du endlich herankrochst / Doch konnten wir nicht / hinüberdunkeln zu dir / Es herrschte Lichtzwang
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baby bekommt Duldung obwohl Mutter unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis hat?
Antwort #9 - 06.12.2012 um 10:47:03
 
Hat die Mutter eine NE gemäß § 26 (3) AufenthG?

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
slimcat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Froschfreundin


Beiträge: 91
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Doppelstaatler
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baby bekommt Duldung obwohl Mutter unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis hat?
Antwort #10 - 06.12.2012 um 10:53:23
 
Uh, das weiß ich jetzt nicht. Sie ist wie gesagt seit 8 Jahren hier und hat unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis - das bedeutet NE, oder? Nach welchem Paragraphen weiß ich leider nicht.
Zum Seitenanfang
  

Wir lagen schon tief in der Macchia / als du endlich herankrochst / Doch konnten wir nicht / hinüberdunkeln zu dir / Es herrschte Lichtzwang
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baby bekommt Duldung obwohl Mutter unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis hat?
Antwort #11 - 06.12.2012 um 10:55:06
 
slimcat schrieb am 06.12.2012 um 10:29:49:
Ja, ein Anwalt ist eingeschaltet (der es übrigens nicht fassen konnte, dass nicht der AT der Mutter übertragen wurde)


wenn er die Rechtslage kennt und den eintrudelnden Bescheid des BAMF wirklich gelesen hat, dann konnte ihn das nicht überraschen.

BTW: sind Vater und Mutter eigentlich miteinander verheiratet? Falls nein: gab es schon eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung? Und wenn es eine VA und Sorgeerklärung gab: wurde das vor oder nach der Geburt des Kindes gemacht?

Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
slimcat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Froschfreundin


Beiträge: 91
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Doppelstaatler
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baby bekommt Duldung obwohl Mutter unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis hat?
Antwort #12 - 06.12.2012 um 11:00:01
 
Ah sorry, das hätte ich auch gleich klären können. Ja sie sind verheiratet. Das Kind wurde aber einige Tage vor der Hochzeit geboren. Vaterschaftstest via DNA-Test wurde gemacht. Das mit der Sorgeerklärung weiß ich aus dem Stehgreif nicht. Vermute aber, da sie verheiratet sind geht das automatisch?

Zitat:
wenn er die Rechtslage kennt und den eintrudelnden Bescheid des BAMF wirklich gelesen hat, dann konnte ihn das nicht überraschen.


Eigentlich müsste er erfahren sein, er hat der Familie der Mutter bereits früher geholfen. Vielleicht war er ja auch weniger von der Möglichkeit dieser Entscheidung überrascht, als davon, dass es tatsächlich so angewendet wurde.

EDIT: Blödsinnige bzw. falsche Formulierung geändert.
Zum Seitenanfang
  

Wir lagen schon tief in der Macchia / als du endlich herankrochst / Doch konnten wir nicht / hinüberdunkeln zu dir / Es herrschte Lichtzwang
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baby bekommt Duldung obwohl Mutter unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis hat?
Antwort #13 - 06.12.2012 um 11:09:17
 
neuer Versuch, weil ich zu blöd war ein Edit zu machen:

slimcat schrieb am 06.12.2012 um 11:00:01:
Ja sie sind verheiratet. Das Kind wurde aber einige Tage vor der Hochzeit geboren


das ändert alles!

- kein eheliches Kind, d.h. Kind ohne rechtlichen Vater.

- AE für das Kind von Amts wegen nach § 33 S. 2 AufenthG.

- Asylverfahren nach 14a AsylVfG allenfalls in Hinblick auf das Verfahren der Mutter, dann aber erfolgreich (weil auch das Verfahren der Mutter wohl erfolgreich war. S. auch § 26 AsylVfG

Der biol. Vater müsste eine Vaterschaftsanerkennung abgeben um auch rechtlicher Vater zu werden.

Die Fassungslosigkeit des RA kann ich unter diesen Umständen nachvollziehen - eine Duldung für das Kind ist nicht hinnehmbar.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
slimcat
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Froschfreundin


Beiträge: 91
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Doppelstaatler
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Baby bekommt Duldung obwohl Mutter unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis hat?
Antwort #14 - 06.12.2012 um 11:23:47
 
Hi Muleta, danke, dass du so ausführlich schreibst. Ich denke, er ist als Vater eingetragen, anerkannt und alles. Wie gesagt haben sie extra diesen DNA-Test verlangt, der gemacht wurde und bewiesen hat, dass der Vater der Vater ist grin

Wenn er als Vater eingetragen ist dann wird er wohl auch der rechtliche Vater sein, oder? Bin ich zumindest von ausgegangen, so als Laie.

Wenn nicht - wie exakt heißt das Verfahren, dass er durchlaufen muss, um als rechtlicher Vater anerkannt zu sein? Damit ich ihn bald mal fragen kann, ob er genau das durchgezogen hat.
Zum Seitenanfang
  

Wir lagen schon tief in der Macchia / als du endlich herankrochst / Doch konnten wir nicht / hinüberdunkeln zu dir / Es herrschte Lichtzwang
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema