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Abschiebekosten tragen (Gelesen: 3.275 mal)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebekosten tragen
07.11.2012 um 21:16:15
 
Hallo,
wenn ein legaler Bürger mit einem illegalen Einwanderer zusammenhängt und beide z.B. bei einer Fahrzeugkontrolle rausgefischt werden, heißt es dann automatisch, dass der legale Bürger Mittäterschaft leistet, wofür der Bürger die Abschiebekosten tragen muss?

Grüße
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erne
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Antwort #1 - 07.11.2012 um 21:20:27
 
nein, automatisch heisst es das nicht.

ggf. kann aber eine Anstiftung oder Beihilfe für illigalen Aufenthalt des dritten nachgewiesen werden
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#95
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#96

das ist dann schon strafbar.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 07.11.2012 um 21:46:49
 
Eine Schuld muss immer von der Anklagebehörde nachgewiesen werden.

Der legale Insasse muss wissen, dass sich der andere unerlaubt aufhält, und das bewusst unterstützen. In der Praxis wird dann auch noch stark unterschieden, ob jemand einem Bekannten (unentgeltlich) hilft oder ob jemand professionell und bezahlt Unterstützung leistet.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.11.2012 um 10:48:15
 
reinhard schrieb am 07.11.2012 um 21:46:49:
Eine Schuld muss immer von der Anklagebehörde nachgewiesen werden.


soweit die Theorie. Die Praxis sieht anders aus - da wird ein "Beweis" schonmal durch den gesunden(?) Menschenverstand des Richters ersetzt. Das ist in Deutschland dann nicht viel anders als in Dänemark: http://www.welt.de/politik/article2332666/Wie-eine-Taxifahrt-im-Gefaengnis-endet...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 08.11.2012 um 12:17:04
 
Also habe ich mir vorgenommen, einen Landsmann von mir, der illegal bei einem Schwarzarbeitgeber haust, mit eigenem PKW nach Italien zu bringen, weil ihn dort eine Persperktive erwartet. Er will dort sicher ankommen und verspricht mir eine Belohnung. Jedoch habe ich nach mehreren Reisen dorthin erlebt, dass bei der Einreise manchmal besonders an Autobahnen kontrolliert wird und will deshalb über Landstrassen/Feldwege fahren in der Hoffnung nicht auf Grenzkontrollen zu stoßen. Von Flügen oder Bus- und Zugfahrten habe ich abgeraten, da dabei erfahrungsgemäß eher kontrolliert wird. Erfahren will ich, ob ich bei möglicher Grenzkontrolle wegen Beihilfe zum illegallen Aufenthalt bezichtigt würde und für die Abschiebekosten tragen müsste. Wenn das so ist, dann würde ich dafür Bedenken haben und es sein lassen. Kann ich dabei noicht erklären, dass wir gemeinsam Urlaub machen wollen und dass ich von seinem illegalen Aufenthalt nicht wusste. Ist die Gesetzesverordnng über Haftung bei solchen Sachen auf EU-Ebene oder hat Italien eigene Gesetze und Bestimmungen, d.h. ob solche strenger sein könnten als in D?

PS.
An Autobahnen wird öfters kontrolliert, und zwar deshalb, weil man immer die Autobahnen bevorzugt und automatisch bei der Einreise vor den Maustellen anhält und die Grenzer dahinter Zeit haben, von dem Fahrzeug und Mienen der Insassen Eindruck zu verschaffen und Verdacht aufzuspüren. Und bei Zugreisen ist es genauso, weil die besseren "Riecher" haben. Und alle solcher Reisen führen nämlich über solche Wege. Und Flugreise halte ich persönlich am gefährlichsten, weil ital. Schalterpersonal auch nach Aufenthaltserlaubnis fragt, obwohl die dafür nicht zuständig ist.
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« Zuletzt geändert: 08.11.2012 um 12:35:45 von blogger »  
 
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Muleta
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Antwort #5 - 08.11.2012 um 12:27:24
 
blogger schrieb am 08.11.2012 um 12:17:04:
Also habe ich mir vorgenommen, einen Landsmann von mir, der illegal bei einem Schwarzarbeitgeber haust, mit eigenem PKW nach Italien zu bringen, weil ihn dort eine Persperktive erwartet. 


das betrifft dann italienisches und österreichisches bzw. schweizer Recht: Das Einschleusen von "Illegalen" dürfte auch in Italien/Österreich/Schweiz eine Straftat darstellen. Tipps zur Begehung oder Verschleierung von Straftaten (auch in Italien etc.) kannst Du hier nicht erwarten.
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Mick
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Antwort #6 - 08.11.2012 um 12:41:31
 
blogger schrieb am 08.11.2012 um 12:17:04:
Also habe ich mir vorgenommen, einen Landsmann von mir, der illegal bei einem Schwarzarbeitgeber haust, mit eigenem PKW nach Italien zu bringen, weil ihn dort eine Persperktive erwartet. Er will dort sicher ankommen und verspricht mir eine Belohnung.

Bereits dort...

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1350129047/0#0

...wurde Dir gesagt, was hier "Sache" ist. Da Du das scheinbar
nicht beachten möchtest:

...

Beim nächsten Mal musst Du mit Deiner dauerhaften Entfernung
aus dem Board rechnen.

Kommentar nicht erforderlich!
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #7 - 09.11.2012 um 00:28:53
 
Muleta schrieb am 08.11.2012 um 12:27:24:
das betrifft dann italienisches und österreichisches bzw. schweizer Recht: Das Einschleusen von "Illegalen" dürfte auch in Italien/Österreich/Schweiz eine Straftat darstellen. 


Also der legale Fahrer würde bei der Grenzkontrolle innerhalb des jeweiligen Landes wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt/Einschleusung nebst Übernmahme von Abschiebekosten zur Geld-/Freiheitsstrafe belangt?
Und wie hoch sind eigentlich die Abschiebekosten hierzulande?

PS.
Da dies ein deutsches Forum ist, dann ist es doch dem TE vorbehalten, nur die deutschen Gesetze und nicht die ausländischen zu respektieren. Augenrollen
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Antwort #8 - 09.11.2012 um 00:32:57
 
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