blogger
Themenstarter
Newbie
Offline
i4a rocks!
Beiträge: 6
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
|
Re: Abschiebekosten tragen
Antwort #4 - 08.11.2012 um 12:17:04
Also habe ich mir vorgenommen, einen Landsmann von mir, der illegal bei einem Schwarzarbeitgeber haust, mit eigenem PKW nach Italien zu bringen, weil ihn dort eine Persperktive erwartet. Er will dort sicher ankommen und verspricht mir eine Belohnung. Jedoch habe ich nach mehreren Reisen dorthin erlebt, dass bei der Einreise manchmal besonders an Autobahnen kontrolliert wird und will deshalb über Landstrassen/Feldwege fahren in der Hoffnung nicht auf Grenzkontrollen zu stoßen. Von Flügen oder Bus- und Zugfahrten habe ich abgeraten, da dabei erfahrungsgemäß eher kontrolliert wird. Erfahren will ich, ob ich bei möglicher Grenzkontrolle wegen Beihilfe zum illegallen Aufenthalt bezichtigt würde und für die Abschiebekosten tragen müsste. Wenn das so ist, dann würde ich dafür Bedenken haben und es sein lassen. Kann ich dabei noicht erklären, dass wir gemeinsam Urlaub machen wollen und dass ich von seinem illegalen Aufenthalt nicht wusste. Ist die Gesetzesverordnng über Haftung bei solchen Sachen auf EU-Ebene oder hat Italien eigene Gesetze und Bestimmungen, d.h. ob solche strenger sein könnten als in D?
PS. An Autobahnen wird öfters kontrolliert, und zwar deshalb, weil man immer die Autobahnen bevorzugt und automatisch bei der Einreise vor den Maustellen anhält und die Grenzer dahinter Zeit haben, von dem Fahrzeug und Mienen der Insassen Eindruck zu verschaffen und Verdacht aufzuspüren. Und bei Zugreisen ist es genauso, weil die besseren "Riecher" haben. Und alle solcher Reisen führen nämlich über solche Wege. Und Flugreise halte ich persönlich am gefährlichsten, weil ital. Schalterpersonal auch nach Aufenthaltserlaubnis fragt, obwohl die dafür nicht zuständig ist.
|